Was sehen Beamte bei der Kennzeichenüberprüfung?

Es interessiert mich, was Beamte alles sehen, wenn sie eine Kennzeichenüberprüfung machen. Angenommen: Person A ruft die Polizei weil in das Auto von Person A eingebrochen wurde. Natürlich findet hier eine Überprüfung des Kennzeichens statt. Wurde Person A angezeigt, weil er z.B. jemanden im Straßenverkehr genötigt hat und das Kennzeichen an die Polizei übermittelt wurde.

Steht sowas dann im Polizeicomputer und die Beamten können Person A direkt an Ort und stelle ermitteln?

Wenn A mit seinem Fahrzeug jemanden genötigt hat, und dazu eine Anzeige mit Kennzeichen bei der Polizei vorliegt, muss die Polizei nicht erst warten, bis in das Auto von A eingebrochen wird, um dann vor Ort das Kennzeichen zu überprüfen.
Sobald jemand bei der Polizei Anzeige erstattet, und dabei ein Kennzeichen angibt, kann die Polizei anhand des Kennzeichens ermitteln, wer zu dem Kennzeichen gehört. Diese Info steht jederzeit zur Verfügung.

Hallo,

bei einer Kennzeichenprüfung werden nur Dinge benannt, die zum Fahrzeugkennzeichen Relevanz haben.

Mögliche Ergebnisse einer solchen Prüfung:
„Negativ“ - nichts bekannt
„Kennzeichen abhanden gekommen durch Diebstahl, angezeigt 12.12.2012“
„Kennzeichen ausgeschrieben zur Entstempelung“ (z.B. Versicherung nicht bezahlt)
Es gibt noch andere Möglichkeiten, u.a. auch Spezialitäten, bei denen dem Streifenbeamtern nicht gesagt wird, worum es geht, aber was er machen soll, etwa „bei Antreffen Personalien feststellen und zusammen mit dem Ort an die PI Dortmund, ST1 melden“

Daten zum Halter werden zunächst nicht abgefragt.
Dazu ist erst eine Halterabfrage nötig, die als Ergebnis nur die Personalien des Halters zur Folge hat.
Diese Daten können dann aber auch wieder auf Einträge geprüft werden.
Häufig wird das als sog. „Halterkombi“ gemacht.
Typische Situation:
FuStKW fährt hinter einem suspekten Fahrzeug her, Besatzung möchte VOR dem Anhalten wissen, was sie erwartet. Es wird dann das Kennzeichen durchgegeben und der Leitstellenbeamte überpüft Kennzeichen und Halter (nach der Halterabfrage) auf Einträge.

Bei Personenabfragen werden neben Vorstrafen auch Verdächtigungen übermittelt, oder Eigenschaften.
Etwa:
BTM-K Betäubungsmittelkonsument
gewalttätig
Verdacht Brandsiftung laut PI Dortmund von 2017
offener HB (offener Haftbefehl, Person ist festzunehmen)
GefKV von 2013 (wegen gefährlicher Körperverletzung 2013 verurteilt)

Ordnungswidrigkeiten werden nicht abgefragt und gemeldet.

Ja Ja Ja

Danke für die Antworten. Machen wir es schwieriger. Person A begeht mit einem Mietwagen eine Straftat im Straßenverkehr. Kennzeichen wird notiert und die Situation zur Anzeige gebracht. Fahrzeugfahrer kann aber, aufgrund des Mietwagens nicht sofort ermittelt werden. Nun hat Person A mit dem gleichen Mietwagen einen Verkehrsunfall. Taucht die Straftat in Verbindung mit dem Kennzeichen dann bei der Abfrage auf, welche die Polizei dann ja automatisch macht?

Zwischen einer Anzeige, einem Strafverfahren und einem Eintrag in das Fahndungssystem vergeht einiges an Zeit.
Wenn mit einem Mietwagen eine Straftat begangen wurde, dann würde dies keine Eigenschaft des Mietwagens sein.
Zum Kennzeichen wird es keinen Eintrag geben, der besagt, dass mit diesem Mietwagen mal eine Straftat begangen wurde. Das wäre sinnfrei.

Ob es eine Möglichkeit gibt, quasi einen Soforteintrag mit temporärer Wirkung einzutragen, weiß ich nicht.
Sinnvoll wäre es ja schon, dass man bei solchen Taten unverzüglich hinterlegen könnte, dass z.B. vor 6 Stunden mit diesem Fahrzeug jemand tot gefahren wurde.