Was tun, wenn Inkassofirma nach vermeintlich letzter Rate (bei Ratenzahlung) nachträglich Einigungsgebühren verlangt, über die man NIE informiert wurde?

Angenommen das Bankkonto von Herr X wurde im Jahre 2013 durch von Bank Y neu eingeführte Kontogebühren um 50 € überzogen und da er es nicht sofort ausgleichen konnte, Ende 2013 zwangsgeschlossen und der Betrag laut Bank Y „ausgebucht“ (es wurde aber kein Datum genannt, bis wann diese „ausgebuchten“ 50 € bezahlt werden müssen).
Mitte 2014 bekam Herr X dann ohne Vorwarnung Post von einem Inkassounternehmen, welches ein Tochterunternehmen von Bank Y ist und in welcher er aufgefordert wurde die 50 € sofort zu zahlen. Da Herr X sich weiteren Ärger ersparen und den ausstehenden Betrag sofort überweisen wollte, fragte er bei Bank Y per Email nach, ob die 50 € der komplette Betrag ist oder ob noch irgendwelche Gebühren dazukommen. Auch wies er in dieser Email darauf hin, dass er in keinem Fall zusätzliche Inkassogebühren übernehmen werde, da man ohne nachzufragen, ob er den Betrag bezahlen gekonnt hätte, einfach ein Inkassounternehmen einschaltete.
Statt einer Antwort von seiner Bank bekam Herr X 1 Woche später wieder Post von der Inkassofirma, welche wegen der immer noch nicht bezahlten Rückstände, jetzt plötzlich die 50 € + 85 € Inkassokosten, also 135 €, wollte. Daraufhin ging er persönlich zur Bank, um sich darüber zu beschweren, da er die 50 € ja zahlen wollte, aber keine Antwort auf seine Email bekam. Die Mitarbeiterin dort meinte dazu nur, sie hätte keine NOTWENDIGKEIT gesehen auf diese Email zu antworten und Herr X müsse jetzt eben zahlen, weil ihm sonst auch Haftvollstreckung drohen könne.
Da in dem Inkassoschreiben stand, dass Herr X seine „Schulden“ ab Oktober 2014 durch monatliche Raten in Höhe von 10 € abzahlen könne, überwies er ab Oktober 2014 jeden Monat pünktlich die 10 €.
Nachdem er im November 2015 die vermeintlich letzte Rate überwiesen hatte, schrieb er dem Inkassounternehmen eine Email, in der er darauf hinwies, dass die letzte Rate überwiesen sei und er hoffe nie mehr etwas von deren Seite zu hören.
Eine Woche nach dieser Email, bekam Herr X wieder Post von der Inkassofirma, in welcher diese mitteilte, dass noch 37 € Restforderung offen seien und als Beweis lag (das erste Mal überhaupt) eine Forderungsaufstellung bei. In dieser tauchte nach der ersten Rate vom Oktober 2014 plötzlich eine „Einigungsgebühr“ auf, über die Herr X vorher NIE informiert wurde!!!

Muss Herr X diese zusätzlichen Gebühren jetzt auch noch bezahlen, obwohl er NIE darauf hingewiesen wurde oder was kann er tun, um diese nicht auch noch zahlen zu müssen???

Vor allem wenn man bedenkt, dass er schon die Inkassokosten (85 €), nicht zu zahlen gebraucht hätte, da diese überhöht waren und da die Inkassofirma als Tochterunternehmen der Bank, soweit ich weiß, laut Rechtsprechung sowieso KEINE Inkassogebühren verlangen gedurft hätte.

Herr X hat in diesem Fall keine Ratenzahlungsvereinbarung oder Ähnliches bei der Inkassofirma unterschrieben.

Ich weiß, dass dieser Text „etwas“ zu lang und der Fall auch kompliziert ist, freue mich aber trotzdem auf eure Antworten und danke euch hiermit auch im Voraus dafür.

Jepp, genauso ist das. Macht doch Mühe, auf so eine E-Mail zu antworten, weil man ja rechtlich einwandfrei sich äußern müsste, das heißt, so ein Schreiben ist nicht einfach mal schnell gemacht. Und notwendig? Aus Sicht der Bank ist das sicher nicht notwendig, denn mit einem ehemaligen Kunden, dem man das Konto gekündigt hat, will man sowieso noicht mehr zusammenarbeiten.

Und P.S.: Wegen einfach mal 50 € kündigt keine Bank, da gab es wohl in der Vergangenheit wiederholte Störungen, sonst machen die ein Konto nicht so schnell dicht.

Vorher gab es in diesem Fall keine Störungen, allerdings hatte Herr X auf jenem Konto längere Zeit keinen Geldeingang mehr.