Hallo Dusan,
Was wäre wenn die Fische eine Krankheit hätten? Der Händler
ist ja für die verkaufte Ware auch haftbar und kann im
Schadensfall dann schwer auf einen Lieferanten zurückgreifen.
rein rechtlich gesehen stimmt das sicher (im privaten Bereich
doch auch, wenn man die Sachmängelhaftung bzw Gewährleistung nicht explizit
ausschließt)
Dann wird im Laden eben das nächste Tier herausgeben, egal wer
der Lieferant ist…und das obwohl die meisten Todesfälle in
Wirklichkeit aufgrund Käuferverschulden zu beklagen sind.
(oder man versucht sich herauszureden…der Käufer muß ja
rechtlich nicht bewandert sein…)
Vielleicht ist die Gewinnspanne ist mitunter deshalb auch
recht großzügig bemessen.
Ich könnte mir vorstellen, dass sowas eher in einem kleineren
Fachgeschäft möglich ist, wo die Fische dann eine Zeitlang in
einem Quarantänebecken udergl. verbringen können, als in einem
Kettenladen.
Wie gesagt, ich habe in allen von mir genannten Läden, schon
Tiere untergebracht, ich nenne ja keine konkreten Stellen nur
auf Verdacht.
Andere Viecherl gleiches Verfahren:
Ich habe seinerzeit von einem privaten Züchter 2 Kaninchen
gekauft…würde ich das nicht, wären sie am nächsten Tag beim
D.„gartenmarkt“, so wie ihre Geschwister…dort hat diese die
nichtverkauften Jungtiere auch dann hingebracht. Ob und was sie was
dafür bekommen hat, kann ich nicht sagen.
Ich hab schon entweder Futter bekommen, manchmal andere
Aquarienbewohner oder Pflanzen, manchmal lässt man auch 5nfe
gerade sein, das mache ich aber nur in einem Laden. D…war
was das angeht eher knausrig, aber damals war ich auch froh
von einer fiesen AS Invasion befreit worden zu sein.
Was anderes ist es natürlich, wenn die Tiere schon augenscheinlich in einer schlechten Verfassung sind, die würde dann eher kein Händler nehmen.
Gruß
Maja