Was steht in der Schufa-Auskunft nach § 32 BDSG?

Moin moin.

Seit dem 1. April 2010 kann nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz jeder Verbraucher die über ihn bei der Schufa gespeicherten Daten einmal im Jahr gratis einfordern. Man kann erfahren, welche Informationen gesammelt werden, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden, aber sind da auch eventuelle Negativeinträge enthalten? Soll heißen, bekommt man mit dieser Auskunft genau das zu sehen, was ein möglicher Kreditgeber zu sehen bekommt? Oder wäre das die kostenpflichtige Bonitätsauskunft?

LG