Was sollte in einem psych. GdB-Gutachten stehen?

Hallo,

folgender Fall: Jemand hat einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt, wegen langanhaltender psychischer Krankheit, und das Versorgungsamt hat einen GdB von 20 festgestellt.

Das angeforderte Gutachten des Psychiaters besteht nur aus 7 Stichworten zu Diagnose, Dauer, Medikation usw.
Ist das eigentlich üblich, oder sollte ein solches Gutachten nicht ausführlicheren Freitext enthalten?

MfG

Hallo,

da gibt es keine gesetzliche Regelung. Das Versorgungsamt bittet den Arzt um einen Befundbericht, und wenn der Arzt nicht mehr schreibt, dann ist das problematisch.

Wenn der Bericht sehr „mager“ ist, kann das Amt eine Begutachtung veranlassen. Der Arzt des Versorgungsamtes kann aber auch eine Entscheidung über’s Knie brechen, nach dem Motto ‚wenn er nicht einverstanden ist, kann er ja immer noch im Widerspruchsverfahren untersucht werden‘.

Evtl. hat der behandelnde Arzt aber auch Krankenhausberichte übersandt ? Dann ergibt sich ggfls. eine andere Beurteilung.

Wie man so hört, gibt es inzwischen einige Ämter, die aus Kostengründen Entscheidungen treffen, bei denen einem nur schlecht werden kann. Hauptsache, keine Beweiserhebungskosten (Arztberichte müssen ja bezahlt werden).

Ich würde mir Kopien aller Befunde zusenden lassen und diese mit dem behandelnden Arzt besprechen.

Gruss

Andreas

Hallo,

es handelte sich dabei bereits um das Widerspruchsverfahren. Im ersten Verfahren hatte das Amt den betreffenden Facharzt gar nicht angeschrieben, obwohl genau dieser Punkt als entscheidend angeführt war.
Grotesk, nicht wahr? Es wurden nur einige alte Berichte eingeholt, welche der Hausarzt bekommen hatte. Dann wurde zur Begründung des GdB angeführt, dass die Therapie abgebrochen und Medikamente verweigert würden, was längst nicht mehr stimmt.

Das machte es im Widerspruchsverfahren nötig, erst einmal den Facharzt-Bericht einholen zu lassen, was nichts am GdB änderte. Folglich geht es nun vors Sozialgericht.

Das ist keine gute Ausgangslage. Wie ist das: Wird das Gericht von sich aus ein detaillierteres Gutachten einholen (vom Facharzt) oder selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen, und kann das für den Kläger etwas kosten? Andernfalls bliebe nur, selbst die Sachlage darzulegen, wenn man Kosten vermeiden will - aber ob dem wohl Beweiskraft zukommen wird?

Gruss

Hallo,

das Sozialgerichtsverfahren ist kostenlos.

Das Gericht muss aber von der Notwendigkeit eines Gutachtens überzeugt sein/werden, da diese Gutachten recht teuer sind (für das Gericht). Das ist nicht so einfach: der Hausarzt hat offenbar nicht viel zu einer seelischen Erkrankung geschrieben, und der Facharzt auch nicht. Logische Schlußfolgerung des Gerichtes: der Antragsteller hat -fast- nichts. Das sieht also schlecht aus.

Gruß

Andreas

Hallo,

es kommt grundsätzlich auf die persönlichen Auswirkungen einer Erkrankung im privaten und beruflichen Leben an.
Die nackte Diagnose gibt idR nur den Rahmen des GdB an. Dieser Rahmen wird dann durch die Darstellung der persönlichen Auswirkungen ausgefüllt. Das muß gar nicht so umfangreich sein.
Worauf es bei Depressionen ankommt, findest Du zB in der VersmedV unter Nr. B 3.7 (auf S. 27):
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

Du kannst natürlich klagen und laaaange auf eine Entscheidung warten. Oft ist es sinnvoller, einen Erhöhungsantrag bei Verschlimmerung zu stellen oder aber auch ohne weiteren Anlass nach 6 monaten Wartezeit einen Neufeststellungsantrag zu stellen.
Vielleicht redest Du mal mit Deinem Psychiater über die Folgen seiner Stellungnahme. Viele Ärzte wissen gar nicht, worauf es bei einer solchen Stellungnahme wirklich ankommt.

