Was passiert, wenn fehlt eine Baugenehmigung

Hallo,ich habe eine Frage,
Das Haus ist seit 4 Jahren fertiggestelt.
Was passiert, wenn fehlt eine Baugenehmigung für d. Keller, weil es später geplant wurde, nachdem das für gesammten Haus ohne Keller Baugenehmigung erteil wurde,obwoll der Architekt die Statik und Planung für Keller erstellt hat, aber ohne zusätzlichen Vertrag dafür, und nur mündlich versprochen nachzureichen zur Endabnahme bei Bauamt),aber Endabnahme nicht erfüllt, weil die Baufirma pleite gegangen nach Rohbau stellung war, mußten wir selbst fertig stellen? Von Bauamt wurde Abnahme erteilt.

Dankeschön in Voraus.

Hallo, e.CW!

Das ist nicht so schlimm. Das kann man nachträglich regeln.
Du schreibst aber, dass eine Abnahme erteilt wurde. Das heißt doch, dass jemand vom Bauamt bei dir war, und sich alles angeschaut hat, also auch den Keller, oder?
Eine Statik wurde auch erstellt. Hat die nur der Architekt, oder auch du?
Geh einfach zur Bauaufsicht (da sitzen Menschen, wie du und ich) und bitte darum, mal deine Bauakte sehen zu dürfen. Dann schilderst du dort dein Problem und ich bin sicher, man wird dir helfen.
Eine eventuell erforderliche nachträgliche Genehmigung wird wahrscheinlich mit einer Mindestgebühr von 100 € erteilt werden.
Lieben Gruß
Parin

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Hallo, Parin!

Danke für dein Antwort,

Ja, Abnahme von Stadt-Bauamt hab ich schriftlich sogar mit Schriefft „keine Mängel vorhanden“. Der Bauamt nur war wichtig Briefkasten hängt richig, Hausnummer und Weg zur Haustür, sonst nichts wichtig war.Keller hat er nicht angesehen. Und d.Architekt sagt, das er für uns nichts mehr zustängigt ist, weil mit Bauamt Abnahme hat seine Tätigkeit beendet sei.Aber uns fehlt große Abnahme von Wfa, was ganz wichtig ist.
Ja, wir haben selbst Koppie von Statik und Planung.
Darf ich selbst ohne d. Architekten den Antrag bei Bauamt nachstellen? Ich frage, weil möchte nicht mehr mit dem zutun haben, und bestimmt verlangt er zusäzliches Geld dafür.Wird das auch Srtaftlich verfolgt?

Schöner Gruß

Hallo,

leider kann ich hier nur bedingt helfen. Ich selber hatte nur einen ähnlichen Fall, wo wir entgegen der Baugenehmigung eine Änderung bei der Fertigstellung gemacht haben und dies durch eine Nachbarschaftsanzeige dem Bauamt mitgeteilt wurde. Wir haben dann einen komplett neuen Bauantrag incl. der Änderungen eingereicht und haben die Baugenehmigung nachträglich erhalten. Für die Anzeige selber haben wir eine Ordnungsstrafe bezahlt. Ich denke, daß sich euer Problem lösen lässt, wenn ihr mit dem Bauamt die Änderungen besprecht, welche Unterlagen eingereicht werden sollen für den Änderungsantrag - wenn man vernünftig und freundlich mit dem Sachbearbeiter spricht, lässt sich oftmals eine Lösung herbeiführen. Mir wäre kein Fall bekannt, daß das Amt einen Abriss oder dgl. fordert. Das direkte Gespräch kann „billiger“ werden, als eine Anzeige zu riskieren. Ich wünsche Euch viel Erfolg!

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Hallo,
nur den fehlende Änderungen solltet Ihr an Bauamt nachreichen.
H.Ebrahim
Architekt

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Hallo e.CW,
was ist Wfa?
An deinen Architekten brauchst du dich nicht mehr zu wenden, weil euer Vertrauensverhältnis gestört ist.
Ich kenne euern Vertrag mit ihm nicht, was jetzt sein Honorar für die Kellerzeichnung und Statik betrifft.
Ich würde wirklich zur Bauaufsicht gehen und das Problem schildern.
Ich arbeite selbst in einer Bauaufsicht (in Schleswig-Holstein) und kann nur sagen: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Bei freundlicher Ansprache wird man euch bestimmt helfen.
Bauaufsichtliche Abnahmen gibt es eigentlich kaum noch.
Wenn du unbedingt eine brauchst, macht das Bauamt vielleicht eine gegen Gebühr. Da musst du fragen.
Was sollte bei wem als Straftat verfolgt werden?
Lieben Gruß
Parin

Sie werden den Keller zuschütten müssen oder eine „angemessene“ Geldstrafe bezahlen müssen um im Nachhinein noch eine Genehmigung für den Keller zu erhalten. Ich bin aber kein Experte im Baurecht sondern eher im Arbeitsrecht. Deshalb ist die Antwort nur mein Rechtsempfinden.
Mit freundlichen Grüßen
M.Volkmer