Hallo,
ich bin mit meinem Latein am Ende.
Eine selbstverständliche Sche wird zum unösbaren Problem.
Im September 2014 wude eine Türkeireise für eine Person für 1000 Euro gebucht.
Ein Einzelzimmer wurde gebucht. Im Reisebüro mit 4 Buchstaben wurde mir versichert, dass
ich ein Einzelzimmer buche und ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung erhalte.
So nebenbei, die Doppelzimmer sind in der Hauptanlage und in strandnähe, die Einzelzimmer außerhalb der Anlage auf der anderen Straßenseite, ca. 700 Meter vom Strand entfernt.
Die Realität sah so aus, dass ich das Einzelzimmer vor Ort bekam.
Das wurde auch vor Ort reklamiert und schriftlich fixiert.
Nach der Rückkehr jetzt die Situation, dass mir das Reisebüro sagt, dass ich recht habe und mir das Doppelzimmer zusteht.
Die Rechtsabteilung des Reisebüros sagt nein, das ist nicht der Fall, mit meinem Buchungscode steht mir das Einzelzimmer zu.
Reklamation sinnloss.
Das Reiseunternehmen mit den 4 Buchstaben schafft es nicht eine einheitliche Meinung an den Kunden zu bringen nd entsprechend ´sagt die Rechtsabteilung, keine Reisepreisminderung.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Danke und Grüße