Stellt euch vor, man bekäme eine Strafzettel aus Barcelona wegen bspw. überhöhter Geschwindigkeit, der erstens auf katalanisch verfasst und auf dem das Auto zweitens nur von hinten zu erkennen ist…
Wie sollte man da reagieren?
Bon Dia,
Stellt euch vor, man bekäme eine Strafzettel aus Barcelona
wegen bspw. überhöhter Geschwindigkeit, der erstens auf
katalanisch verfasst und auf dem das Auto zweitens nur von
hinten zu erkennen ist…
Katalanisch ist doch eine nette Sprache (wenn man die Katalonen fragt, die Spanier nennen Sie nur einen „Dialekt“).
Und wieso flitzt man durch Barca? Da gibt es doch genug zu sehen und deshalb ist man normalerweise langsam unterwegs …
Also formell:
Wer ist der Absender des Schreibens (kommt das direkt aus Spanien oder ist das nur weitergeleitet worden, z.B. vom BfJ)?
Was ist der genaue Vorwurf?
Um wieviele Euronen geht es hier ueberhaupt?
Und … wann will man wieder nach Spanien einreisen, inkl. der deutschen Exklaven … und der kanarischen Inseln?
Seit geraumer Zeit gibt es eine EU Uebereinkunft, in der Bussgelder, welche hoch genug sind, auch in D vollstreckt werden koennen. Da wir aber in D bei Geschwindigkeitsverstoessen keine Halterhaftung haben und sofern das Schreiben vom BfJ kommt, hat man -in Ermangelung eines Frontfotos- gute Aussichten, dass dort ein Einspruch Erfolg haben koennte.
Wie sollte man da reagieren?
Wenn man es gewesen ist, dann sollte man eigentlich auch dazu stehen.
Gruss
E.
Wer ist der Absender des Schreibens (kommt das direkt aus
Spanien oder ist das nur weitergeleitet worden, z.B. vom BfJ)?
Dann wäre es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auf deutsch.
Da wir aber in D bei Geschwindigkeitsverstoessen keine
Halterhaftung haben und sofern das Schreiben vom BfJ kommt,
hat man -in Ermangelung eines Frontfotos- gute Aussichten,
dass dort ein Einspruch Erfolg haben koennte.
Das gilt für in D begangene OWi im Straßenverkehr, nicht aber für solche im Ausland wenn die Gesetze dort anders lautend sind.
Gruß Crack
Hi,
Das gilt für in D begangene OWi im Straßenverkehr, nicht aber
für solche im Ausland wenn die Gesetze dort anders lautend
sind.
Soo? Es mag zwar sein, dass Spanien Halterhaftung hat, aber das heisst noch nicht, dass es per BfJ hier vollstreckt werden kann, derweil es diese fuer das genannte Vergehen in D nicht gibt.
Es sei denn, du nennst mir eine verlaessliche Quelle fuer deinen Einwand.
Gruss
E.
Soo? Es mag zwar sein, dass Spanien Halterhaftung hat, aber
das heisst noch nicht, dass es per BfJ hier vollstreckt werden
kann, derweil es diese fuer das genannte Vergehen in D nicht
gibt.Es sei denn, du nennst mir eine verlaessliche Quelle fuer
deinen Einwand.
Landesrecht.
Wenn man im Ausland eine OWi begeht dann wird diese nach den Gesetzen des jeweiligen Landes geahndet, es ist dabei völlig egal was in diesem Fall hier in Deutschland gelten würde.
Beispiel Österreich. Bußgelder aus OWi von dort können und werden schon viele Jahre erfolgreich in Deutschland eingefordert und vollstreckt. Und auch in Österreich wird überwiegend nur von hinten geblitzt, es kommt aber niemand auf die Idee wegen einer in Deutschland nicht geltenden Halterhaftung Einspruch einzulegen, denn man hat gegen die Gesetze Österreichs verstoßen - nicht gegen die deutschen.
Gruß Crack
Hi,
also der - vielleicht nicht rechtsrelevante- Artikel unter
http://waz.m.derwesten.de/dw/auto/was-tun-bei-knoell…
ist da nicht deiner Meinung, auch nicht was Ösiland bzgl. der Halterhaftung angeht…
Gruss
E.
Wenn man im Ausland eine OWi begeht dann wird diese nach den
Gesetzen des jeweiligen Landes geahndet, es ist dabei völlig
egal was in diesem Fall hier in Deutschland gelten würde.
Nope.
