Hallo Zusammen,
Ich bin Eigentümerin einer vermieteten Immobilie. Ich selbst wohne in einer anderen Stadt und hatte daher die Verwaltung meiner Wohnung an eine Hausverwaltung übergeben, die sich auch um das Gemeinschaftseigentum des gesamten Gebäudes kümmert.
Mein Problem begann mit dem Mieterwechsel im Monat Dezember.
Die Verwaltung hat ihre Arbeit grundsätzlich so gemacht, dass sie für uns immer viele Fragen offen gelassen hat und uns im Unklaren gelassen hat. Zum Beispiel:
- Im September informierte mich die Verwaltung nur mündlich über die Kündigung der Mieter für den Monat Dezember. Später, im Februar, erhielten wir dann die schriftliche Kündigung.
- Die Verwaltung sprach von neuen Mieteinnahmen, schrieb aber andere Beträge in den Vertrag. (Leider war diese Kommunikation mündlich, auf unsere Schreiben wurde nicht reagiert).
- Erst am 16. Dezember erhielt ich den neuen Mietvertrag und den Namen des neuen Mieters.
- Die Mietkaution wurde ohne mein vorheriges Wissen auf 2 statt 3 Monate festgesetzt.
Die Hausverwaltung hat im Februar gekündigt und beantwortet weiterhin nur teilweise oder gar nicht auf unsere E-Mails.
Wir hatten mit ihnen besprochen, dass sie dem Mieter die neuen Kontodaten mitzuteilen, damit das Geld ab März auf mein Konto überwiesen wird, aber bis jetzt habe ich noch nichts von ihnen gehört. Ich kann nur sagen, die Miete ist noch nicht auf mein Konto überwiesen worden.
Meine Frage ist, ob ich etwas dagegen tun kann. Man hat mir gesagt, dass die Hausverwaltung ihre Arbeit getan hat, nämlich die Wohnung weiterzuvermieten, aber zu welchen Kosten und wie, ist das nicht gesetzlich geregelt?
Habe ich angesichts dessen irgendwelche Rechte, mich dagegen zu wehren?
Vielen Dank im Voraus.