Was tun bei Verwarnung von YouTube?

Ich hab neulich ein Video bei YouTube hochgeladen und als Hintergrundmusik einen Coversong eingefügt. Nun wurde das Video von YouTube gelöscht und ich habe eine Verwarnung bekommen. Bei meiner Online-Recherche habe ich gelesen, dass sich die Social-Media-Kanäle meist nicht um Coversongs kümmern, weil es ja auch Werbung für den Originialsong ist (https://www.urheberrecht.de/social-media/#Musik-bei-Social-Media). Aber trotzdem habe ich die Abmahnung bekommen. Ist das jetzt so rechtens oder was soll ich da machen?

Allerdings verstößt auch das Nachsingen oder -spielen von zeitgenössischen Musikstücken und die anschließende Veröffentlichung gegen das Urheberrecht.

Steht in der Quelle, die du verlinkt hast.

Zudem handelt es sich bei Youtube um eine Firma, deren Services du benutzst.
Da gelten genau die Regeln, die diese Firma gamcht hat (wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen).
Sollte Youtube zukünftig verbieten, Videos zu veröffentlichen, die einen blauen Hintergrund haben, dann ist das auch eine Regel, an die man sich halten muss.

Ich habe den Coversong ja nicht selber aufgenommen. Das ist es ja. Ich habe ihn nur in meinem Video verwendet.

Genau.
Was ist die Frage?

Verwenden bei Youtube = Veröffentlichen.
Und das darfst du nicht.
Wenn du bei dir zu Hause einen Coversong abspielst, ist das OK.
Du darfst auch in der Badewanne dein Lieblingslied nachsingen. Außer, die Badewanne steht auf dem Friedensplatz in Dortmund, dann wäre das eine öffentliche Aufführung.

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Ist das rechtens: Ja.
Was du jetzt machen sollst: Nicht wieder urheberrechtlich geschützte Musik verwenden.

Gruß,
Steve

Ganz einfach: In Zukunft solltest du keine urheberrechtlich geschützte Musik mehr verwenden bzw. nur noch solche, für die du die Nutzungsberechtigung hast. Es gibt etliche Anbieter, die ihre Musikstücke gegen eine Namensnennung kostenlos zur Verfügung stellen.

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