Hallo ihr lieben, bin ja in einer Trennung und mein noch Ehemann hat nichts anderes zu tun als zu Nerven! Jetzt ist mein autobrief weg ! Und ich vermute sehr stark dass er sich ihn gekrallt hat. Komme ich irgendwie noch dran oder kann ich davon ausgehen dass er stur der Besitzer ist und mir den Wagen weg nimmt?kann man einen autobrief ummelden-umschreiben?
Zum Rechttsanwalt gehn
Hallo,
wichtig ist hier auch, wer in den Papieren eingetragen ist, falls es dein Noch-Ehemann ist hast du hier schlechte Karten meiner Meinung nach. Ansonsten ist es in solchen Fällen (Scheidung auf diesem Niveau) eh besser, einen Anwalt einzuschalten.
Gruß,
Micha
Hallo ihr lieben, bin ja in einer Trennung und mein noch
Ehemann hat nichts anderes zu tun als zu Nerven! Jetzt ist
mein autobrief weg !
Das ist erstmal nicht schlimm.
Und ich vermute sehr stark dass er sich
ihn gekrallt hat.
Auch das ist nicht schlimm.
Komme ich irgendwie noch dran oder kann ich
davon ausgehen dass er stur der Besitzer ist und mir den Wagen
weg nimmt?
Also, der Besitzer des Fahrzeuges ist derjenige, der das Fahrzeug in seinem Besitz hat. Wenn Du Damit fährst, dann bist Du das (der Besitzer des Briefes ggf. Dein Mann).
Die Frage ist aber: Wer ist der Eigentümer? Sprich, wer hat das Fahrzeug gekauft und bezahlt? Im Idealfall bist Du das.
kann man einen autobrief ummelden-umschreiben?
Man kann ihn als verloren melden und bekommt dann einen neuen. Es ist ein Irrglaube, dass der Brief irgendwas mit dem Eigentum zu tun hat.
Und nochwas: Den Fahrzeugbrief gibt es bereits seit mehreren Jahren nicht mehr. Heute heisst das Ding Zulassungsbescheinigung Teil II.
Gruß Knipser
Hallo,
zur Zulassungsstelle gehen und Brief als Verlust melden, es wird dann ein neuer ausgestellt ( dauert ein paar Wochen und kostet ca 100 Euro).
Das ist keine Versicherungs-Frage, wende dich bitte an (verwaltungs-)rechtl. Fachleute.
Hallo!
Auf welchen NAmen ist der Brief ausgestellt, denn der oder die jenige ist Eigentümer. Wenn er den Brief umschreiben lässt und sagt der Schein ist verloren, bekommt er automatisch einen Neuen Schein und ist somit Eigentümer.
Einen neuen Brief bekommen ist sehr schwer.
Gisi
Hallo,
normalerweise benötigt man wenn man ein Auto ummeldet Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2). Eine Bestätigung, dass man das Auto gekauft oder sonst irgendwie erworben hat, benötigt man normalerweise nicht. Also ohne Brief und Schein geht leider nichts.
Du kannst den Brief auch nicht als verloren gegangen bei der Zulassungstelle melden, well du nicht der Eigntümer des Fahrzeuges bist…
MFG, Georg
Der Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung I ist (vom Rechtsverständnis her) eine Urkunde und legitimiert den jeweiligen Besitzer des Papiers als Eigentümer eines Kfzs. Aufgrund dieser Legitimationsfunktion sind auch die Vorkehrungen von Amtsseiten aus bezüglich der Neuausstellung eines etwaigen neuen Kfz-Briefes sehr hoch, wesewegen wir empfehlen, sich vorab per Mail oder Telefon mit dem jeweiligen Amt in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass keine verbindlichen Rechtsgeschäfte getreu des guten Glaubens ohne die Vorlage des Kfz-Briefs erfolgen können.
Weder der Verkauf eines Kfz an einen Dritten, das Abmelden des Kfz bzw. Außerbetriebsetzung, noch das Ummelden des Kfz auf einen anderen Zulassungskreis können ohne(!) die Vorlage des Kfz-Briefs durchgeführt werden. Deshalb ist der Kfz-Brief eines der wichtigsten Papiere, welche die Mitarbeiter der Ämtergänger KG brauchen, um ggf. für Sie ein Kfz auf einen neuen Zulassungskreis umzumelden oder auch für einen etwaigen Verkauf das Kfz vorab abzumelden (lesen Sie hierzu die Artikel:„Vor dem Verkauf das Kfz unbedingt abmelden“ und „Bei einem Umzug unbedingt das Kfz ummelden“ auf www.openPR.de)
Normalerweise verlangt das Amt die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung des bisherigen Eigentümers über den Verlust des Kfz-Briefs, welche dieser vor einem Beamten des Zulassungsamtes oder vor einem Notar (mit anschliessender schriftlichen Bestätigung) abgeben kann. Die Kosten für die Abgabe im Beisein eines Beamten des Zulassungsamtes betragen ca.10 Euro, während die Ersatzausstellung des Kfz-Briefes (je nach Aufwand) ca. 70 Euro beträgt.
