Was steht mir bei Übernachtungstour zu?

Voll der Steuerbetrug…
Hallöchen,

Seit dem die Mehrwertsteuersätze für Frühstück (19%) und Übernachtung (7%) verschieden sind glaube ich kaum das ein Hotelier sich deshalb des Steuerbetruges schuldig macht, zumal dies auch der dämlichste Steuerprüfer sicherlich als Erstes überprüft.

Stell’ Dir mal vor, Du lässt einen Bekannten bei Dir zu Hause übernachten und spendierst ihm danach noch ein Frühstück - ist das jetzt schon Betrug?
Und wenn er Dir dann noch nen Fuffi gibt und Du den auf der Einkommensteuererklärung angibst, dann seid Ihr beide schwerkriminell?

Das Hotel kann sein Frühstück auch verschenken, ohne dass sich hieraus ein Betrugsdelikt ableiten lässt. Das Hotel darf das Frühstück sogar wegwerfen, ohne dass Steuerhinterziehung vorliegt.

Solange das Hotel die Einnahmen gemäß gültiger Richtlinien versteuert, gibt es keinen Betrug.

Ansonsten hätte ich von Dir gerne mal eine Erklärung, wie sich die ganzen „All-Inclusive“ Hotels behaupten können, wenn da jeder Steuerprüfer sofort drüber stolpert.

Gruß,
Michael

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Nun, das steht ja nicht draussen dran. Da fragt man dann halt beim check-in freundlich „ob es ein Problem wäre wenn…“

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einen individuellen Vertrag mit dem Hotel auszuhandeln,
um die erwünschte Leistung („Zimmer - Frühstück inklusive“) zu
gestalten.

Wenn dann auf alles 19% Mehrwertsteuer bezahlt werden hast du recht, sollte er hingegen
den vergünstigeten Steuersatz von 7% für die Übernachtung nutzen wollen muß er es
einzeln ausweisen.

Wenn du mal dem Link von hummelbrumm folgst dann erhälst du diese Beispielrechnung
http://www.spesen-ratgeber.de/wp-content/uploads/201…

Deutlicher geht es wohl nicht, wenn du als AG das voll erstattest möchte ich bei der
nächsten Steuerprüfung nicht dabei sein.

Der Plem

einen individuellen Vertrag mit dem Hotel auszuhandeln,
um die erwünschte Leistung („Zimmer - Frühstück inklusive“) zu
gestalten.

Wenn dann auf alles 19% Mehrwertsteuer bezahlt werden hast du
recht, sollte er hingegen
den vergünstigeten Steuersatz von 7% für die Übernachtung
nutzen wollen muß er es
einzeln ausweisen.

wenn das essen in die übernachtungsrechnung gepackt wird, dann bescheisst das hotel vater staat um die 19% fürs futter.

davon abgesehen weiss die tusse am empfang auch genau was da läuft und das nennt man streng genommen beihilfe zur steuerhinterziehung, da übernachtungskosten betriebsausgaben sind und die fresserei nicht.

gruß inder

Ich versteh’s immer noch nicht…
Hallöchen,

wenn das essen in die übernachtungsrechnung gepackt wird, dann bescheisst das hotel vater staat um die 19% fürs futter.

davon abgesehen weiss die tusse am empfang auch genau was da läuft und das nennt man streng genommen beihilfe zur steuerhinterziehung, da übernachtungskosten betriebsausgaben sind und die fresserei nicht.

Es ist das Natürlichste der Welt, dass man bei mehreren Positionen anfängt, zu verhandeln.
Sogar im Baumarkt sagt man doch schnell „Wenn ich 10 Packen Fliesen zu €19,99 nehme, dann krieg’ ich doch sicher den Fliesenkleber dazu umsonst?“

Und jetzt verstehe ich natürlich nicht den Unterschied zu „3 Übernachtungen zu je €89, machen wir’s rund mit €250 - und das Frühstück geht doch sicher auf’s Haus?“.

Wenn Du mir das noch erklären könntest, wo bei einer Gratisleistung die Steuerhinterziehung stattfindet, wäre ich dankbar.

Gruß,
Michael

Das kann man locker mit dem Hotel aushandeln, dass das
Frühstück NICHT auf der Rechnung steht, sondern
stillschweigend im Übernachtungspreis beinhaltet wird…

Und bei intensiver Plauderei mit der Rezeption kann man da
auch gleich noch ein fabelhaftes Abendwessen mit einfließen
lassen… … mehr auf http://w-w-w.ms/a4d7qb

hierum gehts. um das „einfließen lassen“ des frühstückes und vor allem des abendessens. hier gibts ja nix gratis.

das abendessen wird mit 19% berechnet, die übernachtung mit 7%.

wenn das abendessen (brutto) in die übernachtungskosten einfließt (also die ursrpünglich vereinbarten preise erhöht), dann fehlt am ende ein betrag an USt, die der hotelier an das FA abführen müsste.

das nennt man dann steuerhinterziehung.

und auf der anderen seite, kann der unternehmer die aufwendungen, die dann in form der übernachtung auf der rechnung deklariert werden, voll als betriebsausgabe absetzen.

das abendessen kann er gar nicht geltend machen, wenn dies nicht in der übernachtung verschwindet.

das nennt man dann streng genommen beihilfe zu steuerhinterziehung durch die nette dame am empfang.

es war ja hier nicht davon die rede, dass irgendwas gratis kommt, sondern von der umdeklarierung in der rechnung…

gruß inder