Servus,
Wie wurde mit Werken aus dem Impressionismus in der Zeit zwischen 1933 und 1945 verfahren?
Das Beschlagnahmeinventar „Entartete Kunst“ kannst Du hier konsultieren.
Mussten alle Impressionisten ihre Tätigkeit einstellen?
Nein. Wie Du weißt, waren die bedeutenden deutschen Impressionisten 1933 nicht mehr tätig, weil nicht mehr am Leben.
Die Behandlung derjenigen, die sich in den 1930er Jahren noch mit Malerei beschäftigten, die man in die Schublade „Impressionismus“ quetschen könnte, richtete sich danach, ob ihre Werke ausreichend blut- und bodenhaltig waren. Malverbote wurden übrigens immer nur individuell gegen eine Person verhängt, nicht pauschal gegen Schulen der Malerei.
So wurde z.B. Christian Rohlfs mit Malverbot belegt, aber z.B. Klaus Bemmer nicht. Am Beispiel dieser beiden Maler kannst Du übrigens auch sehen, wie kurz die Schubladisierung in „-ismen“ in der Malerei greift.
Wurden Kunstwerke vernichtet?
Das lässt sich weder positiv noch negativ rekonstruieren, weil - wie Du weißt - die Epoche des Impressionismus in der Hauptsache vorbei war, und sich von Gemälden, die sich in Privatbesitz oder Sammlungen befanden und heute verschollen sind, nicht erschließen lässt, wo genau sie abgeblieben sind und wie es dazu kam. Es ist eher zufällig, wenn man von dem einen oder anderen Werk sagen kann, dass es von der RAF oder der USAF mit Phosphor verbrannt worden ist.
Schöne Grüße
MM