Was tun bei Fremdgeld Eingang?

Hallo liebe Community,

ich habe schon viel darüber gelesen und es gibt auch viele Threads darüber doch irgendwie ist meine Geschichte anders. Deswegen muss ich noch mal richtig nach fragen…

Also ich bekomme alle 2 Jahre Fremdgeld auf mein Konto… erst habe ich es immer drauf gelassen und die Bank rief dann nach 2 Wochen an und wollte zurück überweisen. War ja alles kein Problem, ich habe es auch damals nicht gemerkt.

Nun ist jedoch was anderes passiert… also ab Dezember/ Januar/ Februar ist wie alle 2 Jahre 3 mal ein gewisser Betrag eingegangen. (es waren ca. 7.000,00 Euro)

Da ich in diesem Zeitraum Geld vom Arbeitsamt bezogen hatte und Angst hatte, habe ich das Geld abgeholt und auf ein anderes Konto geparkt, damit ich mit
dem Amt kein ärger bekomme und außerdem habe ich mir gedacht, vielleicht merkt es ja keiner…
Naja jetzt bin ich schlauer…

Die Bank rief an, meinte wo ihr Geld ist und was das für eine Frechheit wäre das ich an das Geld rangegangen bin und warum ich mich nicht gemeldet habe um bescheid zu geben… Soweit ich informiert bin, ist das nicht meine Aufgabe
es zu melden wenn fremd geld auf mein konto geht oder?

habe gesagt das es schnellst möglich drauf ist. bin gleich los habe es auf das konto eingezahlt, gleich meinen berater angerufen und schwupps war für mich die sache erledigt. dachte ich…

nach 2 wochen war das geld immer noch drauf, was ich sehr komisch fand.
meinen berater habe ich nicht erreicht, doch ich sprach mit einem guten freund, der meinte das dauert mit der bank, da die summe zu groß ist. naja nach 2 1/2 wochen haben sie es wieder zurück gebucht und der ärger war weg.

im märz bekam ich eine abbrechnung von 112,00 euro die ich zahlen soll.
rief wieder bei meinem berater an… und raus kam das es eine fehlbuchung war… das ging jetzt wieder 2 wochen…

gestern rief ich dann wieder bei der total tollen bank an und man sagte mir das die 112 euro eine strafgebühr wäre für 7.000,00 euro die ich abgehoben hätte.

so lange rede kurze frage…
dürfen das die banken so machen?
wie kann man da vorgehen?
hat meine überhaupt eine chance die strafgebühr nicht zu zahlen?

danke für die antworten.

…kurze Antwort auf lange Rede: m. E. kann die Bank nicht Gebühren erheben, die für eine Fehlbuchung entstanden sind. Anders sieht es aus, wenn sie Kosten durch die unrechtmäßige Abhebung nachweisen kann. Da müssen die AGB der Bank angesehen werden.
Gruß
L.

ich habe gerade noch mal auf den kontoauszug geschaut und da steht es als überziehungskosten…

  1. mein konto kann nicht überzogen werden und
  2. war in den letzten 3 monaten auch nicht im minus…

dann schau ich mir die agbs noch mal an…
und sonst könnte ich dieses geld einfach wieder zurück holen?

Hallo und guten Morgen,

Deine Frage ist sehr einfach zu beantworten.

Du kannst über Dein Geld jederzeit verfügen. Wohlgemerkt ‚Dein‘ Geld. Ist durch eine Falschbuchung Geld auf Dein Konto gekommen, welches Dir nicht gehört, da es nicht für Dich bestimmt war, bist Du dazu verpflichtet es der Bank zu melden. Das steht so in den Vertragsbestimmungen der Banken und Sparkassen.

Hebst Du dieses ‚Fremdgeld‘ ab, und sei es auch nur, um es auf einem anderen Konto zwischen zu parken, so erfüllst Du in dem Moment den Tatbestand eines Darlehens, welcher weder beantragt, noch genehmigt wurde.

Ein Strafzins (Gebühr) ist die geringste Strafe. Die Bank könnte Dich auch wegen Unterschlagung anzeigen.

