Was tun bei Untätigkeit im Amtsgericht?

Hallo liebe Experten!

Bei Problemen mit einem Amtsgericht: Kann man als Privatperson und Antragsteller in einem seit fast 4 Jahren laufenden Scheidungsverfahren eine Untätigkeitsklage erheben, wenn seitens der Gegenpartei keine Mitarbeit kommt? Das Gericht wurde bereits über die mangelnde Mitarbeit und Zuarbeit informiert, reagierte aber nicht darauf.
Wo kann man sich hinwenden? Gibt es bestimmte Formen, auf die man dabei achten muss?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Franziska

Hallo,

das ist ein ganz leidiges Thema. Eine Untätigkeitsklage wird meistens erhoben, wenn das Gericht die Unterlagen nicht bearbeitet. Wenn dagegen eine Partei verzögert, ist man dem im Grunde ausgeliefert.

Es ist mehr oder weniger ein psychologisches Spielchen. Es verliert derjenige, der die Nerven verliert und schließlich Zugeständnisse macht, weil er die Sache unbedingt beenden will.

Oft sind Anwälte nicht wirklich hilfreich, wenn es darum geht, die Dauer von Verfahren zu vetkürzen. Sie schreiben lieber hin und her, an der Korrespondenz verdient man ja auch.

Das Schlimme ist, dass man sich hilflos fühlt. Wie ein Opfer eben.

Daher kann ich aus eigener Erfahrung empfehlen, den Spieß umzudrehen. Man weist seinen Anwalt an, die Korrespondenz der Gegenseite nicht mehr zu beantworten und stattdessen nur noch über das Gericht zu kommunizieren. Man beantragt z.B. Beschlusstermine beim AG. Fehlen nun noch Auskünfte oder Unterlagen der Gegenpartei, wird das Gericht mit einer Frist einen Beschluss fassen, nach dem die Gegenpartei die Unterlagen einreichen muss.
Der eigene Anwalt kann auch darstellen, dass die Sache entscheidungsreif ist. Das kommt aufs Selbe raus.
Man kann auch einen Härteantrag stellen und um zügige Scheidung bitten. Es ist einer Partei nicht zuzumuten, so lange auf einen Scheidungsbeschluss zu warten.

Man muss auch hier etwas Geduld und einen einigermaßen vernünftigen Richter haben. Unserer hat die Sache 12 Jahre verschlafen und wurde Gott sei Dank schließlich befördert. Der neue Richter hat die Scheidung dann innerhalb ganz kurzer Zeit erledigt.

Gute Nerven und viele Grüße!

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Hallo SummersetCollection,

vielen Dank für die hilfreichen Tipps. Die Kommunikation zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner läuft seit dem Scheidungsantrag immer nur über die Anwälte. Die Antragstellerin bekommt übrigens PKH.
Das Gericht hat sich nicht zu einer Zwangsmaßnahme entschlossen. Die letzte Kommunikation von RA zu Gericht wegen der Beschlussfassung war Anfang Februar 2013 und blieb seitdem unbeantwortet.
Die Scheidung wird erst nach der Klärung von Zugewinn und Versorgungsausgleich ausgesprochen wegen der Härtefallvermeidung. Die Gegenseite verzögert wegen Zahlungsunwilligkeit, ist aber zahlungsfähig.
Da kann man ja nur hoffen, dass es Gerechtigkeit gibt.

Hallo Franziska,

Kenne ich leider auch, zum Glück nicht so krass. Mir hat nur ständiges Nachfragen geholfen. Eventuell kann der Anwalt entsprechenden Druck aufbauen. Das muss er aber auch machen (und lässt sich das dann auch bezahlen). Trotzdem muss er hier fachlich Auskunft geben, was bei Gericht wie erreicht werden kann.
Bitte nehmen Sie den Anwalt in die Pflicht.

Mehr als die Empfehlung mit dem Anwalt/persönliches Nachfassen kennen ich leider nicht.

Alles Gute

EJWW