Hallo Silberloewe99,
ohne Meldung bei der Polizei (unverzüglich über Notrufsäule - die Polizei erklärt dann das weitere Prozedere) liegt auf jeden Fall Fahrerflucht (so der Ausdruck bei uns) vor - massiv strafbar, auch für Nichtösterreicher (vermutlich abgesehen von der Geldstrafe mit Pünktchen in Flensburg „gekrönt“)
Der Schaden an der Leitplanke muss natürlich vom Verursacher bezahlt werden. Für die Erhaltung der Autobahn ist die Straßenaufsicht - ASFINAG - zuständig, die dann den Schaden entsprechend bewertet und die finanzielle Abgeltung für die Reparatur einfordern muss. Die ASFINAG wird von uns österreichischen Steuerzahlern erhalten.
Und das habe ich hier gefunden: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/630/fahrerflucht-die-folgen-und-wer-den-schaden-traegt/
Kann auch der Flüchtige den Unfallschaden am eigenen Fahrzeug bei seiner Versicherung geltend machen?
Nein, auch nicht bei einer Vollkaskoversicherung. Versicherte werden in der Regel Obliegenheitspflichten auferlegt, wenn sie einen Versicherungsvertrag abschließen: So muss der Versicherte unter anderem seiner Versicherung alle Umstände erläutern, die zum Unfall geführt haben und die den Hergang für die Versicherung offenlegen. Gibt nun jemand nicht an, Unfallflucht begangen zu haben, verstößt er gegen die Aufklärungsobliegenheit. […]
Zuletzt – wichtig zu wissen:
Auch wer Pfosten, Bäume oder eine Leitplanke touchiert begeht einen Fremdschaden und muss dafür mit seiner Versicherung aufkommen
Und hier: http://www.oeamtc.at/portal/meldepflicht+2500+1123488?env=a25vdD0xMTAxNTY3
Unfall muss sofort gemeldet werden
In der Regel ist ein Aufschub der Meldung lediglich in Ausnahmefälle wie bei Erster Hilfeleistung erlaubt. Andernfalls kann schon ein Zuwarten von nur 30 Minuten eine Strafe nach sich ziehen. Erfährt ein Fahrzeuglenker erst im nachhinein, dass der Unfallgegner verletzt worden ist, muss er die Behörden ebenfalls sofort benachrichtigen.
Die Kaskoversicherung wird wohl nicht zahlen (siehe 1. Link) - Fahrerflucht
Der Besuch der Werkstätt interessiert die Polizei kaum, außer das Fehrzeug ist nicht mehr 100%ig verkehrstüchtig und später in einen Unfall verwickelt, bei dem das Nichtreparieren eines entsprechenden Schadens relevant ist.
Ich persönlich würde sehr zerknirscht zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern, auch wegen eines wenigstens dann ruhige(re)n Gewissens.
dafy