Was schreibe ich ins Testament?

Moin,
eigentlich doch ganz einfach - aber ist es das wirklich und in Echt so?

Ich erstelle meinTestamen. Der Überlebende erbt alles. Bis auf den letzten Hosenknopf.
Die Erben Erben erst wenn auch der zweite Ehepartner verstorben ist.
Ich möchte damit sicherstellen das der Überlebende nicht die Wohnung verkaufen oder beleien muß- Beides währe für einen alten Menschen nicht gerade erfreulich.

Was aber wenn einer der Erben sagt: Vater ist Tot ich will mein Erbe.
Auch wenn es vielleicht nur der ges. Mindestanspruch sein sollte.

Wie kann ich das ausschließen?
D.

Das geht nicht, jedenfalls nicht vollständig. Man kann aber alle Erben testamentarisch so auf den Pflichtteil setzen, dass der Rest des Erbes erst nach dem Ableben der Partnerin (ist das die Mutter der Erben?) fällig wird.
Das sollte man aber tunlichst von ´nem Fachanwalt für Erbrecht aufsetzen lassen.
Evtl. ist Witz so nett und äußert sich noch dazu.
ramses90

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Wäre man bei einem Notar nicht besser aufgehoben?

Das kann, muß aber nicht sein und ist im Gegensatz zum Fachanwalt enorm teurer!
ramses90

Nein - der Notar schreibt im Ernstfall genau auf was man sagt, ob das sinnvoll ist oder nicht. Der Rechtsanwalt berät dahingehend, dass im Erbfall auch wirklich das herauskommt, was man sich gewünscht hat.

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Hi Dignam,

meine Eltern haben sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und wir Kinder haben alle zu Lebzeiten beider Eltern einen Pflichtteilsverzicht dazu unterschrieben. Wir erben also jetzt erst etwas, wenn beide Elternteile verstorben sind und können den Pflichtteil nicht vorher einfordern.

Sind die von dir benannten „Erben“ euer beider Kinder oder nur deine oder ihre? Dann wird das nämlich ggf. wieder etwas schwieriger in Sachen Erbschaftssteuer.

Gruß h

Wir sind beide in 2. Ehe
Meine Frau hat 2 Kinder und ich auch.

Da ich älter bin gehen wir davon aus das meine Frau länger Leben wird.

Aber die Wohnung verkaufen ? Das rechnet sich für meine Frau hinten und vorne nicht.
Eine Hypothek aufnehmen ? Wie soll sie das Bezahlen? Mein Beitrag ist ja dann mal weg.

Da unsere Kinder sehr Praxisbezogen leben , was wir ersteinmal haben das haben wir.

es ist schon nicht ganz so einfach.
D.

Na ja, wie gesagt, man kann es den Kinder mit der Schutzklausel etwas verleiden. Wer schon beim 1. Todesfall sein Pflichtteil fordert bekommt auch beim 2. Todesfall nur den Pflichtteil.
Übrigens, wenn es Kinder aus 2 verschiedenen Ehen sind, dann können ja gar nicht alle 4 beim 1. Todesfall Pflichtteil geltend machen.
Sonst ginge es nur mit einem freiwilligen Pflichtteilverzicht der Kinder. Den man den Kindern mit einer gewissen Voraussumme schmackhaft machen könnte.

MfG
duck313

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Sicher? Ich habe bisher nur das genaue Gegenteil gelesen.

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Einer der größten Fehler beim Planen eines Testaments ist es, Dinge zu planen, die außerhalb unseres Einflusses liegen.

Statt dessen plane man mit

  • Kind stirbt vor Elternteil
  • Elternteile sterben nahezu gleichzeitig (Unfall)
  • und allen anderen Monströsitäten, die das Schicksal gerade so im Sinn hat.

Der Notar ist immer der, der Testamente beurkundet und nicht immer auch der, der sie gemäß den Wünschen der Beteiligten verfasst. In meinem Bezirk gibt es Anwaltsnotare - damit erspart man sich einen Gang, weil Rechtsberatung und Beurkundung von derselben Person durchgeführt wird.

In meinem persönlichen Fall hat der Anwaltsnotar einen Erbvertrag nach unseren Vorstellungen (Eltern, Geschwister und ich) aufgesetzt (zu diesem Termin waren nur meine Eltern erschienen).
Zusätzlich gab es ein paar Empfehlungen vom Steuerberater der damals noch meinem Vater gehörenden Firma.
Dann wurden wir alle eingeladen und er erklärte uns in seiner Eigenschaft als Notar die Inhalte des Vertrages, dann unterschrieben wir alle.

Er hat dabei auch die unliebsamen Dinge angesprochen (Unfalltode, Scheidungen, …) und die jeweiligen Folgen.

Der Notar bzw. die Notarin muss die Mandantschaft beraten. Wie eine Anwältin oder ein Anwalt auch. Die Entscheidung trifft am Ende in beiden Fällen die Mandantschaft. Wer auch sonst?

Die Notargebühren hängen vom Geschäftswert ab. Es gibt keinen Spielraum, weder nach oben noch nach unten. Die anwaltliche Beratung kostet das, was mit der Mandantschaft vereinbart wird.

Und der Notar oder die Notarin berechnet dann einen Teil der Gebühren anwaltlich, den anderen nach der notariellen Gebührenordnung? In ein- und derselben Angelegenheit? War das in eurem Fall so?

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Ich weiß es nicht mehr - es ist über 20 Jahre her. Zudem hatten meine Eltern diese Kosten übernommen.

Grundsätzlich darf man eine Gelegenheit nicht sowohl als Notar/in als auch als Anwältin/Anwalt bearbeiten. Mit den Details bin ich nicht vertraut, vor allem nicht mit etwaigen Ausnahmen, aber ich denke, dass das so, wie du es vorgeschlagen hast, nicht funktionieren wird.

Mann, meine Erinnerung, da kommt sie wieder. Du hast Recht, das hatte der Anwalt damals auch gesagt. Der Vertrag wurde vom einem anderen RA aufgesetzt, der aber dieselben Räumlichkeiten nutzte. Ob das eine Sozietät, Partnerschaft oder Bürogemeinschaft war, weiß ich nicht mehr.
Er war damals RA und Notar, der andere „nur“ RA.

Der Punkt ist der: Der Notar muss fix nach Wert und Tabelle abrechnen. Das führt nicht selten zu einer recht geringen Bereitschaft, sich intensiv mit dem Einzelfall zu befassen, auch wenn sich dadurch ggf. erhebliche steuerliche Nachteile ergeben. Als Anwalt kann ich anbieten, konkrete Fragestellungen nach Aufwand abzurechnen. Das kann dann durchaus teurer als beim Notar werden, aber das kann gut angelegtes Geld sein. Mein bestes Ergebnis lag in Größenordnung eines netten Häuschen gegenüber der 08/15 Formularvariante, die ein Notar zuvor erstellt hatte.

Und wieder einmal der Hinweis: Es gibt Gründe sich für oder gegen eine Fachanwaltschaft zu entscheiden, die nichts mit der Qualität der Arbeit zu tun haben!

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