Es geht darum. Ein Freund von mir ist 23 Jahre alt. Er hat allerdings schon ziemlich oft 16 und 17 jährige kiffen lassen weil sie ihn deswegen hinterhergelaufen sind! Nein es war nicht gegen den Willen und er hat sie dazu auch nicht verleitet, sondern sie kiffen selber schon voll lange! Jetzt hat er ein schlechtes Gewissen und würde gerne wissen was passiert wenn ihn einer anzeigen würde? Er traut sich allerdings nicht selber diese Frage zu stellen da er sich schämt. Da ich leider auch nicht weiß was ihn erwarten würde, wollte ich es mal von euch wissen!
Hallo,
der 23jährige dürfte wohl keine Aufsichtsperson oder der Erziehungsberechtigte sein.
Dann stellt sich die Frage, was man sich unter „Kiffen lassen“ vorstellen soll.
Die einfachste Straftat wäre es, jemandem die Gelegenheit zu schaffen, Betäubungsmittel zu konsumieren.
Schwerwiegender ist es, wenn die Betäubungsmittel dem anderen überlassen wurden (geschenkt) oder sogar damit Handel getrieben wurde.
Dabei ist jede dieser Handlungen an sich mit Freiheitstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe zu ahnden, der Richter wird aber für das „Schaffen der Gelegenheit“ weit milder urteilen als für den Verkauf der Drogen.
Sollte der Täter das gewerblich durchführen, so greift eine Mindestfreiheitstrafe von einem Jahr.
Hallo,
diejenigen, die in einer Runde mal am Joint ziehen, werden nicht belangt.
Aber derjenige, der den Joint in die Runde bringt, ist im Besitz und das nicht zum Eigenbedarf.
Die Staatsanwaltschaft wird einbezogen.
Mao
„Er hat allerdings schon ziemlich oft 16 und 17 jährige kiffen lassen“
Das ist strafbar.
Verkaufen tut der nicht. Er hat immer wenn er was zum Rauchen hatte sie am Joint ziehen lassen. Also das würde dann bedeuten dass er eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren kriegt dafür?
Das bedeutet, dass er eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bekommen könnte.
Das setzt voraus, dass die Staatsanwaltschaft das verfolgen möchte und es zu einem Prozess kommt.
Dreiviertel solcher Verfahren enden statistisch dann mit einer Geldstrafe.
Für das Überlassen eines Joints wandert in Deutschland (zu Recht) niemand ins Gefängnis.
Gruß,
Steve
Nein, ich muss da etwas korrigieren.
Derjenige ist über 21 Jahre alt, er überlässt sie zum unmittelbaren Verbrauch an Personen unter 18 Jahren.
Somit greift der §29a des BtMG, die Freiheitsstrafe beträgt zwar immer noch maximal 5 Jahre, aber wegen der obigen Bedingungen beträgt sie nicht unter einem Jahr.
So, nun obliegt es dem Richter, den Fall zu werten.
Er kann feststellen, dass es ein minder schwerer Fall ist, dann geht die Mindeststrafe auf drei Monate herunter.
Er kann noch andere, mildernde Umstäne feststellen.
Ganz praktisch gehe ich davon aus, dass eine Geldstrafe verhängt würde, vermutlich bis zu 90 Tagessätze (was dann nicht im Führungszeignis aufgenommen wird). Es kommt absolut auf den Einzelfall an, eine Freiheitstrafe auf Bewährung von bis zu 3 Monaten (wird auch nicht im Führungszeugnis erscheinen), ist eigentlich ein gutes Mittel, jemanden nicht die Zukunft zu verbauen und trotzdem dafür zu sorgen, dass er sich zukünftig an die Gesetze hält.
Aber nochmal: In Deutschland schaut sich das Gericht die Angeklagten schon recht genau an. Eine Automatik „Verstoß gegen §x bedeutet soundsoviel Monate Gefängnis“ gibt es nicht. Es kommt auch darauf an, wie sich ein Angeklagter zeigt, welche Vorgeschichte er hat, wie seine Prognose aussieht,…