&Tschüß
Wolfgang

Moin

folgender Fall: Jemand hat einen Antrag auf einen
Schwerbehindertenausweis gestellt, wegen langanhaltender
psychischer Krankheit, und das Versorgungsamt hat einen GdB
von 20 festgestellt.

Die stellen selten viel mehr als 20% aus. Zigtausende von Leuten beantragen ständig Schwerbeschädigten-Prozente. Ich hab noch keinen erlebt, der die gewünschten 50% bekam. Die Leute gehen dann in Widerspruch und der wird wiederum abgeschmettert. Hundertmal dieselbe Nummer.

Das angeforderte Gutachten des Psychiaters besteht nur aus 7
Stichworten zu Diagnose, Dauer, Medikation usw.

Die psychiatrischen Kollegen habn einfach keinen Bock mehr, die dauernden Schwerbeschäigungswünsche langatmig zu bedienen. Ich kann das irgendwie auch verstehen.
Gruß,
Branden

Hallo vanBranden,

eigentlich schätze ich Deine Beiträge, aber manchmal vergalloppierst Du Dich ganz schön.

Die stellen selten viel mehr als 20% aus. Zigtausende von
Leuten beantragen ständig Schwerbeschädigten-Prozente. Ich hab
noch keinen erlebt, der die gewünschten 50% bekam. Die Leute
gehen dann in Widerspruch und der wird wiederum
abgeschmettert. Hundertmal dieselbe Nummer.

Das kenne ich aus meiner Praxis als SBV aber anders. Werden die Einschränkungen der „Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit“ bereits bei mittelschweren Depressionen vom Arzt entsprechend dargestellt, ist allemal mindestens GdB 30 wahrscheinlich.

Das angeforderte Gutachten des Psychiaters besteht nur aus 7
Stichworten zu Diagnose, Dauer, Medikation usw.

Die psychiatrischen Kollegen habn einfach keinen Bock mehr,
die dauernden Schwerbeschäigungswünsche langatmig zu bedienen.
Ich kann das irgendwie auch verstehen.

Das ist ganz schön zynisch und spricht dafür, daß Du - wie viele andere Deiner Kollegen - gar nicht weißt, worauf es bei einer solchen Stellungnahme ankommt. Das muß gar nicht langatmig sein. Faktoren wie zB Antriebsschwäche, Erschöpfung, Angstzustände etc. sowie deren Dauer lassen sich plausibel und markant für das Versorgungsamt in wenigen Sätzen darstellen. Ausschweifende Diagnosen und Therapieverläufe interessieren wenig bis gar nicht.

Gruß,

Branden

ziemlich erschüttert
Wolfgang

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an Wolfgang
Hallo,

Du kannst natürlich klagen und laaaange auf eine Entscheidung
warten. Oft ist es sinnvoller, einen Erhöhungsantrag bei
Verschlimmerung zu stellen oder aber auch ohne weiteren Anlass
nach 6 monaten Wartezeit einen Neufeststellungsantrag zu
stellen.

DAS ist nicht der richtige Weg. Ein Antragsteller, der mit schöner Regelmäßigkeit Anträge wegen der gleichen Behinderung stellt, ist sehr schnell unglaubwürdig. Und dann wird noch schneller abgelehnt.

Was wirklich hilft: eine kurze Bestätigung des Arztes „die seelische Erkankung hat sich in den letzten X Monaten deutlich verschlechtert“. Diese Aussage sollte aber auch stimmen, Gefälligkeitsbescheinigungen nutzen niemandem. Dann wird jeder Sachbearbeiter den Antrag auch ernst nehmen und den Doc um einen entsprechenden Befundbericht bitten.

Gruß

Andreas

1 Like

Hallo,

Hallo Andreas,

Du kannst natürlich klagen und laaaange auf eine Entscheidung
warten. Oft ist es sinnvoller, einen Erhöhungsantrag bei
Verschlimmerung zu stellen oder aber auch ohne weiteren Anlass
nach 6 monaten Wartezeit einen Neufeststellungsantrag zu
stellen.

