Was tun bei einem (unverschuldeten) Autounfall?

Autounfall, wie geht man vor?Die Versicherung will einen Gutachter schicken. Ist der denn 100 % unabhängig? Welche Rechte hat man in solch einem Fall=?

Hallo!

Nein, denn er kommt doch von der Seite, die zahlen soll.
Bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, sein Schadenswert ist immer abweichend von den tatsächlichen Werkstattkosten. Aber ohne eigenes( zweites) Gutachten hat man keinen Vergleich.
Der eigene Gutachter setzt auch Preis der Kundenwerkstatt an, denn Geschädigter hat grundsätzlich das Recht auf Reparatur in „seiner“ vertrauten und vertrauenswürdigen Werkstatt.
Er muss sich nicht auf eine entfernte und möglicherweise billigere Werkstatt verweisen lassen.

Geschädigter hat das Recht selbst einen Gutachter auf Kosten der (gegnerischen) Versicherung zu bestellen und mit Gutachten für Schadenhöhe und Kosten der Schadenbeseitigung zu betrauen.

MfG
duck313

Hallo

Geschädigter hat das Recht selbst einen Gutachter auf Kosten
der (gegnerischen) Versicherung zu bestellen und mit Gutachten
für Schadenhöhe und Kosten der Schadenbeseitigung zu betrauen.

Gilt das ganz allgemein oder nur für KFZ-Schäden?
Steht das irgendwo in dieser Klarheit geschrieben?
Oder ist es gängige Praxis?
Oder nur Hörensagen?
Oder…?

Greetz
T.

Hi!

Zumindest oberhalb der Bagatellgrenze gilt das für KFZ-Schäden.
http://www.dekra.de/de/unfall-nicht-selbst-verschuldet

VG
Guido

Hallo,

Nein, denn er kommt doch von der Seite, die zahlen soll.

Aber ganz und gar nicht! Der Gutachter hat gefälligst neutral zu sein und deshalb wähle ich ihn als Geschädigter selber aus!

Bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, sein Schadenswert ist
immer abweichend von den tatsächlichen Werkstattkosten. Aber
ohne eigenes( zweites) Gutachten hat man keinen Vergleich.
Der eigene Gutachter setzt auch Preis der Kundenwerkstatt an,
denn Geschädigter hat grundsätzlich das Recht auf Reparatur in
„seiner“ vertrauten und vertrauenswürdigen Werkstatt.
Er muss sich nicht auf eine entfernte und möglicherweise
billigere Werkstatt verweisen lassen.

Hä?
Imho gibt es für jedes defekte Teil eine Liste mit Preis und Austauschkosten. Und diese Liste ist komplett unabhängig von der Werkstatt, die ich mir aussuche.
Kannst Du mal einen Beleg für Deine Erzählung bringen?
Gruß

Ergänzung
Hallo,

Nein, denn er kommt doch von der Seite, die zahlen soll.

Aber ganz und gar nicht! Der Gutachter hat gefälligst neutral
zu sein und deshalb wähle ich ihn als Geschädigter selber aus!

andere finden das auch:
https://www.test.de/Autounfall-Tricks-beim-Schadener…
Gruß