Formulare finden Sie im Formular-Center unserer Homepage: www.aemtergaenger.de, wobei aber weiterhin zu bedenken gilt, dass ein Beamter oder ein Notar die Unterschrift bzw. Legitmation des Antragstellers überprüfen und bestätigen muss.
Die Frist der Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6 Wochen. Auch in diesem Zeitraum sind rechtmäßige Gesch?fte wie der Kfz-Verkauf an Dritte, die Ummeldung des Kfzs und auch Abmeldung des Kfz nicht möglich(!). Der jeweilige Eigentümer muss auf die Vorlage des „neuen“ Kfz-Brief warten, bis wieder Rechtsgeschäfte getätigt werden können.
(Alle Angaben ohne Gewähr; orstansässige Zulassungsämter können von der og. Abwicklungsweise abweichen)
Hallo,
Wer steht im Brief als Besitzer drin ?
Wenn du im Brief als Besitzerin drin stehst und dein „Noch-Ehemann“ den Brief nicht rausgibt, dann melde den Brief als verloren und lasse dir einen Ersatzbrief ausstellen, somit verliert automatisch der erste Brief seine Gültigkeit. Du musst das bei der Zulassung eidestattlich versichern, das der Brief nicht mehr auffindbar ist.
Gruß Sam403
Wenn dein Noch Mann im Brief eingetragen ist, Bleibt er auch Besitzer des Auto´s. Anders ist es, wenn der Brief auf deinen Namen ausgestellt ist. Dann würd ich eventuell mit Abklärung eines Rechtsanwalts eine Anzeige wegen Unterschlagung auf den Weg bringen.
Hallo Cohrs,
Wer im KFZ-Briefund damit auch in der Kartei des Verkehrsamtes und im KFZ-Bundesamt (nicht Verkehrssünderkartei!) eingetragen ist, gilt als rechtmäßige® Eigentümer(in). Besitzer ist, wer gerade tatsächlich darüber verfügt. Es kommt also darauf an, ob Du als Eigentümerin darin zu lesen bist. Wenn ja, hast Du bei einem offenbar angestrebten Scheiudungsverfahren gute Karten, denn auch wenn der Brief weg ist, muß der Sachverhalt ja für einen Anwalt bei der Verkehrsbehörde zu erfahren sein.
Ist Dein Noch-Ehemann da eingetragen, dann bist Du auf guten Willen o.ä. angewiesen, denn das Auto gehört juristisch ihm, auch wenn Du es bezahlt haben solltest, es sei denn, es gäbe noch Kaufbelege o. ä., die Dein Eigentum beweisen!
Vielleicht weißt Du ja noch, ob Du irgendwelche Anmeldungsmaßnahmen getroffen und unterschrieben hast.
Ich wünsche Dir eine gute Lösung des Problems und allzeit gute Fahrt!
Gruß Wiepel
Hier kann ich leider nicht helfen.
Meines Wissens ist der im KFZ-Brief Eingetragene der Eigentümer, ich bin jedoch kein Jurist.
Eine Rechtsauskunft eines RA ist meiner Meinung nach hier angebracht.
Hallo Cohrs
Du mußt den KFZ.Brief bei der Zulassungsstelle aufbieten . Eidesstattliche Versicherung muß abgegeben werden ( das er in Verlust geraten ist )
allerdings muß ein Eigentumsnachweis erbracht werden
Hallo,
der Besitzer des Briefes ist der Wagenbesitzer…
wenn er den Brief wiederechtlich genommen hat kann nur die Polizei helfen…!
eine Ummeldung oder umschreibung gibt es nicht!
viel Erfolg!!!
MfG Thomas Wolter
tut mir leid, daß ich mich erst jetz melde, hab die nachricht überlesen. du kannst wenn das auto auf dich angemeldet ist einen neuen brief aufbieten bei der zuständigen zulassungsbehörde, musst aber eine eidesstaatliche versicherung abgeben, dass der brief nicht verpfendet oder sonst etwas ist. mehr weiss ich auch nicht,
gruß P.Egger