Was passiert wenn aus einem Verein ein Gründungsmitglied austritt?

zur Erklärung. Der Verein besteht derzeit nur aus 7 Mitgliedern - den Gründungsmitgliedern. Wenn nun ein Mitglied (Stellvertretender Vorstand) freiwillig ausscheidet - welche Folgen hat dies auf den Verein?

Wenn der Verein bereits rechtsgültig mit Bescheid vom Register eingetragen ist, passiert garnichts, da die ANzahl der Mitglieder bis auf drei oder vier absinken darf. Unterhalb dieses Limits muß man zusehen, die Anzahl der Mitglieder schnellstmöglich wieder aufzufüllen.

Was passiert wenn aus einem Verein ein Gründungsmitglied austritt?

Hallo Antjii,

danke für Deine interesante Frage.

Die Antwort ist eigentlich ganz leicht: Wie bereits richtig angegeben, ist der Austritt nach der Unterzeichnung des Vereins- Eintragungs- Antrages beim Notar mit notwendigen 7 Gründer- Unterschriften plus auf dem Versammlungs- Gründungsprotokoll grundsätzlich absolut unschädlich.

Die Untergrenze für die Mitgliederanzahl des Vereins bestimmt dabei:

§ 73 BGB : Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl

Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.

Ist die Frage damit beantwortet?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.