Was schreiben in Antrag auf Umzug an Jobcenter?

Ich möchte innerhalb einer Stadt umziehen, normal wäre es ja wenn man in eine andere Stadt zieht, dann werden ja Umzugskosten übernommen. Aber ich ziehe auch wegen der Arbeit extra um, da ich mit meinem Freund in einer Einraumwohnung lebe mit offener Küche, d.h. man kann sich nicht zurück ziehen und nicht auf die arbeit vorbereiten. Ich muss das als Text irgendwie alles gut verpacken damit es eine plausible Begründung wird. Wäre wirklich sehr nett wenn ich dabei unterstützung bekomme.
Lg Miriam

s. vorherige Antwort…

Hallo, Ob das innerhalb der Stadt ein umzug wegen arbeit anerkannt wird ist zweifelhaft. denn die jobcenter halten ja mehrere Std. (ich glaube 2 std.) fahrtweg für zumutbar. Aber ich denke sie sollten sich noch mal bei einem anderen User hier erkundigen ob sich was geändert hat.oder derjenige evt einen tip hat. Gruß

Hallo

lies dir mal den Ratgeber durch: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Die Zustimmung zum Umzug bekommt man dann, wenn er „erforderlich“ ist - unabhängig davon, wohin man umzieht. Erforderlich könnte er z.B. sein, wenn Eure derzeitige Wohnung unangemessen klein für 2 Personen ist und Euch mehr Wohnraum zustehen würde -> für 2 Personen je nach Bundesland 60-65 qm http://hartz.info/index.php?topic=5597.0

LG

Hallo Miriam,

du suchst eine Formulierungshilfe, für einen Umzugsantrag.

Das wird aber nicht helfen, da du aus dem sog. „Tagesopendelbereich“ (= alles was in der Zeit von 75 Wege-Minuten ab deiner Wohnung zu ereichen ist) rausziehen musst, sonst ist ein „Umzug wegen Arbeit“ nicht gerechtfertigt.
Ein anderer Auszugsgrund wäre eine Schwangerschaft (ab 7-Monat.) Oder ein nachgewiesen (!) pflegebedürftiges ein Familienmitglied dass Du in Zukunft pflegen musst Oder noch der amtlich NACHGEWIESENE (!) gesundheitsschädliche Befall der Wohnung mit Hausschwamm Schimmel oder ähnlichem. ODER weil dein Vermieter Euch gekündigt hast, oder weil Du dich von deinem Freund getrennt hat!
Andere anerkennbare Auszugsgründe gibt es i.d.R. nicht.

Ansonsten kann dir das JC zwar nicht verwehren umzuziehen, du wirst aber den Umzug weder bezahlt bekommen, noch mehr Geld erhalten als den Wohnkostenanteil den Du jetzt hast, (egal wieviel Deine neue Wohnung wirklich kostet) denn nach den von dir vorgetragenen Gründen ist ein Umzug somit vom JC gem. § 22 SGB II leider abzulehnen!

Gruß Gwen

Hallo Miriam,

ob du dich auf deine Arbeit vorbereiten kannst oder nicht interessiert das JC herzlich wenig. Einzig was die interessiert sind die Kosten der Unterkunft und ob diese angemessen sind. Das hängt davon ab wie die Vergleichsmieten in deiner Stadt sind und wieviel dein Freund verdient (und du natürlich).
An deiner Stelle würde ich mir 2-3 Wohnungen raussuchen, die in Frage kommen und diese Angebote zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme ans Amt schicken. Plausible Erklärungen sind dafür weder nötig noch hilfreich.

Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter…

VGZ

Hallo ,
bitte wenden sie sich an einen anderen Experten da meine Mutter immer noch im Krankenhaus ist. wir wissen leider nicht wie lange es dauert bis Sienach hause kommt.