Was sollte in einem psych. GdB-Gutachten stehen?

Hallo Wolfgang,

dann wirklich lieber gar keine Gleichstellung und damit eben kein Kündigungsschutz. Ich habe mal spaßeshalber danach gegoogelt: Wenn jemand von meinem Arbeitgeber vor dem Sozialgericht dazu aussagen müsste, ob mein Arbeitsplatz behinderungsbedingt(!) gefährdet sei, dann wäre das absolut kontraproduktiv. Nicht weil es zur Kündigung führen würde, aber es würde die Position (das Ansehen) als Arbeitnehmer sicher verschlechtern.
Es gab einen Fall, in dem ein Arbeitnehmer damit durchkam. Allerdings hatte er auch den Betriebsrat beiziehen lassen. Auch das halte ich nicht unbedingt für förderlich - Stichwort Flurfunk, ich bin da auch aus Erfahrung auch in menschlicher Hinsicht eher skeptisch. Eine SBV gibt es für meinen Betrieb m.W. nicht.

Vielleicht ist das ein Beleg, daß ich keinen Kündigungsschutz brauche, aber dann ist es eben so. Die Gleichstellung läßt sich auch nochmals beantragen, wenn es wirklich akut werden sollte.

Viele Grüße

Hallo zusammen,

es währe natürlich traurig wenn der BR oder die Örtliche Schwerbehindertenvertretung über den (Flurfunk verbreiten würde)
Ein BR hat sich an Gesetzlichkeiten zu halten und damit hätest Du die Möglichkeit auch gegen so etwas vorzugehen.
Wenn ein BR vorhanden ist ist auch meistens ein ÖSV gewählt, außer ihr habt in dem Unternehmen keinen Schwerbehinderten. (sollte aber auch nicht sein „Ausgleichszahlung“)

Ich habe lange als ÖSV gearbeitet und sehr viele Stellungnahmen zu Gleichstellungen an die versch. Arbeitsämter (neu Agentur für Arbeit)geschrieben, selten wurde einer abgelehnt, es kommt eben sehr auf die Formulierung an.
Dein AG muß der Gefärdung Deines Arbeitsplatzes erst in einem späterem Verfahren wiedersprechen!

Grüße