Was passiert wenn man ein Auto eingeparkt hat

Was passiert wenn man auf seinen Parkplatz ein fremdes Fahrzeug zustellt. Ist das eine Straftat? Und was kann passieren?

Strafrechtlich kann das eine Nötigung darstellen.

Zivilrechtlich kann man sich Schadenersatzpflichtig machen, wenn Kosten dadurch entstehen, dass jemand sein Auto nicht bewegen kann.

Grüße

Das abschtliche Zustellen eines anderen Fz. ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, nämlich Nőtigung. Das wird nicht mit einem Bussgeld, sondern mit einer Geldstrafe geahndet. Auch kommt in schweren Fällen kein Fahrverbot, sondern der Entzug der Fahrerlaubnis in Frage.
Ausserdem bist du dann vorbestraft.
Besser als das Zustellen ist es, Schadensersatz einzuklagen.
Mit freundlichem Gruss
Horst Gotthardt

Danke für die Info
mit freundlichen Grüßen Ralf Wittler

Danke für die Info

Mit freundlichen Grüßen Ralf Wittler

Ich kann nur für Österreich sprechen: Im schlechtesten Fall bekommst du eine Anzeige wegen Nötigung, da du den Lenker nötigst an dieser Stelle zu bleiben.

Wenn du das Auto absichtlich zuparkst, dann kann es eine Nötigung nach §240 StGB sein. Das kann eine saftige Geldstrafe für dich bedeuten.

Das kommt sicher stark auf die Gesamtumstände an. Es könnte aber tatsächlich den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Dann würde der Spaß relativ teuer werden (in Abhängigkeit vom Verdienst des Beschuldigten). Das passiert aber eigentlich nur, wenn jemand ein anderes Auto absichtlich blockiert, um damit etwas bestimmtes zu erreichen (eben jemanden damit zu etwas „nötigen“ wollen)
Wenn man nur mehr oder weniger aus Unachtsamkeit „blöd“ parkt und dadurch andere behindert (z.B. in 2. Reihe parken, um schnell mal Brötchen zu holen), dann ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Wer ein solches Fahrzeug zuparkt begeht eine Straftat, nämlich Nötigung. Dieses wurde so von mehreren Gerichten entschieden. Also besser so etwas nicht tun, man hat nur Nachteile.
mfg
W.

Das kann Nötigung sein.

Hallo,
wie schon erwähnt ist es eine Nötigung, also eine Straftat. Deine Möglichkeiten beschränken sich hier auf das kostenpflichtige abschleppen (auf Deine Kosten) und der anschl. zivilrechtlichen Einklagung der entstandenen Kosten nebst sonstigen Ausgaben und ggf. begründeter Schadensersatz! Also i.d.R. eine eher unangenehme und zeitaufwendige Angelegenheit.

Danke für die Info.