Was tun bei Sachbeschädigung durch Vandalismus

In unserer Nähe ca. 10 Minuten befindet sich eine Disco. Nachdem wir um ca. 3 Uhr morgens auf unserem Grundstück Lärm hörten, sperrten wir unsere Haustüre auf. In der Ferne sahen wir eine Person weglaufen, zwei weitere standen tobend vor unserem verhlossenen Garten(einfahrts)tor. Mit Taschenlampe bewaffnet gingen wir zum Tor und forderten die beiden Jugendlichen (ca 18-21 Jahre) auf zu gehen, worauf einer der beiden (mit Platzwunde am Hals, verursacht durch den ersten, der unser Grudnstück betrat) völlig ausflippte. Mit einer Eisenstange bzw. einer Axt o.ä. bewaffnet stieg er über unser Tor bzw. hebelte es auf und gelangte in unseren Innenhof. Wir liefen sofort zur Haustür, wo uns die beiden anderen folgten. Da der verletzte glaubte, die geflüchtete Person befindet sich bei uns im Haus, flippte er noch mehr aus. Der andere versuchte ihn vergebens zurück zu halten, und wir verschlossen mit aller Gewalten von innen unsere Haustüre. Während dessen schlug er mit der Eisenstange in die Glasteile unserer Haustür, brachte diese zum brechen und beschädigte die gesamte Haustür. Wir riefen sofort die Polizei und andere Jugendliche den Notarzt. Somit sind auch die Personalien des Vandalierers bekannt.
Wie sollen wir jetzt weiter vorgehen? Vom polizisten der an deisem Abend Dienst hatten, bekommen wir in ein paar Tagen die Personalien, wir sollen dann ein Anschreiben mit Aufforderung zur Zahlung des Schadens abgeben (wie macht man so etwas?). Wer hat weitere Tipps? Was machen wir z.B. wenn der gute Herr gar nicht versichert ist und z.B. Hartz 4 erhält? Wie soll er dann die Haustüre im Wert von ca. 3000 Euro bezahlen?
Danke im Vorraus für eure Hilfe!

Hallo,

ich denke, wenn der Täter nicht versichert ist und kein Vermögen vorweisen kann, könntet ihr auf dem Schaden sitzen bleiben. Nach dem Motto „Man fasse dem nackten Mann in die Tasche“

Eventuell kann man vllt über ein Gerichtsverfahren etwas machen.Dass er es also in Rate abzahlen muss o.ä.

Was die Zahlungsaufforderung angeht, weiß ich leider nicht welche (rechtlichen) Bestandteile notwendig sind. Dort ist juristischer Rat sich besser.

Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht,am Besten dort mal anrufen.

Hallo,
mit einem solchen Fall habe ich leider gar keine Erfahrung. Ich kann Ihnen nur sagen, dass Vandalismus nicht versichert ist und ein Einbruch fand ja nicht statt. Empfehlen würde ich Ihnen auf jeden Fall Anzeige zu erstatten und einen Anwalt zu bemühen.
mfG