Was passiert wenn ein Schuldner ins Ausland auswandert?

Hallo Leute,

eine Freundin von mir hat mir zuletzt erzählt, dass eine Bekannte von ihr viele Luxussachen eingekauft hat und sie ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnte. Dann ist sie ins Ausland umgezogen. Ich weiß nicht ob das ein Scherz war oder das echt passieren könnte.
Kann man so etwas ohne Konsequenzen machen?

Kann man machen.
Es geht ja hier wohl „nur“ um privatrechtliche Forderungen von Händlern. Die konnten die ja versuchen auch im Ausland einzutreiben. Dazu müsste erst mal die Auslandsadresse herausgefunden werden.

MfG
duck313

Wenn die Schulden in Deutschland entstanden sind dann müssten die Gläubiger theoretisch die Möglichkeit haben, Zugriff auf ihre Auslandsadresse zu haben, oder?

Sie hat schon mehrere Gerichtsbriefe bekommen und hat schon von einem Insolvenzverfahren gesprochen. Hier steht, dass innerhalb der EU, man kann eine EU-Insolvenz machen und das das sogar mehr vorteilhaft sein kann. https://www.privatinsolvenz.net/auswandern-bei-insolvenz/

Außerhalb der EU ist es anders bzw. komplizierter

Man sollte zwischen Ausland und Ausland unterscheiden! Es gibt Ausland, in dem man aus Deutschland heraus recht problemlos Adressen ermitteln und hier erworbene Titel vollstrecken kann. Und es gibt Ausland, in dem das mehr oder weniger unmöglich ist oder zumindest Kosten und Aufwand entsteht, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem steht, was man mit hohem Ausfallrisiko vollstrecken will. Und was das Thema Insolvenz im Ausland angeht, so kann die unter engen Voraussetzungen die Sache etwas einfacher und angenehmer machen als in Deutschland und hier dann sogar anerkannt sein. Das kann man aber nicht so pauschal sagen. Hier ist auf jeden Fall fachlicher Rat (und ganz sicher weit mehr als die Infos einer Internetseite) notwendig, damit die Sache dann auch wie gewünscht ausgeht.

Ansonsten sollte man daran denken, dass die Anforderungen an ein „neues Leben“ im Ausland regelmäßig unterschätzt werden, und nicht wenige Leute diesen Schritt bitter bereuen, ggf. dann doch recht bald wieder hier auf der Matte stehen, und dann damit auch wieder problemlos greifbar sind.

Zudem sollte man daran denken, dass im Zusammenhang mit

durchaus auch strafrechtliche Probleme entstehen können, die richtig hässlich werden und zu einer sofortigen Verhaftung bei Widereinreise führen können. Nebenbei: Wer aufgrund Abwesenheit nichts davon mitbekommt, dass er zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung aufgefordert wurde, muss sich nicht wundern, wenn auch auf dieser Basis dann ein Haftbefehl erlassen wird, der dann ebenfalls bei Einreise gleich vollstreckt wird.

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Eben. Die Bekannte ist in das Urspruchland ihres Eltern umgezogen, ganz weit weg von Deutschland und der EU. Also ich stelle es mir ganz einfach vor, dass eine Vollstreckung viel Aufwand verursachen würde. Soweit ich weiß hat sie ihre gemietete Wohnung abgegeben und versucht alles zu kündigen und ihr Besitz aufs Minimum zu halten. Mehr Infos habe ich dazu leider nicht.

Ich glaube nicht, dass sie die Absicht hat jemals nach Deutschland zurückzukommen. Sie ist glücklich damit, mit ihren teuren nicht bezahlten Sachen im Ausland und war hier auch mit ziemlich unglücklich. Insofern macht sie sich keine Sorgen um eine Verhaftung.

Natürlich kann man nicht wissen ob sie auch da keine Probleme verursachen wird und ob sie da ewig glücklich sein wird.

Entscheidend ist nicht, ob sie außerhalb der EU lebt, oder wie weit das weg von der EU ist, sondern ausschließlich wie mit dem konkret betroffenen Staat die Vollstreckung deutscher Titel geregelt ist. Z.B. sind die USA dieses Jahr dem Haager Übereinkommen über die Vollstreckung und Anerkennung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen (HVAÜ) beigetreten, was die Vollstreckung dort recht einfach macht.

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Sorry Wiz,

da aber die EU bzw. die EU-Mitgliedsstaaten diesem HVAÜ selber noch gar nicht beigetreten sind, kann darauf derzeit noch kein Anspruch begründet (und vor allem vollstreckt) werden. Und nach dem Beitritt muss erst mal ratifiziert werden, was bisher in keinem der bisherigen 5 (!) Beitrittsstaaten geschehen ist und dauern kann.

&tschüß
Wolfgang

Ja, hast ja Recht. Aber da Du den Artikel schon verlinkt hast, bitte auf den dort berichteten Hintergrund der Streiterei um die Reihenfolge des Beitritts achten, der jetzt gelöst ist. Und auch wenn es noch etwas dauern sollte bis es praktisch funktioniert, ist das HVAÜ ein gutes Beispiel dafür, dass „weit weg“ für die Frage, ob konkret irgendwo vollstreckt werden kann, keine brauchbare Aussage ist.

Hallo,
Menschen ändern sich in der Regel nicht so leicht.
Mit ziemlicher Sicherheit wird sie auch im Ausland mit dieser Masche weitermachen und mit dem Gesetz in Konflikt kommen.

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Das glaube ich ebenfalls!

Moin,

Nicht nur das, auch Luxusartikel haben eine begrenzte Lebens- und Nutzungsdauer. Auf Sicht muss dann Nachschub her. Ob in dem Land weit weg von der EU die Gesetzgebung und die Gepflogenheiten der Verkäufer so sind, wie wir es typisch von hier gewohnt sind, darf bezweifelt werden.

Dazu anekdotisch aus meiner Umgebung:
Vor einigen Jahren machte ein Landgasthof (Pampa, S-H) dicht und kurz vor diesem Termin wollten wir dort noch essen gehen. Wir wurden jedoch am Eingang von einem Sicherheitsdienst abgefangen, der uns barsch zurück wies. Das ist mehr als unüblich, wenn so ein Laden schließt, der regional gut bekannt war. Im spärlich beleuchteten Innenraum sahen wir noch jemanden an einem Tisch sitzen, der der Wirt gewesen sein könnte. Eine sehr eigenwillige und gespenstische Gesamtsituation.
Hinterher lasen wir in der Zeitung, dass der Wirt sich wohl mit weiteren eigenen Restaurants verhoben und Lieferanten geärgert hat. Unsere Vermutung: der sie so geärgert, dass er zumindest die Befürchtung hatte, dass es einen Hausbesuch gibt, so einen richtigen[TM] Hausbesuch mit einer realen physischen Interaktion zu seinen Ungunsten.

-Luno

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Wenn sie hier in Deutschland, wo jeder arbeitsfähige Mensch eine ausgeglichene Existenz aufbauen kann, in Schulden endet, wird sie in anderen Ländern auch nicht weit kommen. Wenn die Schulden in Deutschland nicht allzu hoch sind, wird ein Gläubiger eher den Betrag abschreiben als teure Anwälte im Ausland zu beschäftigen.
Udo Becker

Also soweit ich weiss sind Staatsschulden mit dem Interpol verbunden. Wenn man z.B gegenüber dem Staat schulden hat und Inkasso und desweiteren eingeschaltet worden sind, kann es bis zum Interpol gehen.

???

Staatsschulden sind Schulden, die die Staatshaushalte bei Kreditgebern haben.

Interpol (IKPO) dient der Zusammenarbeit der Organisationen der Kriminalpolizei und treibt niemandes Forderungen bei irgendwem ein.

Vollstreckungen innerhalb der EU kann man recht einfach mit einem Europäischen Vollstreckungstitel betreiben. Wenn der Schuldner irgendwo außerhalb der EU sitzt, muss man (derzeit noch - näheres in den Beiträgen von @Wiz und @Albarracin) dort vor Ort ein Vollstreckungsverfahren einleiten und durchführen - das ist je nach Land auch nicht so besonders schwierig, allerdings in manchen Ländern auch so gut wie unmöglich.

Weitere Informationen gibt es in dem Thread, den Du bedauerlicherweise nicht gelesen hast und der bedauerlicherweise von der Fragestellerin ohne die nötigen konkreten Informationen verwaist liegen gelassen worden ist,

Schöne Grüße

MM

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