Du bist dazu verpflichtet, jeden unrechtmäßigen Geldeingang zu melden. Schließlich meldest Du doch auch jede unrechtmäßige Abbuchung, richtig!

Bei der nächsten Falschbuchung immer zuerst mit der Bank reden - dann handeln - in Zusammenarbeit mit der Bank.

Mit freundlichem Gruß
Manfred

Hallo,

Strafgebühr geht gar nicht. Sag dem Berater, dass du eine genaue Aufstellung der Gebühr haben möchtest, mit dem Verweis auf die Gebührenordnung, damit Du dies nachvollziehen kannst. Und sag ihm auch, dass nicht nur Du sondern auch Dein Anwalt zur genauen Prüfung dies benötigt.

Was will der Berater machen, wenn das Geld weg ist? Nichts, denn die Bank haftet für die Fehlbuchung, nicht du. Welche Bank ist es denn, das würde mich mal interessieren. Drohe dem Berater, dass du evtl. Die Bank wechseln möchtest, dann hat er nämlich Probleme das Geld wiederzubekommen. Erzähle ihm, dass du das Geld schon ausgegeben hast, und frage nun nach den Möglichkeiten. Die Bank darf nicht dein Konto belasten und es einfach abbuchen. Spreche doch mal über eine Ratenzahlung mit ihm, dann bekommt er auch Ärger. Mein Tipp wäre jedoch, Bank wechseln und dann sollen sie schauen wo sie bleiben.

Erwarte einmal eine Erklärung, weißt du wem das Geld normalerweise gehört? Was steht im Verwendungszweck? Versuche mal Kontakt mit dem anderen Kunden aufzunehmen, und erzähle das diesem Kunden undnatürlich auch dem Berater, dass du dem Empfänger vielleicht direkt das Geld geben möchtest, da wird er dann kalte Füße bekommen.

Fakt ist, du haftest nicht für eine Fehlbuchung, du kannst das Geld auch ausgeben, das Problem hat dieBank, komisch ist nur, dass das öfter vorkommt.

Gruss

Hallo JaZ,

die Bank kann Korrekturen vornehmen, solange noch kein Rechnungsabschluss stattgefunden hat. In den AGB’s der Bank findest Du dazu mehr. In der Regel erwartet die Bank vom Kunden, dass er sich bei Falschbuchungen meldet. Eine „Straf-Zahlung“ als sollche darf es meines Erachtens nicht geben! Lediglich folgende Vorgehensweise wäre denkbar: Das Geld ist nicht mehr auf Deinem Konto, die Bank nimmt dennoch eine Rücküberweisung vor und Du landest automatisch im Soll (Minus). Die Zeit, bis Du dann Dein Konto wieder ausgeglichen hast würden Dir Sollzinsen, schlimmstenfalls Überziehungszinsen berechnet werden. Aber das muss dann auch so beim nächsten Rechnungsabschluss ausgewiesen werden und NICHT einfach als Buchungsposten „Strafe“ oder so ähnlich auf Deinem Konto auftauchen. Falls der Berater an der Stelle nicht weiterhelfen kann/will, wende Dich an den Filial-/Geschäftsstellenleiter.

Ich hoffe die Info hat Dir geholfen!

Viele Grüße
Balduin001

Hallo,

ich gehe davon aus, das die Bank das Geld immer wieder auf Dein Konto gebucht und nicht ein Kunde der Bank.
Da der Bank, das ja schön öfters passiert ist, kann Dir
die Bank ohne Ankündigung nicht die 112 € in Rechnung
stellen. Ausserdem darf die Bank das Geld nicht von
selbst vom Deinem Konto einziehen ohne Dein Einverständnis.

Frage Deinen Berater wer der Chef der Innenrevision und lasse Dir die Telefonnummer geben.

Schreibe dann dort hin und zwar alles ganz genau mit Kopie der Belege bzw. Schreiben (keine Originale). Warte drei Wochen, wenn bis dahin keine Antwort geben rufe Ihn an und frage nach was los sei und gebe Ihm noch eine Woche Zeit und frage Ihn nach dem Vorstandsvorsitzenden der Bank.

