Hallo,
das ist ein ganz leidiges Thema. Eine Untätigkeitsklage wird meistens erhoben, wenn das Gericht die Unterlagen nicht bearbeitet. Wenn dagegen eine Partei verzögert, ist man dem im Grunde ausgeliefert.
Es ist mehr oder weniger ein psychologisches Spielchen. Es verliert derjenige, der die Nerven verliert und schließlich Zugeständnisse macht, weil er die Sache unbedingt beenden will.
Oft sind Anwälte nicht wirklich hilfreich, wenn es darum geht, die Dauer von Verfahren zu vetkürzen. Sie schreiben lieber hin und her, an der Korrespondenz verdient man ja auch.
Das Schlimme ist, dass man sich hilflos fühlt. Wie ein Opfer eben.
Daher kann ich aus eigener Erfahrung empfehlen, den Spieß umzudrehen. Man weist seinen Anwalt an, die Korrespondenz der Gegenseite nicht mehr zu beantworten und stattdessen nur noch über das Gericht zu kommunizieren. Man beantragt z.B. Beschlusstermine beim AG. Fehlen nun noch Auskünfte oder Unterlagen der Gegenpartei, wird das Gericht mit einer Frist einen Beschluss fassen, nach dem die Gegenpartei die Unterlagen einreichen muss.
Der eigene Anwalt kann auch darstellen, dass die Sache entscheidungsreif ist. Das kommt aufs Selbe raus.
Man kann auch einen Härteantrag stellen und um zügige Scheidung bitten. Es ist einer Partei nicht zuzumuten, so lange auf einen Scheidungsbeschluss zu warten.
Man muss auch hier etwas Geduld und einen einigermaßen vernünftigen Richter haben. Unserer hat die Sache 12 Jahre verschlafen und wurde Gott sei Dank schließlich befördert. Der neue Richter hat die Scheidung dann innerhalb ganz kurzer Zeit erledigt.
Gute Nerven und viele Grüße!
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