Was passiert nach der Vorladung?

es geht darum dass ich versehentlich in ein privatgelände gelaufen bin, habe danach eine vorladung erhalten wegen diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert. kann mir jemand weiterhelfen?

Vorladung vor Gericht, oder bei der Polizei?
Warst du schon dort? Hast du Zeugen, dass du nichts geklaut hast (Alibi)? Wenn du bei der Polizei warst, müsstest du belehrt worden sein, dass du eine Aussage machen kannst, sie verweigern kannst, bzw. Dich an einen Rechtsanwalt wenden kannst. Ich würde dir in diesem Fall raten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Der wird dir weiterhelfen. Ansonsten kommt nach der polizeilichen Vorladung irgendwann eine richterliche Vorladung, die du wahrnehmen MUSST!!!

es geht darum dass ich versehentlich in ein privatgelände
gelaufen bin, habe danach eine vorladung erhalten wegen
diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
kann mir jemand weiterhelfen?

Woher wissen sie deine Anschrift so das du eine Vorladung bekommst.
Du müsst nicht zur Vorladung erscheinen da du verdächtigt wirst. Wärst du ein Zeuge müsstest du erscheinen.

Also woher haben sie deine Daten erzähle es mir genauer

Liebe grusse

es geht darum dass ich versehentlich in ein privatgelände
gelaufen bin, habe danach eine vorladung erhalten wegen
diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
kann mir jemand weiterhelfen?

Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Akte an die Staatsanwaltschaft.

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gelaufen bin, habe danach eine vorladung erhalten wegen
diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
kann mir jemand weiterhelfen?

Hallo,

von wem kam die (Vor-)Ladung? Zu welchem Zweck?

Von der Polizei?
Zur Vernehmung:
Grundsätzlich musst man gar keine Angaben bei der Polizei machen, wenn man Beschuldigter ist. Man muss auch nicht dorthin gehen.
Dann allerdings wandert die Anzeige ohne deine Aussage zur Staatsanwaltschaft. Du musst selbst wissen, ob du dich gegen die Anschuldigung wehren willst oder nicht.
Eine Nichtaussage ist aber kein Schuldeingeständnis. Du kannst dich auch später noch zur Sache äußern oder einen Verteidiger (Rechtsanwalt) nehmen.

Zur erkennungsdienstlichen Behandlung:
Falls das der Fall ist, musst du hingehen, ansonsten kann es passieren, dass dich die Polizei „verhaftet“ (das ist nicht der richtige Ausdruck) und dich erkennungsdienstlich behandelt (Fingerabdrücke, Fotos…)

Vom Gericht?
Falls du eine Ladung vom Gericht bekommen hast, musst du auf jeden Fall erscheinen. Sagen musst du zwar nichts, aber du musst hingehen.

Vorladung ist also nicht gleich Vorladung.

Die Frage ist zu simpel gestellt, um sie zu beantworten. Ich müßte schon mehr Informationen haben. Was für ein Privatgelände, Uhrzeit, was wurde gestohlen, wieso läuft man versehentlich auf ein Privatgelände, wer hat das angezeigt usw.

gruß KL

es geht darum dass ich versehentlich in ein privatgelände
gelaufen bin, habe danach eine vorladung erhalten wegen
diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
kann mir jemand weiterhelfen?

Hallo,

also ne Vorladung wegen Diebstahl bei „versehentlichem Betreten“ klingt ein wenig komisch. Wenn, dann Hausfriedensbruch (§123 StGB). Aber nun zur Frage. Eine Vorladung sollte nie ignoriert werden. Dort kann man sich rechtfertigen oder eben die Aussage verweigern. Der Weg zum Anwalt kann auch sinnvoll sein. Nach der Vorladung wird der Sachverhalt, nach Abschluss aller Ermittlungen, zur Staatsanwaltschaft geschickt. Die entscheiden dann, ob es zur Verhandlungen kommt. Dabei kann der Betroffene bei erwiesener Schuld einen Strafbefehl bekommen (ohne Verhandlung) oder muss zur Verhandlungen erscheinen. Falls nicht, wird eine Vorführung angeordnet. Ist die Beweislage zu dünn, wird das Verfahren eingestellt.

Viele Grüße

es geht darum dass ich versehentlich in ein privatgelände
gelaufen bin, habe danach eine vorladung erhalten wegen
diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
kann mir jemand weiterhelfen?

Hallo,
einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung muss man nicht Folge leisten. Egal, ob man als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen wird.
Der Polizeibeamte leitet dann die Anzeige mit einem entsprechenden Vermerk an das Gericht weiter.
Der Richter kann nun den Eindruck gewinnen, dass der Beschuldigte weder Reue zeigt, noch im Verfahren mitwirken will. Das kann nicht gut für das zu erwartende Urteil sein.
Das Gerichtsverfahren wird entsprechend hart für den Beschuldigten, denn hier werden Zeichen gesetzt.
Man ist daher gut beraten, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen und eine Aussage zu machen.
Es besteht dann immerhin noch die Chance, dass das Verfahren, das dann ja als aufgeklärt gilt, von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

es geht darum dass ich versehentlich in ein privatgelände
gelaufen bin, habe danach eine vorladung erhalten wegen
diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
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gelaufen bin, habe danach eine vorladung erhalten wegen
diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
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Geh hin - dann erfährst du es!

du kannst zur vorladung erscheinen oder nicht aber wenn du nichts mit absicht gemacht hast würde ich dort hingehen.
wenn der termin schon vorbei ist wird der staatsanwalt entscheiden ob anklage erhoben wird oder nicht. wenn ja dann musst du vor gericht erscheinen, wenn keine anklage erhoben wird dann bekommst du post dass das verfahren eingestellt wurde.

