Was tun wenn KK sich zu meinen Gunsten irrt?

Hallo,

wie würdet ihr in folgendem Fall vorgehen:

Ich habe eine professionelle Zahnreinigung für 100 € durchführen lassen. Meine Zahnzusatzversicherung hat mir davon 80 € erstattet.

Die restlichen 20 € wollte ich mir von meiner Krankenkasse (TK, Bonusprogramm) erstatten lassen. Habe bei der TK-Hotline angerufen. Die sagten mir, dass eine anteilige Erstattung kein Problem sei - ich müsse nur die Rechnungen beilegen.
Ich habe also über die App die Rechnung vom Zahnarzt und die bisherige Erstattung der Zahnzusatzversicherung (80 €) hochgeladen - kein weiterer Text. Ich dachte, damit wäre klar, dass mir die TK nur die 20 € Differenz erstatten müsste.

Einige Tage später bekomme ich von der TK die Nachricht, dass sie mir die 100 € erstattet.

Wie soll ich jetzt vorgehen?
Muss ich die TK auf ihren Fehler hinweisen? Letztlich habe ich ja Leistungen doppelt erstattet bekommen. Ich habe eigentlich gar keine Lust und Zeit, der TK hinterher zu telefonieren und sie auf ihren Fehler hinzuweisen.

Was kann mir blühen, wenn der Fehler auffliegt? Kann mir die Zahnzusatzversicherung (anderer Anbieter) Ärger bereiten? Ich habe ja keinen Fehler gemacht, da ich die Dokumente korrekt eingereicht habe.

Gruß,
Mac

Hallo,
es ist schon mal gut, dass du selbst erkennst, dass dir eigentlich insgesamt nicht mehr als 100,00 € zustehen. Der Fehler liegt hier eindeutig bei der Krankenkasse, wenn diese eine zusaetzlich Kostenerstattung durch eine private Zusatzversicherung bei ihrer Erstattung berücksichtig, d.h.
sieht die Regelung der Kasse vor, dass dir bis 100,00 € generell zustehen, gemessen am Gesamtrechnungsbetrag oder eben nur die Differenz. Muss man zwingend angeben, ob man von irgendeiner anderen Seite bereits eine Kostenerstattung erhalten hat ?.
Wenn dies nicht der Fall ist, musst du dir eigentlich keine Sorgen machen, dass die Kasse später von dir Geld zurück haben will.
Im anderen Fall, kann die Kasse, wenn sie es denn merkt (Revision), doch schon zurückfordern mit der Argumentation, dass du das hättest merken müssen und eine Versicherung nicht dafür da ist, mehr zu bekommen als der Aufwand war.
Die Zahnzusatzversicherung wird hier nicht mehr eingebunden sein, für die ist die Sache erledigt.
Ja, was tun - als ehemailiger Krankenkassenmitarbeiter sollte ich schon meinen, dass du dich bei deiner Kasse melden solltest, aber ich meine mal, abwarten, wenn es so ist wie ich es Eingangs beschrieben habe.
Gruss
Czauderna

Hallo,

für gesetzliche Krankenkassen (und andere Sozialversicherungsträger) sind Erstattungen von Privatversicherungen ohne Bedeutung.
Bei Privatversicherungen ist es üblich, dass die Erstattungen anderer Stellen vorrangig sind. Dies ist meist in den Versicherungsbedingungen fetgelegt.
Ich würde die Privatversicherung über die Erstattung der Krankenkasse informieren und abwarten. Den Nachweis über die Information der Zusatzversicherung sehr gut aufbewahren.

In Zukunft am besten Erstattungen immer zuerst bei staatlichen Stellen einreichen. Nach deren Entscheidung dann die Privatversicherung informieren.

Gruß
RHW

Aber du hast dieZeit hier zu schreiben.

2 Like

Ob das aber auch für das Bonusprogramm gilt???
Das ist ja ein persönliches Guthaben (das man sich „erarbeitet“ hat), das man bei der TK hat und keine normale Erstattung!
Das man für diesen Zweck nutzen kann, aber nicht muss.
In allen anderen Fällen kenne ich es ganz genau so, wie du es beschreibst, erst gesetzliche KK und dann Rest private Zusatzversicherung.

