Was steht mir bei Übernachtungstour zu?

Hallo,

ich werde als Küchenmonteur im Oktober für 4 Tage auf eine Montage (ca. 100 km entfernt) gehen und verbringe somit 3 Nächte in einem Hotel - ohne Heimreise.
Ich arbeite normalerweise von 7:30 Uhr - 16:30 Uhr mit einer Stunde Pause.
Regulär erhalte ich auf den Lohn bereits 6,- Euro Spesen pro geleistetem Arbeitstag.

Hat der Arbeitgeber für solch eine auswärtigen Aufenthalt zusätzliche Kosten zu tragen z.B. Verpflegungsgeld, höhere Spesen etc. ?
Wie sieht´s mit Frühstück im Hotel aus - sind dies freiwillige Leistungen?

Wo kann ich notfalls hierzu etwas nachlesen?

Thorsten

hallo.

Wo kann ich notfalls hierzu etwas nachlesen?

zum beispiel hier http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand und unter den weiterführenden links.

gruß

michael

Tach,

Wo kann ich notfalls hierzu etwas nachlesen?

in einer Betriebsvereinbarung?
In Deinem Arbeitsvertrag?
In Deinem Tarifvertrag?

Der Möglichkeiten gibts gar viele.

Gandalf

Hallo

da gibt es keine pauschalen Regeln zum Nachlesen…
Aber ein kleiner Hinweis zum Frühstück:

Das kann man locker mit dem Hotel aushandeln, dass das Frühstück NICHT auf der Rechnung steht, sondern stillschweigend im Übernachtungspreis beinhaltet wird…

Und bei intensiver Plauderei mit der Rezeption kann man da auch gleich noch ein fabelhaftes Abendwessen mit einfließen lassen…

Gruß

Hummel

hallo.

Aber ein kleiner Hinweis zum Frühstück:

Das kann man locker mit dem Hotel aushandeln, dass das
Frühstück NICHT auf der Rechnung steht, sondern
stillschweigend im Übernachtungspreis beinhaltet wird…

Und bei intensiver Plauderei mit der Rezeption kann man da
auch gleich noch ein fabelhaftes Abendwessen mit einfließen
lassen…

toller trick. man sollte vielleicht noch darauf hinweisen, daß man damit unter umständen - mit hilfe des hotels - seinen arbeitgeber und/oder das finanzamt betrügt.

gruß

michael

Hallo,

Das kann man locker mit dem Hotel aushandeln, dass das
Frühstück NICHT auf der Rechnung steht, sondern
stillschweigend im Übernachtungspreis beinhaltet wird…

vor ungefähr 10 Jahren war ich bei einem Unternehmen beschäftigt, das in einem Vorort von Frankfurt eine Außenstelle unterhielt, in der u.a. auch Fortbildungen abgehalten wurden. Anders als bei meinem damaligen Stammsitz wurde das Mittagessen dort mit dem Mitarbeiterausweis bezahlt, den man an Automaten mit Geld aufladen konnte. Die Bezahlung erfolgte ebenfalls an Automaten, indem man dort eintippte, was man auf dem Tablett hatte.

Über die Vorgehensweise hatte man man mich vorher nicht aufgeklärt, so daß meine Karte nicht aufgeladen war. Am Bezahltautomaten angekommen und von den ortsansässigen Kollegen alleingelassen, beschloss ich, mein Tablett dort abzustellen, wo ich zu essen beabsichtigte, meine Karte aufzuladen, das Essen zu bezahlen und selbiges dann zumirzunehmen.

So weit kam es allerdings nicht: als ich mich vom Bezahlautomaten entfernen wollte, legte mir eine große, schwarzgekleidete Person ihre Hand auf die Schulter und fragte mich, was ich denn so vorhätte - ganz ohne das Essen zu bezahlen. Ich konnte die Situation problemlos aufklären und den Ablauf wie geplant fortsetzen. Allerdings blieb die Schlußfolgerung, daß es sich für den Arbeitgebers offensichtich lohnen mußte, halbtags einen Typen zu beschäftigen, der nichts andere machte, als Nichtzahler vom Nichtzahlen abzuhalten, was darauf schließen läßt, daß es ohne den großen, schwarzgekleideten Bewacher zu erheblichem Schwund gekommen war.

Einige Jahre später wurde die Kantine meines Arbeitgebers renoviert, was zur Folge hatte, daß es a) noch ekligeres Essen gab als sonst und b) die Zugangssperre problemlos umgangen werden konnte, d.h. auch nicht zum Essen angemeldete Personen hatten Zugang zur Essenausgabe. Die Kantine ließ später verlauten, daß in dieser Zeit die Zahl der ausgegebenen Hauptgerichte um 50% höher war als sonst.

Anläßlich beider Vorkommnisse, dachte ich mir folgendes: „wie bescheuert muß man sein, seinen Arbeitsplatz für 5,50 Euro zu risikieren?“

Genau den gleichen Gedanken hatte ich bei der Lektüre Deiner Zeilen auch wieder. Mal ganz davon abgesehen, daß das ganze als Betrug strafbar ist.

