Ordnungsbehörde festgelegt und kassiert wird?
Danke im Voraus )
LG
Ordnungsbehörde festgelegt und kassiert wird?
Danke im Voraus )
LG
Hallo,
Tut mir leid, aber ich versteh die frage nicht ganz
Nichts ^^
Das ist per Gesetz in NRW zu mindest so festgelegt. Normalerweise legt immer die Ordnungsbehörde das Bußgeld fest und vollstreckt es, auch wenn die Owi von der Polizei aufgenommen wird…
Hallo bin kein Verwaltungsrechtler
Gruß
Ordnungsbehörde festgelegt und kassiert wird?
Danke im Voraus )
LG
Hm. Ich denke, die geltenden Gesetze. Derentwegen(bzw. wegen des Verstoßes dagegen) wurde das Bußgeld wohl verhängt, oder?
Unter der Voraussetzung dass der Betroffene vorsätzlich oder fahrlässig den Tatbestand einer in einem Gesetz festgelegten und mit Bußgeld belegten Ordnungswidrigkeit erfüllt hat und erlassende Behörde in diesem Gesetz die Zuständigkeit für den Erlass und den Vollzug der Bußgelder erhalten hat, NICHTS.
??? Etwas mehr Sachverhalt wäre hilfreich…
Grundsätzlich würde ich sagen, dass eine fehlende Ordnungswidrigkeit dagegen spricht, dass Bußgelder verhängt werden…
Auch wenn das sicherlich nicht weiter hilft: trotzdem gerne!
LG
Hallo,
leider weiß ich nicht, was du mit deiner Frage genau meinst.
Für die Verhängung von Bußgeldern nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ist im Regelfall eine Verwaltungsbehörde zuständig, § 35 OWiG, die diesen auch vollstreckt (also kassiert), § 92 OWiG.
Festlegung und Vollstreckung von Bußgeldern liegen in der Hand einer Verwaltungsbehörde.
Ich weiß nicht, worauf du hinauswillst, vielleicht kannst du einen konkreten Fall nennen oder den Hintergrund deiner Frage.
Deine Fragen sind immer dermassen blöd und unverständlich, dass ich dich bitten würde, mich nicht mehr anzuschreiben bzw. deine komischen Fragen nicht mehr an mich zu richten!!!
wenn das Vorgehen der Behörde gegen das Gesetz verstößt.
Andi31:
Ordnungsbehörde festgelegt und kassiert wird?
Danke im Voraus )
LG
Da hab ich leider keine Ahnung .Sorry.
Hallo!
Tur mir leid, habe keine Ahnung. Es kommt wohl darauf an, ob die jeweilige Behörde gesetzlich hierzu ermächtigt ist. Im Straßenverkehr kann die Ordnungsbehörde jedenfalls Bußgelder festsetzen.
Gruß
Ralf
sorry die Formulierung der Frage ist mir nicht ganz klar
Studieren Sie Jura?