Hallo,
bei einer Kennzeichenprüfung werden nur Dinge benannt, die zum Fahrzeugkennzeichen Relevanz haben.
Mögliche Ergebnisse einer solchen Prüfung:
„Negativ“ - nichts bekannt
„Kennzeichen abhanden gekommen durch Diebstahl, angezeigt 12.12.2012“
„Kennzeichen ausgeschrieben zur Entstempelung“ (z.B. Versicherung nicht bezahlt)
Es gibt noch andere Möglichkeiten, u.a. auch Spezialitäten, bei denen dem Streifenbeamtern nicht gesagt wird, worum es geht, aber was er machen soll, etwa „bei Antreffen Personalien feststellen und zusammen mit dem Ort an die PI Dortmund, ST1 melden“
Daten zum Halter werden zunächst nicht abgefragt.
Dazu ist erst eine Halterabfrage nötig, die als Ergebnis nur die Personalien des Halters zur Folge hat.
Diese Daten können dann aber auch wieder auf Einträge geprüft werden.
Häufig wird das als sog. „Halterkombi“ gemacht.
Typische Situation:
FuStKW fährt hinter einem suspekten Fahrzeug her, Besatzung möchte VOR dem Anhalten wissen, was sie erwartet. Es wird dann das Kennzeichen durchgegeben und der Leitstellenbeamte überpüft Kennzeichen und Halter (nach der Halterabfrage) auf Einträge.
Bei Personenabfragen werden neben Vorstrafen auch Verdächtigungen übermittelt, oder Eigenschaften.
Etwa:
BTM-K Betäubungsmittelkonsument
gewalttätig
Verdacht Brandsiftung laut PI Dortmund von 2017
offener HB (offener Haftbefehl, Person ist festzunehmen)
GefKV von 2013 (wegen gefährlicher Körperverletzung 2013 verurteilt)
Ordnungswidrigkeiten werden nicht abgefragt und gemeldet.