Was tun bei Fehlern in der Steuererklärung

angenommen, man bekommt ein Schreiben vom FA, in dem drin steht, dass einige Angaben
in der USt-Erklärung falsch sind und man wird zur rechtlichen Würdigung der Erklärung um Vorlage von Belegen gebeten.

Wie geht man am besten vor:

  • gleich eine berichtigte USt-Erklärung + ESt-Erklärung abgeben und einen selbstberechneten Betrag an das FA überweisen
  • Belege schicken und abwarten, bis eine Reaktion vom FA kommt?

Soll man dem FA erklären, warum man die falschen Angaben in der Erklärung für richtig gehalten hat?
Macht man sich strafbar, wenn man die Erklärung nicht umgehend korrigiert?

Das ist der Königsweg, wenn man weiß, dass die ursprüngliche Erklärung falsch war.

Nein, das interessiert die nicht. Wenn du Wert darauf legst, ein gutes Verhältnis zum Finanzamt zu haben, dann rufe an, erkläre es mündlich und kündige die berichtigte Erklärung an.

Solange man noch keine Steuern verkürzt hat, passiert normalerweise nix.

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Servus,

ist dabei überhaupt nichts Schlimmes. Das bedeutet bloß, dass der Mensch, der das „rechtlich würdigen“ will, schauen möchte, ob es Absicht oder Versehen war, dass man zu wenig USt bezahlen wollte. Wenn Du jetzt kooperierst und möglichst wenig abwartest, kannst Du Dir damit einen lästigen Rattenschwanz an weiterer Korrespondenz ersparen.

Schöne Grüße

MM

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Einfach klar kommunizieren, was wie und warum. Beim FA arbeiten auch nur Menschen :wink: