Was soll das bedeuten mit der teilstatonäre Gruppe

Hallo guten abend,
haben drei kinder im Haushalt 8 j, 6 j, 2 j alt
Es gab ein Erziehung Fähigkeit Gutachten das besagt, das wir erziehungsfähig sind mit Einschränkungen. Das Familien Gericht beschloss darauf das weiterhin intensivere Familien Hilfe laufen soll und das unser ältestes kind in einer teilstatonäre Gruppe gehen soll. Nach sechs Monate soll geschaut werden nach der aktuellen lage, nachdem unser ältestes kind 6 mon in der Einrichtung nach der Schule war.
Ein dritter Gericht Beschluss ergab vor kurzem folgendes : Der Gutachter soll einschätzen ob die teilstatonäre Einrichtung geeignet ist, in Bezug auf die anderen kinder, die Erforderlichkeit einer Herausnahme der Kinder aus dem elterlichen Haushalt abzuwenden. Ich verstehe daraus, dass der Gutachter zusammen fassen soll ob mit unseren anderen kinder 5 j und zwei j alt es jetzt besser klappt seitdem unsere 8 jährige tagsüber untergebracht ist so das die kinder nicht herausgenommen werden müssen. Könnte es so zu verstehen sein?

Hallo,
Ich verstehe es so, dass die ältere Tochter einen erhöhten Förderbedarf hat und dieser nun ihrem Wohl entsprechend durch die Vollzeitbetreuung gegeben ist.
Darüber hinaus habt ihr mehr Zeit, Euch um die beiden jüngeren Kinder angemessen zu kümmern.
Das war ja in der Vergangenheit ein massives Problem.
Wie es um die älteren bereits entzogenen Kinder steht, das steht offenbar gar nicht zur Rede…
Erwarte nicht, dass das hier jemand besser beantworten kann als diejenigen, die euch seit Jahren begleiten und beraten!
Mao

Was sagt denn eure Anwältin dazu???
ICH verstehe das (den letzten Beschluss also) so, dass die beiden jüngeren Kinder AUCH tasgüber untergebracht werden sollen, wie die 8jährige, also hat sich offensichtlich nicht wirklich etwas geändert. :hushed: Es geht nur darum, dass sie euch nicht ganz entzogen werden sollen!

Nein.

Es ist eindeutig formuliert (falls Du den Wortlaut richtig wiedergegeben hast - ich weiß nicht so recht, ob Du das kannst):

Der Gutachter soll eine Stellungnahme dazu abgeben, ob für die anderen Kinder eine teilstationäre Unterbringung ausreicht, oder ob sie vollständig aus dem elterlichen Haushalt herausgenommen werden müssen.

Ihr habt also nichts von dem umgesetzt, worum ihr hier im Forum regelrecht angefleht worden seid. Es ist schon ziemlich erstaunlich, dass Du Dich überhaupt noch traust, hier was zu schreiben - ich würde mich in Grund und Boden schämen.

Schöne Grüße

MM

Das stimmt nicht. Es soll geguckt werden ob es besser klappt seitdem unsere Tochter tagsüber in der tagesgruppe nach der Schule ist oder ob die anderen beiden in Obhut müssen so verstehen ich.

Dann habe falsch schreiben mache.

Hier steht:

Der Gutachter soll einschätzen = Der G. soll eine Stellungnahme abgeben

Was soll er einschätzen?

Ob die teilstationäre Einrichtung geeignet ist = ob man mit dem, was jetzt grade das älteste Kind macht, etwas erreichen kann

Was soll man damit erreichen können?

die Erforderlichkeit einer Herausnahme der Kinder aus dem elterlichen Haushalt abzuwenden. = dass man die Kinder nicht aus dem elterlichen Haushalt herausnehmen muss

Welche Kinder?

in Bezug auf die anderen kinder = die Kinder, die jetzt noch nicht teilstationär untergebracht sind

Was bedeutet das also?

Der Gutachter soll sagen, ob kleinere Kinder auch bloß teilstationär untergebracht werden müssen, oder ob sie aus dem elterlichem Haushalt herausgenommen werden müssen.

Eine andere Option kommt in diesem Satz nicht vor, das kannst Du drehen oder wenden wie Du willst. Da steht nichts von „besser klappen“ oder sowas. Es kann allerdings sein, dass in dem Beschluss etwas ganz anderes steht als Du geschrieben hast. Das kann man von hier aus nicht riechen.

Und jetzt:

Tu endlich mal was für Deine Kinder, statt hier irgendwelche Wortsuppen anzurühren. Aber dalli!

Schöne Grüße

MM

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hallo,

Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Der Gutachtenauftrag, den du hier wiedergegeben hast, bedeutet genau das, was Aprilfisch geschrieben hat:
Es geht nur noch darum, ob Eure kleineren Kinder ebenfalls in teilstationäre Betreuung kommen oder ob sie vollständig aus der Familie herausgenommen werden müssen.

Das Gericht, das diesen Beschluß gefasst hat, ist offensichtlich der Meinung, daß auch Eure Erziehungsfähigkeit bezüglich der kleineren Kinder bestenfalls eingeschränkt, schlechtestenfalls überhaupt nicht gegeben ist und das sollte man euch eigentlich im Vorfeld des Beschlusses auch so klipp und klar gesagt haben.

&Tschüß
Wolfgang

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Die Gutachterin sagt aber das teilstationäre bgruppe für die kleineren noch nichts ist und daß sie einschätzen soll wie es ist seitdem unsere Tochter ganzen Tag weg ist. der Anwalt sagt es heißt wie läuft es jetzt seitdem unsere Tochter ganzen Tag weg ist,reicht das aus so daß alle Kinder im Haushalt bleiben können.richter schrieb daß er die aktuelle Situation jetzt haben möchte

Was willst du dann noch VON UNS, wenn du alles besser weißt?

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Ich kommentiere nicht, was irgendwer irgendwann angeblich gesagt, sondern was in dem Beschluß steht, den Du zitiert hast.
Wenn Du auch ansonsten Dinge nur so interpretierst, wie sie Dir in den Kram passen, dann wundert mich nicht, daß jetzt auch die anderen 2 Kinder aus deinem Haushalt herausgenommen werden sollen.

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@RotAlge: das hast du jetzt davon, das nächste Mal sollst du nicht mehr nach Geistern rufen! :stuck_out_tongue:

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Poste den genauen Wortlaut des Urteils.

Wenn man MaLew oder Yaslan als Fake bezeichnet kommt ein Dislike von Norma Jean…

So enttarnt sich der Faker selbst!

Nein, sie hat einfach nur alle lieb, auf die das Forum rumhackt. :stuck_out_tongue:

Ernsthaft?

Das wären dann ja ganz neue Dimensionen ins Unterirdische.
@www_Community_Management , ihr könnt doch Sockenpuppen erkennen, oder?

Soon