Hallo,
da gibt es keine gesetzliche Regelung. Das Versorgungsamt bittet den Arzt um einen Befundbericht, und wenn der Arzt nicht mehr schreibt, dann ist das problematisch.
Wenn der Bericht sehr „mager“ ist, kann das Amt eine Begutachtung veranlassen. Der Arzt des Versorgungsamtes kann aber auch eine Entscheidung über’s Knie brechen, nach dem Motto ‚wenn er nicht einverstanden ist, kann er ja immer noch im Widerspruchsverfahren untersucht werden‘.
Evtl. hat der behandelnde Arzt aber auch Krankenhausberichte übersandt ? Dann ergibt sich ggfls. eine andere Beurteilung.
Wie man so hört, gibt es inzwischen einige Ämter, die aus Kostengründen Entscheidungen treffen, bei denen einem nur schlecht werden kann. Hauptsache, keine Beweiserhebungskosten (Arztberichte müssen ja bezahlt werden).
Ich würde mir Kopien aller Befunde zusenden lassen und diese mit dem behandelnden Arzt besprechen.
Gruss
Andreas