DAS ist nicht der richtige Weg. Ein Antragsteller, der mit
schöner Regelmäßigkeit Anträge wegen der gleichen Behinderung
stellt, ist sehr schnell unglaubwürdig. Und dann wird noch
schneller abgelehnt.

Das habe ich auch schon anders erlebt. Außerdem habe ich das ja nicht als Patentrezept angegeben.

Was wirklich hilft: eine kurze Bestätigung des Arztes „die
seelische Erkankung hat sich in den letzten X Monaten deutlich
verschlechtert“. Diese Aussage sollte aber auch stimmen,
Gefälligkeitsbescheinigungen nutzen niemandem. Dann wird jeder
Sachbearbeiter den Antrag auch ernst nehmen und den Doc um
einen entsprechenden Befundbericht bitten.

Auch ohne Verschlimmerung führt es oft zum Erfolg, wenn der Betroffene bei erneuter Antragstellung seinen Doc mal drauf vorbereitet, worauf es bei seiner Stellungnahme ankommt.
Im Übrigen solltest Du die Rahmenbedingungen nicht außer Acht lassen. In Ba-Wü gibt es - im Gegensatz zu SH - schon seit 2005 kein Landesversorgungsamt mehr, die Aufgaben wurden den 4 RP’s übertragen und die Versorgungsämter den Landratsämtern zugeteilt. Dadurch ist die Beurteilung komplett auseinander gelaufen und es gibt Riesenunterschiede in den Bewertungen in beiden Verfahrensstufen (Antrag bzw. Widerspruch). Die Qualität der Erstbescheide ist drastisch gesunken, wobei RP A seinen VA’s jede Schlamperei durchgehen läßt und RP B fast jedem Widerspruch zumindest teilweise stattgibt bzw. das VA zur (Teil-)Abhilfe auffordert.
Wenn man auch noch berücksichtigt, daß beim „Umzug“ viele Akten verschwunden sind, macht in vielen Einzelfällen ein Neufeststellungsantrag Sinn.

Gruß

Andreas

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

nur als Rückmeldung: Ich vermute, dass der Facharzt gar keine böse Absicht hatte, obwohl es tatsächlich der Patient und nicht er war, der auf die Idee mit dem Schwerbehindertenausweis kam. Jedenfalls stieß die Idee nicht auf Ablehnung, und der FA meinte auch, dass es 30% geben sollte. Genau kann man die Motivation natürlich nicht ergründen.

Ich kann mir vorstellen, dass es wenigstens ausreichen sollte für das Gericht, ein ausführlicheres Gutachten einzuholen, wenn der Antragsteller selbst die Krankengeschichte schildert, und daraus auf eine entsprechende Schwere geschlossen werden kann. Denn es ist nicht so, dass aus den Arztberichten Gegenteiliges hervorgeht - sondern es geht nichts Genaues hervor. Das sollte doch ein Grund sein, dem nachzugehen.

Gruß

Hallo,

bei einem GdB von 30 kann man sich als Schwerbehinderter gleichstellen lassen (kann, nicht muss ! Die Agentur für Arbeit kann die Gleichstellung auch ablehnen). Das wäre auch so ziemlich der einzige Nachteilsausgleich, der mir einfällt. Ein Schwerbehindertenausweis, also ein GdB von mindestens 50, ist nicht zu erreichen. Wofür, wenn ich fragen darf, benötigst Du die Prozente ?

Gruss

Andreas

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Hallo Wolfgang

Das kenne ich aus meiner Praxis als SBV aber anders. Werden
die Einschränkungen der „Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit“
bereits bei mittelschweren Depressionen vom Arzt entsprechend
dargestellt, ist allemal mindestens GdB 30 wahrscheinlich.

