Was sind nach Kant das menschenbild und der strafzweck in der vergeltungstheorie?

z.b. habe ich, dass eine strafe sogar dann sein muss, wenn staat und gesellschaft nicht mehr bestehen würden, da müsste der letzte im gefängnis vorher noch hingerichtet werden, damit jedem das widerfährt, was er verdient hat wegen seiner taten,

und „damit die blutschuld nicht auf dem volk haftet, das auf diese bestrafung nicht gedrungen hat“.

stimmt erstmal das, was ich geschrieben habe?

und 2) was ist mit dem teil der blutschuld und dem volk gemeint?

vielen dank schonmal :slight_smile:

Nun ja, die zitierte These kenne ich nicht. Bekannt ist ist mir, dass Kant etwas übrig hat für den „Rachegedanken“, während heute eher das Resozialisierungsprinzip gilt. Heute würde man ihn wohl als Populisten verurteilen. Das Thema hatten wir hier schon öfter.

Gruß
rakete

Nach mehr als 1000 Jahren christllich-romischem Verständnis von (göttlicher) Gerechtigkeit ist Kant hier bei der Verbannung Gottes ins Transzendente ein Kind seiner Zeit. Nun muß halt der Mensch die universale „Ordnung“ bewahren. Heute sind Strafen eher ein pragmatisches Mittel zum Zweck, keine zwangsläufige Notwendigkeit.