Hallo
kann dann Person A die Briefe einfach wieder in den Briefkasten der Post werfen mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“?
Wichtig ist, dass die Person die bei den Briefen die Adresse ganz dick und deutlich kreuzweise ausstreicht. Sonst sind die Briefe 2 Tage später wieder im selben Briefkasten. Solche Vermerke liest nämlich niemand, die Briefe werden maschinell sortiert, und wenn sie einsortiert sind und die Adresse und der (Nach-)Name stimmt, dann muss der Briefträger sie zustellen, er wird nicht fürs Denken bezahlt. Oder er müsste klingeln und fragen, aber dafür hat er keine Zeit.
Also, Adresse durchstreichen, daneben (für den Absender) gut leserlich den Vermerk „unbekannt verzogen“ draufschreiben und wieder in den Briefkasten werfen. Dann müssten die Briefe an den Absender zurückgehen.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Vor- und Nachnamen aller dort wohnenden Personen an den Briefkasten zu schreiben (aber gut leserlich und ein bisschen auffällig). Dann darf der Postbote nur die Briefe dort einwerfen, die für die Leute mit diesen Vor- und Nachnahmen bestimmt sind. - Man könnte auch groß an den Briefkasten schreiben: KIND A WOHNT HIER NICHT. Das sollte eigentlich helfen.
Eine weitere Frage wäre,wenn das Kind Besuch von einem Gerichtsvollzieher zu erwarten hat kann es troz der Ummeldung passieren das dieser zur Adresse von Person A kommt weil ja auch die Post noch dort ankommt?
Bevor der Gerichtsvollzieher persönlich kommt, schickt er doch erst so eine gelbe Zustellungsurkunde. Da steht dann wohl dessen Name und Adresse irgendwo drauf (im Adressfenster oben). Ich würde den einfach anrufen. - Oder ebenso behandeln wie die anderen Briefe (Adresse durchstreichen + Vermerk).
Werden bei solchen Maßnahmen automatisch die Meldeadressen abgeglichen?
Sicher nicht von der Post, das ist ja keine Behörde mehr.
Die Vollstreckungsleute machen es aber auch wohl nur, wenn sie die Notwendigkeit sehen.
Viele Grüße