Hallo, Hallo, wenn es ein Mangel an der Heizung ist und der Mieter die Miete rechtmäßig mindert,- muss dann die Hausverwaltung die für die Heizung zuständig ist, dem Vermieter die Kürzung seines Mieters erstatten?
Hallo!
Ja, aus dem Grundsatz des Schadenersatzes heraus, wenn die Verwaltung den Mangel (den nicht, die nicht/zu spät erfolgte Reparatur !) auch zu verantworten hat.
Ein bloßer Ausfall wegen technischer Störung ist kein Verschulden. Und eine Reparatur kann auch Tage dauern, wenn man z.B. auf ein Ersatzteil wartet und in der Zwischenzeit kein Behelf möglich ist.
der Vermieter haftet ja ohne Verschulden, allein aus der Tatsache Wohnung wird nicht warm (Beispiel).
MfG
duck313