Ich habe einige Minusstunden unverschuldet gesammelt.
Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen muss, muss ich diese dann zurückzahlen?
Ich habe einige Minusstunden unverschuldet gesammelt.
Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen muss, muss ich diese dann zurückzahlen?
Wenn Du krank geschrieben warst, dann NICHT!!
Und du darfst auch weiter krank geschrieben bleiben während die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber dennoch eingehalten werden muss.
Kündigungsfristen erfährst du unter anderem bei der Minijobzentrale, hängen ab von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Die sind hierfür der falsche Ansprechpartner. Die Minijobzentrale ist die Einzugsstelle der Sozialversicherung für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte und haben mit Kündigungsfristen nichts zu tun.
Kündigungsfristen kann man im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Kündigungsschutzgesetz oder BGB nachlesen.
Ich plädiere für einen Fachanwalt, da sich der AG, wie aus dem anderen Posting ersichtlich, nicht so wirklich an Gesetze hält.
Soon
Die musst Du dann absitzen, wenn Du Pech hast!
Schlimmstenfalls kann man sie Dir vom noch nicht genommenen Resturlab abziehen
huhuu
nein… das waren keine Krankheitszeiten.
Im Winter war fast nix zu tun u damit er mich nicht entlassen musste soll ich eigentlich die Stunden nacharbeiten…aber wenn ich kündige bevor das geschieht was passiert? muss ich zurückzahlen? was wenn er mit kündigt?
Hallo
Es kommt auch darauf an, was für einen Arbeitsvertrag du hast.
Musst du wirklich aus gesundheitlichen Gründen kündigen? Kannst du dich nicht kündigen lassen? Meistens ist das besser.
Ich glaube, es wäre wirklich besser, wenn du dich vor Ort beraten lassen könntest, wo du dann deine Unterlagen mitbringen könntest.
Ja, hm, sicher. Aber lohnt sich der Einsatz bei einem so relativ kleinen Streitwert? Oft kommt man ja schon weiter, wenn man sich ganz genau informiert hat und dementsprechend auftritt.
Da gebe ich dir recht. Aber den Link, den du z.B. gesetzt hast, betrifft Minijobs im Privathaushalt und das hat hiermit nichts zu tun.
Ja, da hast Du Recht, der link ist unkorrekt.
Dieser hier wäre korrekt:
Und, hast du dir den Link auch durchgelesen?
Nochmal, man kann von allgemeinen Kündigungsfristen nicht auf den speziellen Fall schließen. Kündigungsfristen sind in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen geregelt. Das BGB oder auch Kündigungsschutzgesetzt liefern nur Vorgaben, woran man sich halten muss, wenn es keine anderen einzelvertraglichen Vorgaben gibt. In diesem speziellen Fall ist es sinnvoll, sich die genauen Umstände von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, dem dann alle Unterlagen vorliegen, klären zu lassen.
Soon
ich wollte von Kündigungsfristen aber doch gar nichts wissen…
ich habe eben mit einem Anwalt telefoniert… ich muss keine Arbeitsstunden nachholen die wegen betriebsbedingter Nichtarbeit entstanden sind. Ergo muss ich auch keine "Minus"Stunden zutückzahlen, wenn ich kündige o gekündigt werde, da es gar nicht legitim ist diese Stunden mir als Minus anzuschreiben.
Ich fühle mich vom Arbeitgeber auf den Arm genommen… er wollte nach 3wöchiger Krankheit meinerseits bereits die Lohnfortzahlung einstellen.
Und das steht wo?
im Internet
Sollte soweit mal reichen.
Warum, weil Du das da reingeschrieben hast?