Was passiert wenn man eine Ordnungswidrigkeit zurückweist. Wie geht es weiter ?

Hallo,

angenommen eine Person bekommt eine Anhörungsbogen aufgrund einer Ordnungswidrigkeit. Da die Beweislage nicht eindeutig ist ( Aussage gegen Aussage ), weist die Person die ihm vorgeworfene Ordnungswidrigkeit mit einem kurzen und knappen Text zurück. Sie gibt an die Tat nicht begangen zu haben ( Kreuz auf dem Bogen ).

Wie geht es jetzt in Normalfall weiter ?

Das Ordnungsamt prüft den Vorgang noch einmal und wenn sie den Vorwurf aufrecht erhält schickt sie einen Bußgeldbescheid und eine Kostenrechnung für den Verwaltungsmehraufwand (die krumme Summe habe ich nicht parat, aber sie irgendwo zw. 20 und 30 €)
Dagegen kann man Widerspruch einlegen, dann prüft sie nochmals und wenn sie wieder zum Schluss kommt, der Vorwurf besteht zu recht, geht es ans Gericht.
Und der Richter muss entscheiden, ob die Beweise ausreichen.

Letztlich kommt man also nicht um das Ordnungsgeld herum, steigert aber die Nebenkosten erheblich.

MfG
duck313

Moin,

naja, das stimmt nur, wenn der gemachte Einwand auch nach wiederholter Prüfung nicht überzeugend ist, d.h. noch nichtmal, das er falsch ist.

Gruß Volker

Heisst die Person muss, trotz nicht eindeutiger Beweislage, die Ordnungswidrigkeit bezahlen !? Wer führt den die Prüfung durch ? Gibt es da Kriterien ? Oder ist es den Leuten egal da sie etwaige Gerichtskosten eh nicht zu bezahlen haben ?

Wenn es vor Gericht geht, wäre dann ein Anwalt sinnvoll ? Oder sollte man schon nach dem jetzt vielleicht kommenden 2ten Bescheid einen Anwalt einschalten ?

Wer sagt denn es sei „nicht eindeutig“ ? Du.
Das muss doch aber nicht stimmen. Offenbar hat bereits die Bußgeldstelle den gemachten Vorwurf entsprechenden gewertet und bußgeldwürdig befunden. Und sicher nicht aus der „hohlen Hand“ auf bloßen Vorwurf eines X-beliebigen.

Ich habe doch gesagt, wenn Du alles bestreitest, dann entscheidet es letztlich ein Richter. Der hört sich alles an, vernimmt auch Zeugen und bewertet den Fall dann.
Oder die Bußgeldstelle selbst stellt den Fall ein

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Hallo,
ein „Aussage gegen Aussage“ gibt es nicht.
Jetzt prüfet die Behörde, ob sie einen Bußgeldbescheid erlässt (stand auch so im Anhörungsbogen).
Gegen den kannst du dann Einspruch einlegen, so dass dann ein Gericht entscheidet, welcher Aussage es glaubt.

Gruß
HaWeThie

Es wäre sicher nicht nachteilig wenn man den Sachverhalt kennen würde.

Als Betroffener ver-denkt man sich manchmal in die falsche Richtung was die Würdigung von Beweisen angeht…

Gruß Crack

Gibt es in Deutschland nicht. Der Richter entscheidet im Zweifelsfall, wem er glaubt. Und das ist meistens der Polizist - der hat nämlich normalerweise weit weniger persönliches Interesse daran, eine falsche Aussage zu machen als sein Gegenüber.

Doch. Es steht die Aussage „gefährliches Überholen“ der Polizisten gegen „normales überholen“ der Person.

Die Beweislage ist nicht eindeutig. Nur weil die Polizisten „der Meinung“ sind ein Überholvorgang war in ihren Augen gefährlich, muss das aber im Endeffekt nicht so sein !?

Ja, wie schon oben mehrmals geschrieben: Wenn man so davon überzeugt ist, dass es nicht gefährliches Überholen war, dann legt man Widerspruch ein und wartet, was passiert. IdR endet das mit einem Verfahren. Ein Richter wird dann die Beweise sichten/anhören und entscheiden.
Wenn der eilige Fahrer Pech hat, dann kommt zum ursprünglichen Verwarnungsgeld eben die Verfahrenskosten und evtl. noch der Anwalt.

Im Normalfall geht es so weiter, dass Du Deine Frage wiederholst und wiederholst bis Dir die Anwort passt. Und alles, was Dir nicht Deine feste Meinung bestätigt, wird abgestraft.

Warum genau fragst Du überhaupt, wenn Du schon alles besser weißt?

Ich würde gerne von ähnlichem berichten, was mir vor ein paar Jahren passiert ist. Ich kriege heute noch Wut wenn ich daran zurück denke.
Ich wurde auf einer Autobahn wegen einem absurden Vorwurf angehalten.
Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt.
Es ging nach langem hin und her vor Gericht.
Ich wartete im Flur auf den Prozessbeginn. Ein Mann in Robe kam den Flur lang und fragte mich ob ich Herr…bin. Daraufhin meinte er er wäre der Richter soundso und ob ich wirklich den Widerspruch aufrecht erhalten wolle. Als ich bejahte sagt er: Sie können davon ausgehen, das ich den Polizisten Glauben schenken werde.
Boing, ich dachte was geht denn hier ab.
Ich wurde dann reingerufen, die Polizisten waren auch schon da.
Ich habe dann erzählt wie es war. Die Polizisten wurden auch befragt, konnten sich aber an nichts erinnern.
Dann das Urteil. Aufgrund meiner Voreinträge in Flensburg (4 Punkte) geht der Richter von meiner Schuld aus. Ich musste dann die Strafe zahlen und die Gerichtskosten kamen auch dazu.
Hinzufügen möchte ich, das ich mir wirklich nichts vorzuwerfen hatte. Ich frage mich heute noch, was mit den Polizisten los war und was sie eigentlich damit bezweckten.

Ich wünsche dir einen anständigen Richter und nimm dir einen Anwalt, den hatte ich nämlich nicht.

Hi
erstens heißt das Einspruch, nicht Widerspruch
zweitens scheint da eine Verwarnungsgeld gar nicht zur Debatte zu stehen - vielmehr ist das ein Bußgeldbescheid.
Da würden im Urteilsfalle zwar die Verwaltungsgebühren wegfallen, aber die Gerichtsgebühren draufkommen.

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Es gibt zwar zwei Aussagen, aber der richter ist frei in der Beurteilung, wem er mehr glaubt.
Eine Einstellung des Verfahrens ist nicht zwingend.

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Die Urteilsbegründung hätte ich gerne gelesen.

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Ein Urteil, das sich auf den BG und die darin enthaltenen Feststellungen stützt, muss nicht begründet werden.

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Das wusste ich nicht.

Wobei ich meine Verwunderung über das Urteil auch revidieren muss.
Wenn Monate nach einem Vorfall Polizeibeamte sagen: „Keine Ahnung, was da genau vorgefallen ist.“, dann ist das eine ehrliche Aussage. Alles andere würde einen auch wundern. Dass aber der Richter sich denkt: Nun, als die die Anzeige geschrieben haben, war der Vorfall aber noch genau in deren Gedächtnis drin, also glaube ich den beiden - bzw. glaube ich dem, was die Beamten da vor ein paar Monaten aufgeschrieben haben.