Wenn nach einer Woche nichts geschehen, dann schickst Du alles nochmal und das Anschreiben an die Innenrevision an den Vorstandsvorsitzenden und gibts nochmal zwei Wochen Zeit.

Viel Glück

Viele Grüße

Martin

eine recht wirre geschichte…

Du hast deinen Berater volle 2 Wochen nicht erreicht und es gab keinen Vertreter?
Wie oft hast Du es denn versucht?

und es ist ganz klar daß du das Geld verfügt hast… halb hast du ja schon zugegeben daß du es behalten wolltest.

An die Strafgebühr glaub ich nicht wirklich aber hier fehlt es wieder mal ganz klar an der Kommunikation zwischen dir und der Bank- rede einfach mit ihnen.

dein merkwürdiger guter Freund und "Bankfachmann " glaubt, daß größere summen langsamer gebucht werden als kleine?
und Du nimmst ihm das ab?

mann mann…

Mein Rat:

nicht nur alle paar wochen mal anrufen sondern einen Gesprächstermin vereinbaren und PERSÖNLICH hingehen
Dann wird alles geklärt und erklärt.

mehr kann ich dazu nicht sagen…
gruß
petra

Hallo JaZ,
die Frage ist schnell beantwortet: Es war und ist nicht Dein Geld, welches hier irrtümlich verbucht wurde! Damit war Deine Abhebung und Verfügung darüber unrechtmäßig (ungerechtfertigte Bereicherung). Eine Sorgfaltspflicht trifft auch regelmäßig Kunden. Demnach hätte auch Deinerseits ein Hinweis auf die irrtümliche Buchung erfolgen müssen. Die 112Euro kann ich mir unter anderem allein durch den Rechnungsabschluss, beinhaltend eine Valuta bzw. werstellungsgerechte Korrektur - zu welcher die Bank berechtigt ist - erklären. Die Bank hat die Buchung korrekter Weise valutamäßig korrigiert, als ob die Buchung (zinsrechnerisch) nie erfolgt wäre - Die Zinsen des Gutschriftsbetrages stehen nämlich dem berechtigten, richtigen Gutschriftskontoinhaber zu. Durch Deine Abhebung war Dein Konto aber demnach zinsrechnerisch im Soll(Überzogen = Überziehungszins). Allein hierdurch komme ich leicht auf 112Euro.

Hallo!
Mit solchen „Strafgebühren“ usw. kenne ich mich leider nicht aus. Jedoch ist es Fakt, dass Ihnen das Geld nicht zustand. Sie sind (zumindest moralisch) in der Pflicht diese Beträge bei der Bank zu melden - gerade wenn es um 7.000 EUR geht!!! Was die Gebühr angeht kann vll. jemand anderes etwas sagen…

LG

Hallo Jaz,

also zunächst zur Erklärung.
Die Banken haben ihre Abrechnungssystem geändert. Früher mußten Konto-Nr. und Name des Empfängers abgeglichen werden. Passten diese nicht zusammen wurden diese Zahlungen einem Clearing unterworfen, was bedeutet, ein Mitarbeiter mußte nachforschen, welche Konto-Nr. richtig war, bzw. welcher Empfänger bzw. falls beides nicht eindeutig möglich war, die Zahlung an den Auftraggeber zurück geben.

Jetzt geschieht das nicht mehr. Deshalb dürfte das Geld auf deinem Konto gelandet sein.

Die Fehlbuchung auf dein Konto ist eine ungerechfertigte Bereicherung, weil Du ohne Grund in den Genuss gekommen bist. (vgl. § 812 BGB).

Der Auftraggeber hat einen Herausgabeanspruch, der allerdings nach 3 Jahren verjährt.
Mit diesem Herausgabeanspruch ist auch eine Verzinsung der Gutschrift verknüpft, deshalb ist es in deinem Sinne dich zu melden, wenn das Geld auf deinem Konto landet.

Die „Strafgebühr“ in Höhe von Euro 112,-- halte ich allerdings für suspekt.
Du hast die Fehlbuchung doch nicht verursacht.

Bitte die Bank, Dir s c h r i f t l i c h mitzuteilen,
für was die „Strafgebühr“ genau angefallen sein soll.

(Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies Guthabenzinsen für die Euro 7.000,-- sein können, da die Guthabenzinsen auf dem Girokonto so gering sind,
dass kaum ein solcher Betrag in dieser kurzen Zeit sich ergeben könnte.
Oder hast Du einen Überziehungskredit, der durch den Betrag dadurch während des Zeitraums dadurch zurück geführt wurde?)

Jedenfalls solltest Du s o f o r t Einspruch gegen die Belastung der Euro 112,-- einlegen.

Dann die Antwort der Bank abwarten und dann ggf. davon abhängig den Ombudsmann der (privaten) Banken einschalten.
Private Banken bedeutet (Commerzbank, Deutsche Bank, etc.). Ich weiss leider nicht genau wo Du Dein Konto unterhälst.

siehe:

http://www.finanztip.de/recht/bank/ombudsmann.htm

Du kannst Dich aber gerne auch nochmals melden, wenn Du die Antwort der Bank hast und b e v o r Du den
Obbudsmann einschalten würdest,
dann können wir im Detail nochmals darüber schreiben.

Eine Strafgebühr halte ich jedoch für absurd.

P.S. Ich bin keine Juristin, kann mich jedoch noch an einen Fall (ganz weit entfernt, aber leider nicht mehr so genau in Fach Recht erinnern (macht man auch ein wenig beim Studium der BWL,) wo man keine Herausgabeanspruch mehr hatte, wenn man nicht mehr bereichert wäre, sprich, wenn man das Geld für etwas ausgegeben hätte, ohne dafür eigene Aufwendungen gespart zu haben.
Aber diese Frage solltest Du lieber einen Juristen hier im Netz stellen.
Bei welcher Konstellation kein Herausgabeanspruch mehr besteht (falls wieder mal eine Fehlbuchung bei Dir eintrifft.
Viele Grüße.

Falls Dir die Antwort weitergeholfen hat würde ich mich freuen, wenn Du diese als hilfreich kennzeichnen würdest.

Hallo Jaz,

könntest Du mir bitte mal die Bank nennen, die Dich so behandelt.
Vielleicht könnte ich Dir auch ein besseres Bankhaus empfehlen.
Ich habe mich von den Banken vor einigen Jahren verabschiedet, weil ich keine Lust mehr hatte den Kunden Produkte anzudrehen, die gut für die Bank, aber nicht unbedingt gut für den Kunden sind.
Deshalb berate ich jetzt Kunden unabhängig, ehrlich und zu deren Vorteil und kläre auch richtig auf.

Die Bank jedenfalls würde mich interessieren.

Viele Grüße.

Hallo!
Die rechtliche Seite mit der Strafgebühr kann ich nicht beurteilen. Tut mir leid.
In den Geschäftsbedingungen ist bestimmt die Mitwirkungspflicht festgelegt, dass Fehlbuchungen der Bank mitgeteilt werden müssen. Inwiefern das Nichtmelden eine Strafgebühr nach sich ziehen kann, sollte auch in den Geschäftsbedigungen stehen.
Viele Grüße
Stephan Tenhaken

Hallo,
ich bin mir leider nicht sicher, da es im Endeffekt ziemlich juristisch ist.
Wenn die Bank versehentlich Geld auf ein falsches Konto bucht oder jemand eine Fehlüberweisung tätigt, hat die Person anrecht auf das Geld. Bitter ist es, wenn es verprasst ist.
Die Gebühr halte ich für fragwürdig! Vor allem frage ich mich wie die zustandekommt. Bei einem angenommenen Verzugszins der Bank von 18% komme ich pro Tag auf 3,50 EUR.
Außerdem sehe ich es so, dass es ein Fehler der Bank ist, vor allem weil es anscheinend schon mehrmals passiert ist.
Eventuell einfach mal im Jura-Forum nachfragen bzw. Rechtsberatung.
Ich persönlich finde die Gebühr für Übertrieben und ungerechtfertigt. Die Bank soll zuerst mal ihren eigenen Zahlungsverkehr in den Griff bekommen!

erst mal vielen dank für die so vielen antworten!
wow das hätte ich nicht gedacht!