Wenn es hier nämlich so wäre, dass die TK voll erstattet, und man die Private nicht mehr barucht, obwohl sie 80 % übernähme, dann wäre es nicht vernünftig, sein Bonusguthaben dafür anzutasten!
Vernünftig wäre, es genau so zu machen, wie es hier gemacht wurde.
Private ausschöpfen und Rest Bonusguthaben.

Übrigens würde ich hoch wetten, dass das nicht raus kommt.
Darauf würde ich entspannt warten und könnte dann immer noch sagen, ich hätte es nicht bemerkt und darauf hinweisen, dass ich korrekt eingereicht habe.
Das Bonusguthaben ist ja hiermit auch weg und kann an anderer Stelle nicht mehr eingesetzt werden, es entsteht also kein finanzieller Schaden.

Hallo,

vielen Dank für die kompetenten Antworten!

Dass ich verpflichtet bin, erst die staatliche und dann die private Versicherung um Erstattung zu bitten, war mit gar nicht in den Sinn gekommen - klingt aber absolut logisch. Werde das in Zukunft beachten.

Wie @anon40662036 geschrieben hat, wollte ich meinen Bonus bei der TK erst später aufbrauchen. Ich hoffe wirklich, dass das in diesem Fall in Ordnung ist. :thinking:

Ich habe gerade nochmal meine Unterlagen überprüft. In der TK-App habe ich damals tatsächlich nur die 20 € als Erstattung angegeben. Die TK hat mir per E-Mail zugesagt, genau diesen Betrag zu erstatten, bekommen habe ich dann 80 €. :slight_smile:

Also da kann mir die TK wirklich nichts mehr anhaben. :pleading_face:

Hallo,

die Krankenkasse wird die Erstattungshöhe nochmal geprüft haben und im SGB und den Teilnahmebedingungen keinen Grund für eine Kürzung der Erstattungshöhe gefunden haben.

In der Privatversicherung gilt meist ein Bereicherungsverbot. Wenn die Erstattungen von mehreren Stellen zusammen höher als die angefallenen Kosten sind, kann die Privatversicherung die Erstattung kürzen. Einzelheiten ergeben sich aus den genauen Versicherungsbedingungen und evtl. Gerichtsurteilen dazu. In Zweifelsfällen entscheiden Gerichte.

Man kann in Zukunft das Bonusprogramm für Leistungen nutzen, für die man keine Zusatzversicherung hat, Dann stellt sich das Problem nicht.

Gruß
RHW

Aber nicht beim Bonusprogramm. Das Geld kannst Du einsetzen- im Rahmen der angebotenen Leistungen- wofür Du willst! Du bist nicht verpflichtet, es einzusetzen für Dinge, die die private auch zahlt!
Du könntest es sogar in bar fordern, dann gibt es aber weniger, als als Gesundheitsleistung.
In deinem Fall würde ich sagen, Glück gehabt, schlimmstenfalls kommen die drauf und dann fordern sie zurück und dein Bonus erhöht sich wieder.

Hallo,
Diese Zusatzversicherung bei der Privatversicherung, ist das eine eigenständige Versicherung oder
tatsaechlich eine Zusatzversicherung, die eine GKV-Mitgliedschaft voraussetzt. Wen dem so wäre, dann hätte die Privatversicherung vor Auszahlung prüfen bzw. fragen müssen, ob und wieviel die GKV-Kasse auf diese Leistung übernommen hat. Wenn nun die GKV-Kasse im Vorfeld involviert gewesen wäre, hätte sie von dem Rechnungsbetrag also 100,00 € übernommen und folglich die PKV nix. Hier war es nun umgekehrt, und wenn die PKV-Versicherung unabhängig von der GKV-Versicherung ist, also keine Zusatzversicherung, dann vermag ich keinen Sinn darin zu sehen, zuerst die GKV-Kasse um Erstattung anzugehen und dann erst die PKV. Das macht nur Sinn, wenn die PKV es so will, also Rechnung mit Erstattungsvermekr der GKV-Kasse.
Gruss
Czauderna