Immer wieder liest man davon, dass sich Personen aus „dem operativen Geschäft zurückziehen und in den Aufsichtsrat wechseln“. Folglich übt der Aufsichtsrat eine Tätigkeit aus, die in keinem Zusammenhang mit dem Betriebszweck des Unternehmens steht. Was sind denn dann bitte die Aufgaben des Aufsichtsrats? Hat er überhaupt irgendwelche Befugnisse oder dient er lediglich dazu, das Unternehmen zu repräsentieren?
Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten.
Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, eine wiederholte Bestellung der Vorstandsmitglieder ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 1, 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG).
Zitat aus Wikipedia „Aufsichtsrat“.
Mfg
duck313
Ein Aufsichtsrat fungiert als Überwachungs- und Kontrollgremium der Geschäftsführung eines Unternehmens. Ein solches Organ ist für börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Angestellten gesetzlich vorgeschrieben. Und dies ist auch durchaus sinnvoll, da die Geschäftsführung nun jemanden hat, der ihr auf die Finger schaut. Zudem kann die Geschäftsführung den Aufsichtsrat bei schwierigen Entscheidungen zu Rate ziehen. Ein Aufsichtsrat hat also umfangreiche Rechte und Pflichten und dient keinesfalls dazu, das Unternehmen nach außen zu repräsentieren.
Gute Grüße