Voll der Steuerbetrug…
Hallöchen,
Seit dem die Mehrwertsteuersätze für Frühstück (19%) und Übernachtung (7%) verschieden sind glaube ich kaum das ein Hotelier sich deshalb des Steuerbetruges schuldig macht, zumal dies auch der dämlichste Steuerprüfer sicherlich als Erstes überprüft.
Stell’ Dir mal vor, Du lässt einen Bekannten bei Dir zu Hause übernachten und spendierst ihm danach noch ein Frühstück - ist das jetzt schon Betrug?
Und wenn er Dir dann noch nen Fuffi gibt und Du den auf der Einkommensteuererklärung angibst, dann seid Ihr beide schwerkriminell?
Das Hotel kann sein Frühstück auch verschenken, ohne dass sich hieraus ein Betrugsdelikt ableiten lässt. Das Hotel darf das Frühstück sogar wegwerfen, ohne dass Steuerhinterziehung vorliegt.
Solange das Hotel die Einnahmen gemäß gültiger Richtlinien versteuert, gibt es keinen Betrug.
Ansonsten hätte ich von Dir gerne mal eine Erklärung, wie sich die ganzen „All-Inclusive“ Hotels behaupten können, wenn da jeder Steuerprüfer sofort drüber stolpert.
Gruß,
Michael