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diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
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Bei der Polizei wird man mit dem Tatvorwurf konfrontiert, zu seinen Aussageverweigerungsrechten belehrt und dann zum Tatvorwurf vernommen (sofern man keinen Rechtsanwalt einschalten will oder von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht).
mfg W.

es geht darum dass ich versehentlich in ein privatgelände
gelaufen bin, habe danach eine vorladung erhalten wegen
diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
kann mir jemand weiterhelfen?

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diebstahl und wollte wissen was nach der vorladung passiert.
kann mir jemand weiterhelfen?

Guten Tag,
einer Vorladung folgt eigentlich eine Vernehmung oder Anhörung.
Der zuständige Beamte/oder die Beamtin werden Ihnen den Grund der Vorladung mitteilen und Ihnen im Gespräch erklären, was Ihnen vorgeworfen wird bzw. warum Sie vorgeladen wurden. Dann folgt eine Belehrung, derzufolge Sie das Recht zur Aussageverweigerung haben, oder aussagen können oder vor einer Aussage mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen können, d.h. sich anwaltlichen Beistands versichern. Im letzteren Fall wird das zu Protokoll genommen und Ihnen das Aktenzeichen des Vorganges mitgeteilt(sonst fragen Sie danach). Das legen Sie Ihrem Anwalt vor, der dann Akeneinsicht fordern kann.
Sagen Sie aus, wird das von Ihnen Ausgesagte zu Protokoll genommen, das Sie unterschreiben können und bestätigen, dass alles richtig niedergescrieben wurde. Sollte im Text etwas sein, das Ihnen sachlich missfällt, können Sie auf Korrektur oder auf eine Anmerkung bestehen, die ebenfalls zu Protokoll genommen wird.
Nach Ihrer Aussage ist die Sache zunächst beendet. Wenn der Vorgang polizilicherseits abgeschlossen ist (keine weiteren Zeugen mehr gehört werden müssen z.B.), geht die Akte an die Bußgeldstelle oder an die Staatsanwaltschaft, je nachdem, um welches Delikt es sich handelt.Von der Staatswanwaltschaft bekommen Sie später Post oder auch vom Gericht eine Ladung zu einem Gerichtstermin, in dem mündlich verhandelt wird. Es kann aber auch sein, dass der Staatsanwalt dem Richter eine Geldstrafe vorschlägt. Stimmt der zu, kriegen Sie einen Strafbefehl. Sind Sie damit nicht einverstanden,können Sie dagegen Einspruch einlegen, dann wird mündlich verhandelt.
Gibt es eine Geldstrafe, sollten Sie die fristgerecht bezahlen, sonst gibt es Ärger. Ist die Strafe so hoch, dass Sie sie aus finanziellen Gründen nicht auf einmal bezahlen können, nehmen Sie mit der Staatsanwaltschaft Kontakt auf und bitten um Ratenzahlung.

Das ist im Großen und Ganzen der Hergang.

Mit freudlichen Grüßen,
W. Görtz

Nach der Vorladung geht der Vorgang (egal ob du der Vorladung gefolgt bist oder nicht und wenn alle anderen Zeugen gehört wurden) zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Diese schaut sich die Sache an und entscheidet, ob sie tatsächlich eine Rechtsverletzung erkennen kann und ob diese es „wert“ ist, vor Gericht gebracht zu werden. Du wirst also Post bekommen. Zunächst gibt es 2 Möglichkeiten. Nr. 1, der Staatsanwalt teilt dir mit, dass die Sache eingestellt wurde (dann ist alles gut). Nr. 2, der Staatsanwalt schickt einen Strafbefehl. Da wird dir eine Strafe „angeboten“. Nimmst du sie an, ist die Sache erledigt. Nimmst du sie nicht an, geht’s vor Gericht.

Was als Zwischenschritt noch möglich ist, die Polizei könnte noch eine Gegenüberstellung oder erkennungsdienstliche Behandlung durchführen. Das heißt, sie könnte von dir noch Bilder, Fingerabdrücke, DNA wollen, um sie mit Spuren am Tatort zu vergleichen, oder die Bilder Zeugen vorzulegen. Diese ED-Maßnahmen können unter Umständen auch angeordnet und dann mit Zwang durchgeführt werden.

Hallo!

Naja, ganz so kann es nicht gewesen sein *g*!

Aber egal. Ich nehme an, dass es eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter ist. Das heißt, Sie werden zu dem Vorfall befragt und können sich äußern - wenn Sie wollen. Sie brauchen aber nichts zur Sache sagen. Lediglich zu den Angaben zu Ihren Person sind Sie verpflichtet. Ihre Äußerungen sind Bestandteil der Anzeige und werden natürlich auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Herzliche Grüße

W.

Hallo,
wer sich nichts vorzuwerfen hat der folgt der Vorladung, erfährt dort war ihm vorgeworfen wird und macht dann entsprechende Angaben dazu bzw. nimmt sich einen Anwalt.
Alles ganz normal.

Gruß
HH