Was passiert mit Steuervorauszahlungen bei neuem Steuerbescheid?

Hallo Gemeinde,

folgendes Szenario:

Steuerschuld aus 2018: 4000 Euro. Festgesetzte Vorauszahlungen in 2020, 4x1000 Euro.

Nehmen wir an, ich gebe unsere Steuererklärung pünktlich ab und die neue Steuerschuld summiert sich wieder auf 4000 Euro. 2000 Euro hätte ich bis dahin bereits gezahlt, blieb eine Steuerschuld von 2000 Euro. Was passiert mit den Vorauszahlungen, die im September und Dezember zu leisten wären? Fallen die weg? Oder setzt das FA die Schuld im Bescheid auf Null und behält die bestehenden Termine bei?

Danke und Gruß

Hallo!

Solange kein neuer Vorauszahlungsbescheid ergeht (dies kann entweder ein separater Bescheid sein oder ein Teil im Einkommensteuerbescheid) bleiben die Vorauszahlungen so, wie sie sind. Wenn du einfach deine Vorauszahlungen einstellst, dann entstehen Säumniszuschläge. Also immer tapfer weiterbezahlen!

Schöne Grüße!

PS: Normalerweise bekommst du den Einkommensteuerbescheid ja im Folgejahr oder manchmal auch noch später. Die Vorauszahlungen, die du dann leistest, sind aber im Regelfall für das laufende Kalenderjahr, nicht für das Vorjahr. Somit wird dort nicht direkt angerechnet.

Nein, aber Du kannst jederzeit die Vorauszahlungen anpassen lassen, wenn sich die Verhältnisse in dem Sinn ändern, dass sie sich deutlich von denen unterscheiden, auf deren Grundlage die Vorauszahlungen festgesetzt worden sind. Muss halt ordentlich begründet und ggf. belegt werden.

Ich kannte einen StB, der jedes Jahr Anfang Februar einen Haufen Anträge auf Erhöhung der ESt-Vorauszahlungen von vielen seiner Mandanten verfasste. Er hatte bei diesen einen sehr guten Ruf, weil sie immer „schää ebbes herauskriechde“, wenn der Mann ihnen „die Schdejä gemachd hedd“.

In diesem Sinne

MM

Danke soweit, aber Eure Antworten treffen nicht den Kern meiner vielleicht unpräzisen Frage:

Ich gebe zum 31.07.20 die Steuererklärung ab. Bis dahin sind 2000 Euro Vorauszahlung geleistet. Am 31.08. schickt mir das FA den aktuellen Bescheid zu. 4000 Euro Nachzahlung, abzüglich geleisteter Vorauszahlungen…bleiben 2000 Euro Nachzahlung. Die zahle ich dann zeitnah. Die verbleibenden 2 Zahltermine in diesem Jahr bleiben bestehen oder werden die per Bescheid vom FA zurückgenommen? (Ich vermute aus Euren Antworten, ich muss da aktiv werden!?) Ich meine, die Steuerschuld wäre doch dann getilgt, wofür nochmal 2000 Euro zahlen?

Ich hätte jetzt irgendwie vermutet, dass die Vorauszahlung das aktuelle Jahr betreffen und die Erklärung und die Rückzahlung das letzte Jahr. Irgendwie fehlt mir der Zusammenhang, warum die Rückzahlung der Vorauszahlungen vom letzten Jahr jetzt weitere Vorauszahlungen für dieses Jahr beeinflussen sollten. Die hängen doch ausschließlich davon ab, was in diesem Jahr voraussichtlich an Steuern zu zahlen sind, oder?

Die Erklärung für 2019, gehe ich mal von aus.

Abzüglich der für 2019 geleisteten Vorauszahlungen.

Vermutlich hast du am 10.03.2020 1000 € für 2020 vorausgezahlt und am 10.06.2020 noch einmal 1000 € für 2020 vorausgezahlt. Diese Vorauszahlungen für 2020 werden nicht mit deiner Nachzahlung für 2019 verrechnet.

Die Steuerschuld für 2019 wird dann getilgt sein, nicht die für 2020.

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Das würde ja bedeuten, ich hätte am Endes des Jahres 4x1000 Euro Vorauszahlung und 4000 Euro Steuerschuld gemäß aktuellem Bescheid gezahlt!? Das kann ich nicht glauben.

Ich nehme mal an, du bist Arbeitnehmer, verheiratet, Steuerklassen III/V?

Dann ändere eure Steuerklassen auf IV/IV, dann bist du das Problem mit Nachzahlungen und Vorauszahlungen los.

Hi,

nein, ich bin seit 2019 im Haupterwerb selbständig, meine Frau verblieb in der StKl. III
Ich verstehe auch, was du mir da geschrieben hast, das will mir aber nicht in meinen Kopf. Die Vorauszahlungen sollen „mich“ ja per Definition vor einer hohen Rückzahlung schützen. Blöd dann aber nur, wenn ich im „Startjahr“ praktisch das Doppelte zahle…

Nö. Die sollen zum einen dich vor zu hohen Nachzahlungen schützen, aber vor allem verhindern, dass du dem Staat das Geld schuldig bleibst.

Du solltest vielleicht mal überdenken, ob das so stimmt.

So, danke nochmals.

Ich habe, obwohl ich es vermeiden wollte (ich hasse das Beamtendeutsch :smile: ) beim FA angerufen. Da sass „zufällig“ noch ein williger Bearbeiter und nahm den Hörer ab :+1:

Die Vorauszahlungen, die über das Jahr 2020 verteilt sind, gelten für das aktuelle Jahr und werden dann, wenn ich in 2021 die Erklärung für 2020 einreiche, verrechnet.

Ihr habt also „leider“ Recht, vielen Dank für die Anregungen.

Auf den Umstand angesprochen, dass ich ja nun in diesem Jahr ca 8000 Euro an das FA überweise, gab man mir dahingehend Auskunft, dass das so nicht passiert wäre, wenn ich freiwillig schon für 2019 (also ohne Bescheid) Vorauszahlungen geleistet hätte…

Von irgendwelchen Anpassungen bezüglich der Vorauszahlungen riet mir der freundliche Herr aber ab, nachdem ich ihm sagte, dass die Zahlungen keine finanzielle Hürde bedeuteten… So wäre ich dann für die Zukunft im Reinen… Naja! :wave: :wave:

Lösung war übrigens bereits diese Antwort:

und nicht deine eigene, in der du mitteilst, dass dir das FA gesagt hat, im Forum hättest du schon die richtige Antwort bekommen. :stuck_out_tongue:

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