Was steht einem im Falle dieser Reklamation zu?

Hallo,

stellen Sie sich folgende Situation vor:
Sie gehen in ein großes deutsches Elektrokaufhaus und möchten sich einen bestimmten Laptop kaufen. Der Verkäufer schaut im Computer nach und stellt fest das nurnoch das Ausstellungsstück vorhanden ist. Sie handeln den Preis um gute 40€ runter und fahren glücklich mit dem Gerät nach hause. Zuhause stellen Sie fest, dass das Display einen defekt aufweißt.
Am nächsten Tag fahren Sie wieder in das Elektrokaufhaus und der Verkäufer erklärt Ihnen, dass dies das letzte Laptop dieser Modellreihe in allen Filialen in Deutschland war und auch der Zulieferer keine mehr hat. Dafür sagt er Ihnen, dass er sich nach Alternativen zu dem Produkt umschau und Sie am nächsten Tag anrufen werde.
Sie kennen aber den Markt und wissen genau warum Sie genau dieses Laptop haben wollten. Es gibt keins, welches mithalten kann und Sie sind mit einem anderen Produkt nicht zufrieden.

Was steht Ihnen in diesem Fall zu? Muss der Händler Ihnen genau das selbe Modell auf Reufel komm 'raus besorgen, muss er in irgenteiner Form ersatz liefern (können Sie dann evtl. erneut einen Preisnachlas fordern?) oder darf er Ihnen auch einfach das Geld in die Hand drücken?

MfG
Fabian Spaltmann

Hallo,

ich denke mal Sie können das Gerät zurückgeben und Ihr Geld wieder zurück verlangen. Wenn das Gerät in ganz Deutschland nicht mehr verfügbar ist, wird auch keiner Ihnen mehr so ein Gerät liefern können. Dann können Sie das natürlich auch nicht vom Händler verlangen…

Schauen Sie doch mal hier rein, da sind eigentlich alle Rechte ganz gut erklärt: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als…

Lies dazu mal:
http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_de…

Das Gerät ist durchaus in Deutschland noch massig zu Kaufen, nur hat eben diese eine Elektrokaufhaus kette keine mehr in ihren Filialen bzw. deren Lieferant ebenfalls nicht mehr. In diversen anderen (Online-) Shops gibt es aber noch Exemplare.

Desweiteren:
„Wird eine Leistung der Gattung nach geschuldet (z. B. ein Kfz eines bestimmten Typs), so ist sie erst unmöglich, wenn die Leistung aus der Gattung nicht mehr möglich ist (z. B. Kfz-Typ wird nicht mehr hergestellt).“
Hergestellt wird das Produkt ja auch noch, somit ist das Liefern ja durchaus möglich.

Aber danke erstmal. Ich werde mal schauen was der durchaus nette Herr (ungewöhnlich für diese Elektromarkt-Kette) für mich als Alternativen hat, evtl. sind ja ein paar Überraschungen dabei oder es lässt sich ein guter Preis raushandeln.

MfG
Fabian Spaltmann

Hallo,

ich habe nur mein Wissen aus der kaufm. Ausbildung. Aber hat der Händler bzw. der Hersteller nicht als erstes das Recht, eine Reparatur durchzuführen?

VG
Monroe

hi, ich habe ähnlicher erfahrung gemacht.

habe mir ein notebook gekauft, diese war defekt, und ersatz nicht verfügbar, der händler bot mir an, entweder das gerät einzuschicken für mehrere woichen, oder erwandelt den kv um und liefert das Nachfolger modell, hat selbe ausstattung wie das gekufte gerät, nur höhere parameter, mehr speicher etc, wäre auch teurer aber er würde so tauschen, also am besten einfach mal nett reden mit den leuten.

Hallo,

ich war heute nochmal in der besagten Elektrokaufhauskette. Dort war der Mitarbeiter nicht zu finden und so hat mich der Abteilungsleiter beraten. Nach 5min. stellte sich raus, dass noch massig Geräte in anderen Filialen vorhanden sind (in Mülheim waren es noch 16 Geräte). Er hat mir nun ein Neues bestellt und es sollte Freitag da sein.

Aber vielen Dank für eure Hilfe! :wink: