Was tun, wenn Tante unter falschem Namen bestell

Liebe/-r Experte/-in,
meine Tante, 58 Jahre alt, bestellt unter falschem Namen bei Versandhäuersern. Ihr geht es gar nicht um die Ware, denn sie bestellt Hörspiele für Kinder, Schnickschnack usw… Sie braucht die Kartons! Sie ist Messie, hat deswegen schon drei Wohnungen verloren. Nun „lebt“ sie inmittendieser vielen Kartons. Da sie voll erwerbsunfähig ist, bezieht sie eine EUR von 200,-- Euro, bekommt ergänzend die Grundsicherung. Daß sie anfing, unter falschem Namen zu bestellen, hängt wohl damit zusammen, daß - und wie - sie vom Tode ihres Vaters erfuhr. Ihre Schwester (ebenfalls meine Tante) hatte sie jahrelang belogen, weil sie das Erbe für sich und ihren Sohn wollte. Meine Tante hatte einige Jahre keinen Kontakt zu ihren Eltern, weil diese mit ihrem Messie-Sein nicht klarkamen. Sie hat aber immer nach ihnen gefragt. Gesagt, daß sie hingeht, wenn einer von ihnen krank wird. Nun wurde ih jahrelang der Tod des Vaters verschwiegen. Seit ie von seinem Tod erfuhr…Sie „verschwindet“ aus dem Leben. Hockt stundenlang wie erstarrt. Sie läßt einen alten Freund und mich zwar in die Wohnung, aber ie spricht nicht mit uns. Wir sind am Überlegen, ob wir ihr zu einer Selbstanzeige raten sollen. Denn wir wissen, daß sie Post nicht öffnet, weil sie Angst hat. Wir wissen uns keinen Rat. Muß sie mit einer Gefängnis-Strafe rechnen? Sie ist nie straffällig geworden. Sie leidet auch seit Jahren an Depressionen, hatte wohl auch eine Psychose. Wie können wir ihr helfen?
Für Ihren Rat danke ich Ihnen schon im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Regenfuß

Hallo,

sie sollten dringend mit dem Hausarzt reden. Nur der kann hier was unternehmen. Aufgrund des Alters kommt ein Pflegeheim auch noch nicht wirklich in Frage. Natürlich kann sie dafür gesetzlich belangt werden. Daher sollte der Hausarzt hier entscheiden, inwieweit sie für unmündig erklärt wird.

Alles Gute

Wie können wir

ihr helfen?

Hallo,
Ihre Tante braucht Hilfe, soviel ist klar. Die können Sie allein nicht leisten, auch das ist klar. Wahrscheinlich sollte für Ihre Tante ein Betreuer bestellt werden. Dafür sind die Amtsgerichte zuständig. Bei der Rechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichts bzw. das der Tante können Sie Ihr Problem schildern. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.

Bitte informieren Sie sich unter diesem Link:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuere…

Diese Broschürde der Bundesregierung gibt Ihnen die nötigen Hinweise, wie Sie die erfoderliche Hilfe für Ihre Tante bekommen können.

Alles Gute!

MfG

Andreas Kleiner

Sie ist sehr wohl Straffällig geworden. Ein Fall für das Vormundschaftsgericht.
MfG

Hallo!

Man muß hier zwei Aspekte unterscheiden: Diejenigen, unter deren Namen Ihre Tante unberechtigt etwas bestellt, werden durch diese Bestellungen nicht verpflichtet, müssen also weder Ware annehmen noch zurückschicken noch etwas bezahlen. Sie sollten allerdings, wenn sie von dem Namensmißbrauch erfahren, die entsprechenden Versandhäuser informieren, sonst könnte ein Nicht-darum-Kümmern als sogenannte Duldungsvollmacht ausgelegt werden.

Im Hinblick auf Ihre Tante rate ich Ihnen dringend, bei dem zuständigen Vormundschaftsgericht (beim örtlichen Amtsgericht) einen Antrag auf Anordnung einer Betreuung zu stellen. Früher nannte sich das Vormundschaft; es bewirkt, daß der Betreuer/die Betreuerin alle rechtlichen Dinge für Ihre Tante abwickeln darf. Wenn Ihre Tante geschäftsunfähig ist, wovon ich ausgehe, wären weitere Bestellungen nichtig, bzw. der Betreuer dürfte und müßte die Versandhäuser informieren. Zum Betreuer werden meist Angehörige bestellt, die dazu bereit sind; ansonsten wird vom Gericht ein sog. Berufsbetreuer ausgewählt. Der Betreuer muß dem Gericht Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen (was kein Problem sein sollte) und hat je nach Einzelfall z.B. das Recht der Vermögenssorge, der Gesundheitssorge, der Aufenthaltsbestimmung u.s.w. oder alles zusammen. Er (oder sie) kann sich dann um eine Entrümpelung, Heimunterbringung, Therapie etc. kümmern. Das ist besonders wichtig, wenn die hygienischen Zustände unhaltbar werden und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit des Betreuten, aber auch z.B. von Nachbarn, droht. Haben Sie keine Scheu, Ihren Fall bei dem Vormundschaftsgericht zu schildern!