Hallo,
Das kann man locker mit dem Hotel aushandeln, dass das
Frühstück NICHT auf der Rechnung steht, sondern
stillschweigend im Übernachtungspreis beinhaltet wird…
vor ungefähr 10 Jahren war ich bei einem Unternehmen beschäftigt, das in einem Vorort von Frankfurt eine Außenstelle unterhielt, in der u.a. auch Fortbildungen abgehalten wurden. Anders als bei meinem damaligen Stammsitz wurde das Mittagessen dort mit dem Mitarbeiterausweis bezahlt, den man an Automaten mit Geld aufladen konnte. Die Bezahlung erfolgte ebenfalls an Automaten, indem man dort eintippte, was man auf dem Tablett hatte.
Über die Vorgehensweise hatte man man mich vorher nicht aufgeklärt, so daß meine Karte nicht aufgeladen war. Am Bezahltautomaten angekommen und von den ortsansässigen Kollegen alleingelassen, beschloss ich, mein Tablett dort abzustellen, wo ich zu essen beabsichtigte, meine Karte aufzuladen, das Essen zu bezahlen und selbiges dann zumirzunehmen.
So weit kam es allerdings nicht: als ich mich vom Bezahlautomaten entfernen wollte, legte mir eine große, schwarzgekleidete Person ihre Hand auf die Schulter und fragte mich, was ich denn so vorhätte - ganz ohne das Essen zu bezahlen. Ich konnte die Situation problemlos aufklären und den Ablauf wie geplant fortsetzen. Allerdings blieb die Schlußfolgerung, daß es sich für den Arbeitgebers offensichtich lohnen mußte, halbtags einen Typen zu beschäftigen, der nichts andere machte, als Nichtzahler vom Nichtzahlen abzuhalten, was darauf schließen läßt, daß es ohne den großen, schwarzgekleideten Bewacher zu erheblichem Schwund gekommen war.
Einige Jahre später wurde die Kantine meines Arbeitgebers renoviert, was zur Folge hatte, daß es a) noch ekligeres Essen gab als sonst und b) die Zugangssperre problemlos umgangen werden konnte, d.h. auch nicht zum Essen angemeldete Personen hatten Zugang zur Essenausgabe. Die Kantine ließ später verlauten, daß in dieser Zeit die Zahl der ausgegebenen Hauptgerichte um 50% höher war als sonst.
Anläßlich beider Vorkommnisse, dachte ich mir folgendes: „wie bescheuert muß man sein, seinen Arbeitsplatz für 5,50 Euro zu risikieren?“
Genau den gleichen Gedanken hatte ich bei der Lektüre Deiner Zeilen auch wieder. Mal ganz davon abgesehen, daß das ganze als Betrug strafbar ist.
Gruß
C.
§ 263 Betrug StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.