Hallo,
hat das:
Sollte es sich um eine Vorschrift handeln (Link dazu?), ist sie realitätsfern
Bürokraten schon jemals gestört ?
EN 81-1,81-2,81-28 zum nachlesen empfohlen.
Dazu
In etlichen Gebieten ist weder Feuerwehr noch sonstwer innerhalb einer halben Stunde vor Ort,
solltest Du einmal in die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer schauen, darin gibt es verbindliche
Vorgaben bezüglich der Hilfsfrist.
Dazu:
geschweige denn ein Spezialist für eine Technik, die auf 1000 Quadratkilometern nur ein einziges Mal vorkommt.
Für eine Aufzugsbefreiung braucht man keine Spezialisten ,dafür reicht eine eingewiesene Hilfskraft
(früher einmal als Aufzugswärter bekannt).
Und die gibt es sehr wohl vor Ort, nämlich Sicherheitsdienste zu deren Geschäftsfeld das schon seit Jahren
gehört.
Wenn also ein Immobilien-Besitzer hier meint „Kosten sparen“ zu können (denn die Bereithaltung eines solchen Services kostet im Jahr zwischen 150 und 200 € ),muss er auch mit den Konsequenzen leben, sprich Schadenersatzforderungen von eingeschlossen Menschen.
Mal ganz davon abgesehen, das ein Feuerwehreinsatz noch erheblich teurer ist.