In enem Fall der Mietminderung wegen Bauschaden und dadurch feuchte Wände und Schimmel.
Der Schaden wurde von 2 Sachverständigen bestätigt. Nach dem 1. Gutachten hat der Vermieter, nachdem er die entsprechenden Schadstellen durch Malerarbeiten und Dachdecker behoben zu haben meinte,hatte, behauptet, nun seinen die Schäden laut Gutachten behoben.
Es gab aber kein Gutachten. Darauf haben wir auch die Mietminderung nicht eingestellt.
Vom Gericht wurde ein Sachverständiger bestellt, der in seinem Gutachten festgestellt hatte, daß die vom 1. Sachverständigen bemängelten Schäden nicht beseitigt wurden.
Als der Anwalt des Vermieters darauf bestand, man müsse das Eindringen von Feuchtigkeit bei Regen direkt vor Ort messen um festzustellen, ob es wirklich vom Regen kommt oder von mangelder Lüftung und Heizung, also praktisch der Mieter selbst der Verursacher ist.
Jetzt sollten wir den Sachverständigen immer bei Regen und Wind kontaktieren, daß er gleich vorbeikommt und Messungen macht. Leider ist er 80km entfernt von unserem Wohnort und hat immer aus irgendwelchen Gründen keine Zeit, vor allem am Wochenende. Außerdem wollte er immer erst mit der Anwältin der Klägerin absprechen ob ein gemeinsamer Termin möglich ist.
Das zieht sich jetzt schon über ein Jahr hin. Er hat das Gericht schon mehrmals angschrieben, wir sollten uns doch bei entsprechendem Wetterereignis melden. Wir finden das sehr eigenartig, wo wir uns doch schon oft gemeldet haben.
Jetzt meine Frage: Liegt hinter dieser Vorgehensweise eine versteckte Absicht, die unterstellen soll, daß wir vielleicht insgeheim die Situation ausnutzen oder nichts dagegen haben.
Wir wollen nur eine trockene und schimmelfreie Wohnung. Ich benötige morgens 5-10 Taschentücher und im Urlaub kaum eines.
Es wäre schön, wenn jemand eine Idee dazu hat, wie ich weiterhin verfahren könnte.
Klaus
Hallo!
Das Vorgehen, auch des Gerichtes, erscheint mir wenig plausibel.
Welches Gericht würde sich auf so eine vage Situation einlassen ? Mieter soll bei Regenwetter selbst den Gutachter benachrichtigen und der soll dann gleich kommen ?
Das ist lebensfremd- kein Gericht würde das so veranlassen.
Jeder Gutachter ( das sind i.d.R.(immer) Fachleute vom Bau, also Architekten und/oder Ingenieure aus dem Bereich Bauwesen) muss erkennen können woher eine bemängelte Feuchte an Wänden kommt. Ob durch Undichtigkeit vom Dach (Sichtprüfung incl. teilweiser Öffnung verdächtigter Stellen von Dachseite) oder durch Baufehler durch Kondensat, also Raumfeuchte schlägt sich an kalten Wandstellen nieder. Dazu genügen Kontrollmessungen plus Nachrechnen der Wandkonstruktion.
MfG
duck313
Erkläre das noch mal . Wozu brauchst Du die Tücher? Für die Nase, weil Schimmelsporen in Luft und es die Schleimhäute reizt ,Nase läuft ?
Nunja. Der MIETER muss beweisen, dass der Schaden am Bau liegt und nicht an seinem Verhalten. Was daran ist weltfremd?
Gruß
anf
Das war mal vileicht so,ist aber nicht mehr,
Tritt Schimmel in der Wohnung auf, so muss Vermieter darlegen und
beweisen, dass die Feuchtigkeitserscheinungen nicht aufgrund von außen
eindringender oder im Mauerwerk aufsteigender Feuchtigkeit verursacht
wurden [Urteil des LG Berlin vom 23.01.2001 in dem Verfahren 64 S
320/99] Außerdem muss er darlegen, dass das Haus frei von
wärmetechnischen Baumängeln ist. Hierbei reicht es aus, dass die zur
Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Wärmeschutzbedingungen
eingehalten wurden [Urteil des LG Hamburg, vom 10.04.2003 in dem
Verfahren 307 S 151/02] und dass ein bestimmtes Heiz- und
Lüftungsverhalten des Mieters geeignet gewesen wäre, den
Schadenseintritt zu verhindern.
Wurden bereits Baumängel beseitigt, so muss der Vermieter ebenfalls
beweisen, dass diese Maßnahmen erfolgreich waren [BGH NJW 2000, 2344].
Zitat von http://www.siegener-anwalt.de/artikel/wer-beweislast-schimmel-wohnung__1303.html
Du hast Recht. Hatte ich genau gegensätzlich im Kopf. Mein Einwand ist also völlig falsch.
Gruß
anf
Man teile dem Gericht unter Beifügung einer entsprechenden Liste mit, wann man jeweils um entsprechende Termine gebeten hat, und bitte das Gericht nunmehr zu entscheiden, nachdem es dem Sachverständigen offenbar nicht gelingt, hier zur weiteren Rechtfindung beizutragen.
So ist es.
Vielen Dank, Ihr Kommentar erscheint mir sehr realistisch.
vielen Dank, das ist auch meine Meinung.
Der Zusammenhang mit Regen passt dann doch aber nicht.
Wenn es Schimmelverdacht/-Probleme gibt, dann sieht man den bzw. man kann ihn aufspüren.
Und dann bekämpfen und die Ursache beheben (Kältebrücke, Durchfeuchtung von außen her).
Und wenn es nach einer Nachbesserung nicht besser wurde muss man eben nochmals nach Schimmel fahnden. Üblich sieht man ihn doch auch.
Vielen Dank, das werde ich tun.
Der Schimmel wurde von einer Malerfirma überstrichen. Danach tauchte er aber wieder auf.
Die Klägerin behauptete aber, die Mängel wären laut Gutachten beseitigt.
Leider gab es damals aber kein Gutachten darüber.
Der äußere Putz ist laut 2.Sachverständigem sehr ´wassergierig´ und dringt dadurch auch in das Mauerwerk ein. Auch das Dach ist in einem desolaten Zustand laut 1.Sachverständigem.
Trotzdem hat die Klägerseite den Sachverständigen verunsichert und will jetzt einen Beweis, daß Regen wirklich durch das Mauerwerk dringt. Da der Sachverständige aber sehr beschäftigt ist und auf meine Regenhinweise noch nicht gekommen ist, zieht sich die Sache in die Länge.