ein spannendes thema und ich bin mir auch noch nicht so sicher wie ich jetzt weiter verfahren soll.

es ist mir logisch und komplett einsichtig, das die bank (es ist die deutsche bank) mir
erst mal eine auflistung schicken muss, warum wieso weshalb…
das hat mir ja noch keiner gesagt, einfach abgebucht und am telefon kam nur die äußerung das es erst falsch gebucht war, das geld wieder zurück kommt und dann hieß es, es sind strafgebühren für die 7.000.

ich werde heute ein fax fertig machen und wiederspruch einlegen.
das sie mir das geld abgezogen haben und mein konto nicht im minus war.

somit müsste ja auch irgendwie eine erklärung kommen warum wieso und weshalb und für was die 112 euro sind.

doch das problem ist immer, das man nie was schriftlich hat, was ja dann so wäre.

dann bin ich mal gespannt.
vielen dank an alle, ich wünsche noch ein schönen abend!

ich hoffe es nur das es nicht gerichtlich geklärt werden muss…

Hallo,

als allererstes möchte ich dir raten, dringend deine Bank zu wechseln, das klingt ja äußerst mysteriös und auch ein wenig unseriös in meinen Augen. Würde mich ja mal interessieren, was für eine Bank das ist, aber versteh schon, wenn du es nicht tust, wer weiß, was da für Konsequenzen bei rumkommen…

Wenn die Bank eine Fehlbuchung macht und du über das Geld verfügst, musst du es zurückzahlen, ist ja nicht deins. Aber dass die Bank dann eine Strafgebühr erhebt, bzw erheben kann, hab ich noch nie gehört. Und dass regelmäßig alle 2 Jahre Fehlbuchungen passieren sowieso nicht.

Geh mal mit deinen Unterlagen darüber (Kontoauszüge, Schreiben der Bank usw.) zur Verbraucherzentrale, die können dir da bestimmt weiterhelfen.

Viel Erfolg!!!

Viele Grüße jojo747

Hallo Jaz,

bitte s o f o r t der Belastung in Höhe von Euro 112,-- widersprechen (schriftlich) am Besten gegen Empfangsbescheinigung.

Dann alles weitere klären

Gruß, Christine

Hallo, das kommt mir alles sehr komisch vor. Mit den mir vorliegenden Infos traue ich mir kein Urteil zu.

Hallo,

ich würde mich mal an die Verbraucherschutzzentrale wenden und prüfen lassen, ob das Verhalten von der Bank so in Ordnung ist. Die Bank darf eigendliche gar kein fremdes Geld Ihrem Konto gutschreiben, weil sie prüfen muss, ob der Name des Kontoinhabers mit dem Empfänger der Überweisung identisch ist. Vielleicht können Sie wegen des Strafzinses auch mal einen Anwalt ansprechen.
Grss

Naja, du konntest damals wohl erkennen, dass es nicht dein geld war und hättest es sofort zurückbuchen können, die bank informieren oder zumindest drauf lassen. war aber nicht so. schön und gut. das geld ist nicht weg, also keine bereicherung. einerseits wußtest du genau, was du machst (war ja nicht das erste mal), andererseits hat deine Bank zum ebenso wiederholten mal (und das bei größeren Beträgen) seine Sorgfaltspflicht zum Teufel geschickt. Ich würde die Bank kontaktieren, und auf deren permanente und regelmäßige Veletzung der Sorgfaltspflichten hinweisen (schliesslich warst Du wohl nicht der jeweilige Zahlungsempfänger, muß die Bank ja prüfen - und außerdem droht einem staatlichen Leistungsempfänger nun mal ne Menge Ungemach bei solchen Kontoumsätzen, zumal der Soll-Zahlungsempfänger ja da nicht drauf steht). Kurzum, lass Dir erklären, aufgrund welcher rechtlichen und wirtschaftlichen Basis die €112,- entstanden sein sollen. Mit dem Hinweise auf deren fehler würde ich aber verlangen: 1. Zurücknahme dieser Gebühr 2. Zusicherung, dass kontofremde Zahlungseingänge nicht mehr auf deinem Konto gebucht werden.

Gruss bordeaux71