wenn es sich um ein geschwindigkeitsvergehen ( 57kmh zu schnell außerorts) handelt, die Betroffene schon viele punkte hat und daher eine andere Person als Fahrer angibt.
es kommt vor Gericht und die Lüge stellt sich heraus.
was haben beide Parteien zu erwarten?
Da es eine Falschaussage ist kommt es definitiv (wenn es herauskommt) zu einem Verfahren wegen Falschaussage.
je nachdem ob ihr vereidigt wurdet oder nicht kann es eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geben.
Das ist es doch nicht wert, oder?
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Hallo, wenn der Schwindel vor Gericht heraus kommt kann folgendes passieren:
Die Betroffenen werden vereidigt und dann zeige ich Ihnen den Gesetzestext. Er sagt alles
§ 154 StGB
Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 159 StGB
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 entsprechend.
§ 160 StGB
Verleitung zur Falschaussage
(1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich denke damit ist Ihre Frage beantwortet.
Eine Anklage wegen uneidlicher Falschaussage
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr ohne Eid
mit Eid 2 Jahre.
wenn es sich um ein geschwindigkeitsvergehen ( 57kmh zu
schnell außerorts) handelt, die Betroffene schon viele
punkte
hat und daher eine andere Person als Fahrer angibt.
es kommt vor Gericht und die Lüge stellt sich heraus.
was haben beide Parteien zu erwarten?
dann werden beide mit maineid belangt und eventuell die
strafe auf beide gelegt
„Bereits 2008 habe ich mich unter SELBSTVERWALTUNG gestellt und dieses ferner Herrn Ban Ki Moon und auch 4 Botschaftern in Berlin mitgeteilt. Es wurde nicht widersprochen…“
Wieso auch? So etwas landet im Papierkorb. Man kann sich nicht unter ‚Selbstverwaltung‘ stellen, und dieser Brief an den Bundespräsidenten ist hinsichtlich der darin vertretenen Rechtsauffassung völlig absurd.