Was steht denn nun wirklich im behördlichen

… polizeilichen Führungszeugnis 0?

Man findet im Internet zwar die ein oder andere Information darüber, aber ich kapiere einzelne Passagen einfach nicht.
Ich muss für eine staatliche Anerkennung ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen, habe aber keine Ahnung inwieweit Informationen von mir darin enthalten sind.
Ich bin heute 30 Jahr alt und habe vor einigen Jahren (mit 18) Anzeigen wg. „Beleidigung“ und „Gefährliche Körperverletzung“ erhalten. Es kam zu einem Gerichtsprozess, in dessen Verlauf ich mich bei meinem Kontrahenten entschuldigt habe (und dieser sich bei mir entschuldigt hat, weil wir uns gegenseitig angezeigt hatten). Es kam also zu keiner Verurteilung.
Mit 26 Jahren habe ich meinen Führerschein verloren wg. Cannabis-Konsum. Wurde wg. einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe verurteilt (bekam aber keine Strafanzeige) und hatte bis zu einer MPU ein Führerscheinentzug von ca. zwei Jahre.
Stehen diese Dinge jetzt in einem Führungszeugnis oder nicht?

Hallo,
ich kann die Frage nicht sicher aus dem Stegreif beantworten, muss also auch nachlesen. Aber ich hoffe, die richtigen Fundstellen zu haben:

Grundsätzlich: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis - Hier ist auch die Möglichkeit beschrieben, zunächst in das Führungszeugnis Einblick zu erhalten.

[http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2051270/DE/…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/Fragen node.html? nnn=true%23doc257952bodyText5)
11. Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis wieder gelöscht?
… So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt.

-> Die alten Sachen sind also weg - oder? Datum?

[http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051270/DE/…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Aufnahme/Aufnahme node.html? nnn=true)
-> Wenn die Geldstrafe nicht mehr als 30 Tagessätze betrug: Keine Aufnahme.

Außerdem:
http://www.123recht.net/Fuehrungszeungis-__f196778.html
Dürfte also auch wg. der 3-Jahre-Frist nichts mehr drinstehen.

Empfehlung: Das Urteil nochmal rausholen, auf’s Datum schauen.

Falls Rückfragen bestehen: Bitte Urteilsdatum und genaueres zur Strafe mitteilen.

Gruß
polos

Jetzt 30 - Führerschein verloren mit 26 - dann müsste alles schon gelöscht sein.

ich bedanke mich fuer Ihre Mühe. hat mir schon gut weitergeholfen. danke.

Die Bezeichnung „Polizeiliches Führungszeugnis“ ist Umgangssprache. Sie möchten doch das „Zeugnis über die Sie betreffenden Eintragungen beim Bundeszentralregister“ zunächst selbst anschauen, bevor Sie entscheiden ob und wer diese Informationen über Sie bekommt, richtig?

Mein Tipp:

Beantragen Sie hierzu einen Antrag gem. § 30 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG):

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html

  • § 30 Abs. 2 BZRG: Gehen Sie selbst zu Ihrer Meldebehörde (Wichtig: Niemand anderen dort hinschicken!) Zeigen Sie dort Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Sagen Sie, dass Sie: „Einsicht in das Zeugnis aus dem Bundeszentralregister beantragen, gemäß Paragraf 30 Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes.“ Unter Umständen wird der Sachbearbeiter erst mal seinen Chef fragen müssen was das ist, weil für die Mitarbeiter dies nicht alltäglich ist und die Beamten einer Gemeinde/der Stadt nur schlecht ausgebildet sind (also bitte Geduld mit den Leuten haben!). Der Beamte wird eine Gebühr von Ihnen verlangen, also bitte ausreichend Bargeld mitnehmen! Drucken Sie sich den Gesetzestext unter oben genanntem Link aus und weisen Sie den Beamten notfalls höflich aber bestimmt auf Paragraf 30 Absatz 2 hin!

  • § 30 Abs. 5 BZRG: Wenn Sie das Zeugnis für eine Behörde brauchen, dann suchen Sie bitte zunächst die Adresse des nächsten Amtsgerichts heraus. Wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz:

[http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2036868/DE/…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2036868/DE/BfJ/Adresse/Adresse node.html? nnn=true)

Beantragen Sie beim Bundesamt für Justiz „Einsicht in das Bundeszentralregister“. Beantragen Sie, dass die Akten an Ihr Amtsgericht geschickt werden (nennen Sie bitte unbedingt die richtige und vollständige Adresse des Amtsgerichts!). Das Amtsgericht wird Sie dann per Brief benachrichtigen, wenn die Akten da sind. Erscheinen Sie dann bitte persönlich und alleine beim Amtsgericht. Zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Sie werden dann in einen Raum geführt, wo Sie sich Ihre Akten in Ruhe anschauen und vollständig durchlesen (Achtung: Sie dürfen von Ihren Akten keine Fotos oder Kopien machen, Sie dürfen sich lediglich Papier und Stift mitnehmen und handschriftliche Notizen machen!).

Viel Erfolg!

Vielen Dank für Ihre Mühen und für Ihre Auskunft!

Guten Tag,
also: im polizeilichen Führungszeugnis, dem normalen, beschränkten, stehen nicht gelöschte Strafen ab 90 Tagessätzen Geldstrafe. Im unbeschränkten, das z. B. bei Bewerbungen zur Bundeswehr, zum Verfassungsschutz etc. gefordert wird, stehen alle (nicht gelöschten) Einträge.
Wird ein Verfahren eingestellt, erscheint es bei Erwachsenen nicht im BZR, bei Jugendlichen schon. Falls es zu einer Eintragung gekommen ist, war diese jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie 26 wurden, wieder gelöscht. Hinsichtlich der Verurteilung wg. Verstoßes gegen das BtmG kommt es darauf an, wie hoch Sie verurteilt worden sind. Ich gehe aber davon aus, dass die Einträge 5 Jahre vermerkt bleiben, also dieser Eintrag noch drin steht. Sie selbst können aber einen Auszug beantragen und erfahren dann definitiv, was dort vermerkt ist.
Viele Grüße
Michael

Mit 26 Jahren habe ich meinen Führerschein verloren wg.
Cannabis-Konsum. Wurde wg. einer Ordnungswidrigkeit zu einer
Geldstrafe verurteilt (bekam aber keine Strafanzeige) und
hatte bis zu einer MPU ein Führerscheinentzug von ca. zwei
Jahre.
Stehen diese Dinge jetzt in einem Führungszeugnis oder nicht?