Kann man wegen sowas (s.o.) gefeuert werden?
Verstehe die Frage nicht.
Hallo Grußloser,
ja, ein AN bei Adidas kann entlassen werden, wenn er Klamotten von Nike trägt.
Aber nur wenn das Tragen von Klamotten von Markenartikeln, die offensichtlich nicht von Adidas kommen, im Arbeitsvertragen von beiden Parteien ausgeschlossen wurden. In solch einem Fall würde der AN gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstoßen, weshalb der AG den Vertrag kündigen dürfte.
Grüße
das habe ich bei der Fragestellerin abgeguckt…
Hallo Pierre,
nun habe ich die Frage auch verstanden und schließe mich Ihren Ausführungen an.
Eigentlich sollte das klar sein, dass wenn man im Kundenkontakt steht, keine Klamotten von der Konkurrenz tragen darf. Es käme mir auch komisch vor, wenn ein Autoverkäufer von VW mit einem Opel ankäme…
Gruß Michael
Dich habe ich auch gar nicht gemeint. Sondern den/die Fragende(n).
Danke für deine AW. Ich zukunft werd ich immer brav grüßen
Keine Phantasie ?
Hallo,
das dienstliche Verhalten - wozu auch die Kleidung gehört - ist damit
erst mal kaum vergleichbar, da der Weg von und zur Arbeit grundsätzlich Privatsache ist und ein AG hier (außerdienstliches Verhalten) sehr viel weniger Ansprüche ggü geltend machen kann - unabhängig davon, was Dir „komisch“ vorkommt.
&Tschüß
Wolfgang