Gut, 30% mag stimmen. Aber meiner Erfahrung nach wollen die Antragsteller immer 50 % haben, weil dann erst die wesentlichen Vorteile/Änderungen in ihrem Leben stattfinden.
Diese 50% bekommen die Neurotiker und Psychosomatiker aber nie, die bekommen allenfalls die Psychotiker, und letztere sind in meiner Praxis sehr viel seltener als die erstgenannten. Also gehen die Anträge der vielen Neurotiker und Psychosomatiker aus wie das Hornberger Schießen.
Gruß,
Branden

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Hallo vanBranden,

was sind Neurotiker, Psychosomatiker und Psychotiker?
Mit freundlichen Grüßen

Susanne

Hallo vanBranden
wenn es um die Sicherung des Arbeitsplatzes geht, kann mnan mit GdB 30 schon was machen, da dann ein Antrag auf Gleichstellung möglich ist und bei AN angesichts der oft langen AU-Zeiten sehr aussichtsreich.
Auch bei den Psychosomatikern teile ich Deine Auffassung nicht ganz, da hier idR noch zusätzliche somatische Einschränkungen und in vielen Fällen auch Schmerzen eine Rolle spielen, die durchaus beim Gesamt-GdB zusätzlich berücksichtigt werden müssen.
Bei den Neurotikern ist es schon schwieriger, aber mit einer schweren Störung und mindestens „mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten“ ist auch das nicht ausgeschlossen. Gerade bei diesen kommt es aber bei der ärztlichen Stellungnahme auf entsprechende prägnante und klare Formulierungen an.
Ich habe diese Bewertungsfälle durchaus in meinen SBV-Akten

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

ich meine, daß mir eher mehr zustehen würde, und mein Psychiater irrt, aber in diesem Bereich ist ohnehin alles vage. Mit 30 wäre zumindest mal ein Anfang gemacht, vielleicht erreiche ich dann später einmal mehr. Die Gleichstellung/Kündigungsschutz wäre tatsächlich das wichtigste Ziel. Das werde ich versuchen müssen zu belegen, ohne eine Stellungnahme des Arbeitgebers einholen zu lassen.

Gruß

Hallo,

Hallo,

Das werde ich versuchen müssen zu belegen,

ohne eine Stellungnahme des Arbeitgebers einholen zu lassen.

Dafür brauchst Du aber sehr gute (belegbare) Gründe. Wenn es in Deinem Betrieb einen BR und evtl. eine SBV gibt, solltest Du diese einbeziehen, denn diese sollen ebenfalls eine Stellungnahme abgeben.

Gruß

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

jetzt muß ich aber schon mal nachfragen: Woher weiß denn die Schwerbehindertenvertretung das alles so genau? Wurde das von den Betreffenden freiwillig offengelegt, um Rat und Beistand einzuholen?

Gruß

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Hallo,

eine gute SBV weiß das, weil Sie nämlich als gewählte Vertretung das Vertrauen der Beschäftigten hat und ihre gesetzliche Schweigepflicht sehr ernst nimmt.
Dann lassen sich die Betroffenen auch sehr leicht überzeugen, daß eine SBV zur optimalen Hilfestellung bei Antragstellungen (eine ihrer gesetzlichen Aufgaben gem. § 95 SGB IX) den gesamten Prozess von Anfang an kennen sollte und ihn dann auch im Sinne der Betroffenen steuern kann.

Sorry, keine Hausaufgaben-Erledigung
Hi Susanne

was sind Neurotiker, Psychosomatiker und Psychotiker?
Mit freundlichen Grüßen

Ist die Frage jetzt ernst gemeint?
Du könntest mich ebenso fragen: Was sind Diabetiker, Herzinsuffiziente und Migräniker?
Ich würde dann ebenfalls antworten: Lies bei Wikipedia, google oder sonstwo nach, denn so elementare Hausaufgaben erledigen wir hier nicht.
Gruß,
B.

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Hallo vanBranden,

Gott sei Dank gehe ich nicht mehr zur Schule und muß auch keine Ausbildung mehr machen, das habe ich schon alles hinter mir. Aber ich lese es gerne in Wikipedia nach, dann weiß ich es auch.

Entschuldigung, daß ich Dir eine Frage gestellt habe, die war übrigens schon ernst gemeint.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne