… polizeilichen Führungszeugnis 0?
Man findet im Internet zwar die ein oder andere Information darüber, aber ich kapiere einzelne Passagen einfach nicht.
Ich muss für eine staatliche Anerkennung ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen, habe aber keine Ahnung inwieweit Informationen von mir darin enthalten sind.
Ich bin heute 30 Jahr alt und habe vor einigen Jahren (mit 18) Anzeigen wg. „Beleidigung“ und „Gefährliche Körperverletzung“ erhalten. Es kam zu einem Gerichtsprozess, in dessen Verlauf ich mich bei meinem Kontrahenten entschuldigt habe (und dieser sich bei mir entschuldigt hat, weil wir uns gegenseitig angezeigt hatten). Es kam also zu keiner Verurteilung.
Mit 26 Jahren habe ich meinen Führerschein verloren wg. Cannabis-Konsum. Wurde wg. einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe verurteilt (bekam aber keine Strafanzeige) und hatte bis zu einer MPU ein Führerscheinentzug von ca. zwei Jahre.
Stehen diese Dinge jetzt in einem Führungszeugnis oder nicht?