Wenn du im Ösiland von hinten erwischt wirst, dann bist du nach Alpenrecht verpflichtet, bei der „Lenkerermittlung“ mitzuwirken.
Auch wenn du dich selber verpfeiffen müsstest oder deine Frau.
Wenn du nun bei der Lenkerermittlung nicht mitwirkst, dann würdest du eine Strafverfügung bekommen wegen Verstoß gegen den §103 Abs. 2 des öst. Kraftfahrgesetzes.
Die stellt dir die deutsche Behörde zu.
Dagegen widersprichst du, weil das gegen deutsche verfassungsrechtlich garantierte Prinzipien verstößt. Mit dem Widerspruch zum Finanzamt, dann bleibt die Vollstreckung aus.
Zumindest, wenn diese Quelle nicht lügt:
http://www.ropf.bayern.de/leistungen/ausland/info/am…
Beispiel Österreich. Bußgelder aus OWi von dort können und
werden schon viele Jahre erfolgreich in Deutschland
eingefordert und vollstreckt. Und auch in Österreich wird
überwiegend nur von hinten geblitzt, es kommt aber niemand auf
die Idee wegen einer in Deutschland nicht geltenden
Halterhaftung Einspruch einzulegen, denn man hat gegen die
Gesetze Österreichs verstoßen - nicht gegen die deutschen.
Die Ösis machen es daher wohl auch mal schlauer:
Wenn man bei der Lenkerermittlung nicht mitmacht, dann sagen die „Wer nicht hilft, der war es selber.“ Dann wird die Strafverfügung NICHT wegen des §103 KVG gemacht, sondern es erfolgt eine Strafverfügung, weil man als Führer des Fahrzeugs zu schnell war. Da hilft dann auch kein Grundrechtsgejammere mehr.
Okay, vielen Dank schonmal für eure Hilfe…
In meine Urlaubsplanung wollte ich mir jetzt nicht reinquatschen lassen…
Der Blitzer stand auf einer Landstraße Richtung Frankreich…
Der Brief kam vom katalanischen Straßenverkehrsamt per Einschreiben und es geht um 100€…
Ich als Laie habe jz nur so vom hörensagen zwei Schlupflöcher erkannt…
Zum einem soll es so sein, dass man auf solche Schreiben nicht reagieren muss, wenn sie nicht in der Landessprache des Beschuldigten verfasst sind… Zum anderen eben das mit der Halterhaftung, wobei ich da ja auch nicht weiß, ob da nach spanische, deutschen oder europäischen Recht gehandelt wird. Nach meinem Wissen müsste das Geld doch eh „von Deutschland“ eingetrieben werden. Warum sollte man da jz schon was nach Spanien überweisen?
Und ja… Natürlich sollte man zu allem stehen, aber als Student gerät man da schnell an seine finanziellen und dann auch moralischen Grenzen…
Hallo
Zum einem soll es so sein, dass man auf solche Schreiben nicht
reagieren muss, wenn sie nicht in der Landessprache des
Beschuldigten verfasst sind… Zum anderen eben das mit der
Halterhaftung, wobei ich da ja auch nicht weiß, ob da nach
spanische, deutschen oder europäischen Recht gehandelt wird.
Nach meinem Wissen müsste das Geld doch eh „von Deutschland“
eingetrieben werden. Warum sollte man da jz schon was nach
Spanien überweisen?
Wie eigentlich schon geschrieben hat geht es um zwei Dinge:
-
Das Verfahren in Spanien. Das wird natürlich nach deren Regeln ablaufen. Und wenn dort Halterhaftung, Foto von hinten, Gottesbeweis oder der Fingerzeig eines Narren oder Kindes gilt, dann ist das halt so und man müsste entsprechend dieser Regeln handeln. Und natürlich ist auch ein spanisches Anschreiben korrekt und gültig.
In diesem Stadium ist man anscheinend gerade. Wenn nun nicht reagiert wird, geht das seinen Weg und irgendwann ist die Strafe gültig mit allen Folgen (Haftbefehl in Spanien?). Dumm wenn man da nochmal hin will. -
Die Amtshilfe durch den deutschen Staat. Diese Vollstreckung geschieht erst mal ohne Prüfung der Fakten, lässt sich andererseits aber oft auch leicht abwenden, Beispiele gab es ja schon. Diese Amtshilfe hat aber keinen Einfluss auf das ursprüngliche Verfahren in Spanien. Nur weil die Strafe nicht mehr in D vollstreckt wird heisst das nicht, dass man beim nächsten Spanienbesuch keine Probleme mit den Behörden bekommt.
Grüße,
.L