Gruß
C.

§ 263 Betrug StGB

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2 Like

Moin,

Das kann man locker mit dem Hotel aushandeln, dass das
Frühstück NICHT auf der Rechnung steht, sondern
stillschweigend im Übernachtungspreis beinhaltet wird…

ähm, man kann locker davon ausgehen, daß die, die solcherart Rechnungen bearbeiten schon lange so schlau sind…

Der Rest wurde schon gesagt.

Naja, Gier frisst Hirn.

Gandalf

2 Like

Sowas nennt man auch Anstiftung zum Betrug !

Und so etwas in einem Forum.

Du solltest dich schämen!

Hallo!

Aber ein kleiner Hinweis zum Frühstück:

Das kann man locker mit dem Hotel aushandeln, dass das
Frühstück NICHT auf der Rechnung steht, sondern
stillschweigend im Übernachtungspreis beinhaltet wird…

toller trick. man sollte vielleicht noch darauf hinweisen, daß
man damit unter umständen - mit hilfe des hotels - seinen
arbeitgeber und/oder das finanzamt betrügt.

Dieses Thema wird bei uns abenso gehandhabt, weil oft ein mieses Hotelfrühstück mit 24,- Euro auf der Rechnung steht und vom Arbeitgeber mit 2,30 Euro vergütet wird.

Eine „Verrechnung“ in den Zimmerpreis ist für den AG nach zig Beschwerden seiner AN, die niemals 21,70 Euro aus eigener Tasche für ein solches Frühstück bezahlen würden, einfacher, als z.B. bei der Hotelsuche auch noch den Frühstückspreis mit in die Recherche mit einzubeziehen.

Daher profitieren von dieser „Rechnungsvariante“ neben dem Hotel auch noch der AG und der AN.

Gruß
Falke

1 Like

Hai!

Das kann man locker mit dem Hotel aushandeln, dass das
Frühstück NICHT auf der Rechnung steht, sondern
stillschweigend im Übernachtungspreis beinhaltet wird…

Seit dem die Mehrwertsteuersätze für Frühstück (19%) und Übernachtung (7%) verschieden
sind glaube ich kaum das ein Hotelier sich deshalb des Steuerbetruges schuldig macht,
zumal dies auch der dämlichste Steuerprüfer sicherlich als Erstes überprüft.

Der Plem

Wenigstens Einer…
…der das Problem aus der Praxis kennt und auch einen Lösungsansatz liefert…

Das Bashing meiner Antworter geht mir sowas am A… ab und hat auch dem Fragesteller nicht im Geringsten geholfen!

Gruß

Hummel

1 Like

Dein Gelaber hilft dem Fragenden auch nicht.

Anstiftung zum Betrug sollte man in einem Forum vermeiden.

Es gibt auch andere Wege, zu seinen Reisespesen zu kommen,
ohne den Arbeitgeber zu belügen und das Finanzamt zu bescheißen.

Den Spruch „Ehrlichkeit wärt am längsten“ kennst Du wohl nicht.

1 Like

Hallo,

erstmal danke für die zahlreichen Antworten.
Im Prinzip hat mir das alles nichts geholfen, wenn sich der AG nicht daran hält. Die Seite auf Wikipedia kannte ich schon, wobei mein Vater mir daraufhin sagte, daß das alles nur Vorschläge seien und der AG nicht dazu verpflichtet wäre.
Es ist ein scheiß Gefühl beim AG im Büro zu sitzen und etwas zu fordern, wo man genau weiß, es steht einem zu, ohne „wichtig“ zu erscheinen. Es ist doch immer so, daß die AG erstmal dagegen gehen.
Ich war nun gestern deshalb zum Gespräch beim AG. Er war zunächst überrascht, daß wir überhaupt für eine Strecke von Mannheim nach irgendwo 40 Minuten über Frankfurt 4 Tage über Nacht bleiben. Aber gut, das hatte der Verkäufer zu verantworten, der das so entschieden hatte.
Er meinte dann, daß er das nun schon einige Jahre nicht mehr hatte mit Übernachtungstouren und nicht wüßte was man da mit Spesen machen könnte. Ich sprach die Situation an, daß wohl Zimmer reserviert wären inkl. Frühstück und was dann mit Abendessen wäre. Er erinnerte sich an die letzte Übernachtungstour von vor etlichen Jahren und sagte, daß die Jungs dort die Quittungen vom Nachtessen mitgebracht hatten und diese erstattet wurde. So könnte man das auch wieder machen. Ich hab dann nicht weiter auf irgendwelchen 24,- Euro herumgeritten und hab mich bedankt.
Hoffe nur, daß er dann auch zu seinem Wort steht und es im Nachhinein keine Komplikationen gibt, weil ich ja bestimmt Vorkasse leisten muß.

Quasi jedes Hotel macht auf die Rechnung ein Business Package das alles beinhaltet und das Frühstück wird dann nicht gesondert ausgewiesen.

Quasi jedes Hotel macht auf die Rechnung ein Business Package
das alles beinhaltet und das Frühstück wird dann nicht
gesondert ausgewiesen.

Dann kannst du mir sicher einige nennen die das machen. Ich bin nahezu jede Woche
in ganz Deutschland unterwegs und mir würden da schon ein paar Adressen helfen, so
über Deutschland verteilt.

Gespannt, der Plem

Hai!

…der das Problem aus der Praxis kennt und auch einen
Lösungsansatz liefert…

Ich kenne das Problem aus der Praxis, wie du auf das schmale Brett kommst Betrug
zu legimitieren weil du glaubst dein AG zahlt dir zu wenig oder wir bescheißen mal
das Finanzamt ist mir schleierhaft.

Würde ich das bei einem meiner Mitarbeiter rausbekommen könnte er sich seine
Papiere holen.

Ob es das Wert ist, Der Plem

1 Like

http://www.spesen-ratgeber.de/hotelrechnung-business…

1 Like

und was willst Du mir mit deinem Link beweisen ?

Ich war jahrelang in Deutschland unterwegs auf Dienstreisen und hatte nie Probleme,
dass mir meine Arbeitgeber nicht die Spesen für Übernachtung und Verpflegung gezahlt haben.

Und dabei war keine Hotelrechnung getürkt.
Die Kosten der Hotelübernachtung + Frühstück wurde erstattet.
Außerdem gäbe es heute pro Tag bei 24 Stunden Abwesenheit einen Zuschuss von 20,45 € für weitere Kosten.
Entweder wurde die Zugfahrt - ab 100 km Entfernung - in der 1. Klasse erstattet.
Alternativ mit dem PKW - km-Geld.

Hallo!

Also bei uns wird für’s Frühstück 1,60 Euro bzw, 1,48 Euro erstattet! :smile:

Gruß
Falke

Wo ist der Betrug?
Hallöchen,

Das kann man locker mit dem Hotel aushandeln, dass das Frühstück NICHT auf der Rechnung steht, sondern stillschweigend im Übernachtungspreis beinhaltet wird…
Und bei intensiver Plauderei mit der Rezeption kann man da auch gleich noch ein fabelhaftes Abendwessen mit einfließen lassen…

toller trick. man sollte vielleicht noch darauf hinweisen, daß man damit unter umständen - mit hilfe des hotels - seinen arbeitgeber und/oder das finanzamt betrügt.

ich verstehe hier nicht ganz, wo der „Betrug“ liegt.
Schlussendlich wird hier kein Geld am Finanzamt vorbeigeschleust, sondern das Hotel entscheidet sich, Sach- oder Dienstleistungen im Rahmen der Absprache individuell zu bepreisen. Im Fachjargon nennt man sowas mitunter „Quersubventionierung“, nicht „Betrug“.

Es ist legitim, dass der Anbieter einer Leistung Selbige vergünstigt, wenn er die entstehenden Unkosten anderweitig decken kann: Es steht jedem Anbieter frei, etwas auch komplett zu verschenken. Ebenso steht es auch jedem Kunden frei, für eine Leistung auch mehr zu bezahlen als der Anbieter ursprünglich veranschlagt hat.

Man kann sich das mal so überlegen:
Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer beispielsweise das Recht, ein Hotelzimmer bis maximal 100€ zu nehmen, sämtliche darüberliegenden Kosten wären durch den AN zu tragen.
Der Arbeitnehmer hat nun die Wahl, ein Hotel zu nehmen, bei dem das Zimmer €80 und das Frühstück €20 kostet - oder ein Hotel zu nehmen, welches das Zimmer für €100 anbietet und das Essen im Preis inbegriffen ist.

Dabei gibt es Vertragsfreiheit - der Arbeitnehmer hat das Recht, einen individuellen Vertrag mit dem Hotel auszuhandeln, um die erwünschte Leistung („Zimmer - Frühstück inklusive“) zu gestalten.

„Betrug“ am AG wäre das höchstens dann, wenn die Richtlinien des AG ausdrücklich vorsehen, dass der AN verpflichtet ist, das billigstmöglichste Zimmer zu nehmen und das „Zimmer mit Frühstück“ teurer wäre als das billigste verfügbare Zimmer.

Einen „Betrug“ am Finanzamt lässt sich auch nicht erkennen, da das Hotel sämtliche entstandenen Einnahmen ordnungsgemäß versteuern wird und es - wie schon erwähnt - dem Hotel offen steht, beliebige Leistungspositionen unbepreist zur Verfügung zu stellen.

Es ist ja auch kein „Betrug“, wenn man sein Essen containert und trotzdem eine Verpflegungspauschale geltend macht.

Und noch was aus der Praxis am Rande:
Ich selbst suche mir auf entsprechenden Portalen meine Hotelzimmer stets mit dem Filter „Frühstück / WLAN inbegriffen“.
Diese Hotels weisen aus Prinzip nur eine einzige Position „Zimmer - all inclusive“ aus, sowohl mein Arbeitgeber als auch das Finanzamt hat’s bisher immer geschluckt.

Gruß,
Michael

1 Like