Aufgrund eines tragischen Unfalls würde mich mal interessieren was eigentlich mit toten Motorradfahrern passiert, die am Unfallort versterben. In welches Leichenhaus kommen sie? Wo werden sie dann in den Holzsarg umgebettet? Wie werden sie beerdigt, also wird die Motorradbekleidung ausgezogen? Das Gesicht gewaschen (da es sicher blutig war)usw? Weiß das jemand?
Hallo erstmal,
das ist sehr unterschiedlich. Sollte der Leichnam beschlagtnahmt worden sein, um ihn gerichtsmedizinisch zu untersuchen, wird er (regional unterschiedlich) durch einen Bestatter, die Polizei, kommunale Dienste oder die Gerichtsmedizin selbst in die nächste Gerichtsmedizin gebracht. Im Rahmen der Untersuchungen wird dann auch die Kleidung entfernt, und der Leichnam gewaschen. Die Leiche wird dann zur Bestattung frei gegeben, und kann dann von dem beauftragten Bestatter abgeholt und eingesargt werden.
Ansonsten geht es wieder regional unterschiedlich entweder in ein kommunales Leichenschauhaus oder gleich zum Bestatter. Mit den kommunalen Einrichtungen habe ich keine Erfahrung ob und was die ggf. dann schon übernehmen. Ich tippe aber mal darauf, dass die nur das Nötigste machen werden, und den Rest dem Bestatter überlassen.
Gruß vom Wiz
Danke schonmal, also im Normfall ist es dann schon so, dass sie gereinigt und neu eingekleidet in den Sarg kommen?
Wann werden Verkehrstote eigentlich dem Gerichtsmediziner übergeben? In diesem Fall traf die Motorradfahrerin keine Schuld, sie war nicht zu schnell auf der Vorfahrtstraße. Ein entgegenkommendes Auto nahm ihr die Vorfahrt.
Hallo nochmal,
Moment, nicht dass es hier zu Missverständnissen kommt. Jeder Leichnam wird in Deutschland neu eingekleidet und sauber gewaschen final eingesargt. Wenn die Unfallstelle geräumt wird, mag es zwar sein, dass da nicht unbedingt der bekannte Zinksarg zum Einsatz kommt. Aber auch wenn das Modell da besser aussieht ist das nie der Sarg, in dem dann auch bestattet wird. Ob vorher mit Zwischenstation in einem kommunalen Leichenschauhaus oder bei der Gerichtsmedizin: Letztendlich kommt der Leichnam zum Bestatter und wird da neu eingekleidet und dann in den Sarg gebettet, den die Angehörigen ausgesucht haben.
Was den Teil der Gerichtsmedizin angeht, so geht es hierbei einerseits um ungeklärte Todesursachen, und den Verdacht oder das Vorliegen einer Straftat, zu deren Aufklärung das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung beitragen könnte. Eine Leichenöffnung kann auch auf Wunsch der Angehörigen durchgeführt werden, um Gewissheit über die Todesursache zu bekommen.
Wenn ein ansonsten junger und gesunder Mensch bei einem Verkehrsunfall so verletzt wird, dass schon äußerlich auf den ersten Blick erkennbar ist, dass die Unfallfolgen ein Überleben unmöglich machen, dann bedarf es dazu keiner weiteren Untersuchungen mehr. Anders aber durchaus, wenn man vom äußeren Verletzungsbild Zweifel daran hätte, warum diese Verletztungen hätten tödlich sein sollen. Die Staatsanwaltschaft hat in solchen Fällen ein recht großes Ermessen wann und warum sie weitergehende Untersuchungen anordnet.
Gruß vom Wiz
Eine Frage hierzu
Was den Teil der Gerichtsmedizin angeht, so geht es hierbei
einerseits um ungeklärte Todesursachen, und den Verdacht oder
das Vorliegen einer Straftat, …
Hallo Wiz,
wird das bei jedem Sterbefall, bei dem eine nicht-natürliche Ursache vermutet wird, angeordnet oder wie ist das genau?
Schöne Grüße
Servus, tokei-ihto,
das kann sich je nach Region unterscheiden. In Großstädten kommen unnatürliche Todesfälle (außer Verkehrsunfall) von Haus aus in die Pathologie.
In ländlichen Regionen (zumindest in meiner Gegend) wird durch den Arzt bzw. meist durch geschulte Kriminalbeamte eine Leichenschau durchgeführt und dann in Absprache mit der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob eine Obduktion durchgeführt werden soll.
Gruß M
Hallo,
nein, nicht natürlich aber zweifelsfrei ist kein Anlass für weitere Untersuchungen, soweit eine Straftat unter Würdigung aller bekannten Umstände auszuschließen ist. D.h. wer bekanntermaßen schwer krank und alleinlebend am Dachbalken im von innen verschlossenen Haus hängend vorgefunden wird, und einen Abschiedsbrief hinterlassen hat, dürfte regelmäßig ohne Leichenöffnung und weitergehende Untersuchungen beerdigt werden. Da dürfte es zu einer kurzfristigen Beschlagnahme und kurzem Besuch der Gerichtsmedizin vor Ort kommen, und dann sollte es das gewesen sein.
Gruß vom Wiz