Eventuell meint dein Lehrer damit die Ziele der
„Europäischen Gemeinschaft“ (1.Säule des EU-Vertrags von Maastricht von 1992=wirtschaftliche Ziele):
a)Die Zollunion
b)Die „vier Freiheiten“ im Binnenmarkt:
-Freier Personenverkehr
• Wegfall von Grenzkontrollen
• Harmonisierung der Einreise-, Asyl-,
Waffen-,Drogengesetze
• Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit
für EG-Bürger
• Verstärkte Außenkontrolle
-Freier Dienstleistungsverkehr
• Liberalisierung der Finanzdienste
• Harmonisierung der Banken- und
Versicherungsaufsicht
• Öffnung der Transport- und
Telekommunikationsmärkte
-Freier Warenverkehr
• Wegfall von Grenzkontrollen
• Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung
von Normen und Vorschriften
• Steuerharmonisierung
-Freier Kapitalverkehr
• Größere Freizügigkeit für Geld- und
Kapitalbewegungen
• Schritte zu einem gemeinsamen Markt für
Finanzleistungen
• Liberalisierung des Wertpapierverkehrs
c) Gemeinsame Agrarpolitik und Strukturpolitik
d) Wirtschafts- und Währungsunion
Näheres dazu vgl. z. B. wikipedia/Bundeszentrale für politische Bildung/EU-Homepage
Grüße,
Matt