Was tut man, wenn ein leichter Blechschaden in Österreich auf der Autobahn passiert ist?

Hallo,

Folgende Annahme: ein Autofahrer hat auf einer österreichischen Autobahn unterhalb der geltenden Höchstgeschwindigkeit einen kurzen unkonzentrierten Moment, während er den rechten Fahrstreifen befährt.
Er streift mit der rechten Seite des Autos die vorhandenen Leitschienen und kann ohne weitere Fahrzeuge zu berühren anhalten. Nach kurzer Fahrzeugkontrolle - es sind nur Karossierieschäden entstanden - beendet er seine Fahrt ohne weitere Vorkommnisse.
Welches Vorgehen (abgesehen von Meldung an Kaskoversicherung und Besuch der Werkstätte) sind notwendig? Ist eine polizeiliche Meldung nötig?

LG

Silberloewe99

Ja, denn nicht die Karosseriekontrolle auf Schäden ist interessant sondern die an den Leitplanken.
Aber wenn da optisch nichts erkennbar ist … ? Kann es da verdeckte Schäden gegeben haben, die ein Laie nicht auf Anhieb erkennt ?

Rechtlich ist das aber Verkehrsunfallflucht.

Nur- Du stehst da ja nicht mehr auf der Autobahn, bist also längst weitergefahren und eine nachträgliche Meldung zur Vermeidung einer Anzeige ist doch nun auch gar nicht mehr möglich oder ?

MfG
duck313

Hallo,

Der Vorgang ist nicht passiert, sondern eine theoretische Überlegung; Dank jedenfalls für die Stellungnahme.

LG

Silberloewe99

Hallo Silberloewe99,

ohne Meldung bei der Polizei (unverzüglich über Notrufsäule - die Polizei erklärt dann das weitere Prozedere) liegt auf jeden Fall Fahrerflucht (so der Ausdruck bei uns) vor - massiv strafbar, auch für Nichtösterreicher (vermutlich abgesehen von der Geldstrafe mit Pünktchen in Flensburg „gekrönt“)
Der Schaden an der Leitplanke muss natürlich vom Verursacher bezahlt werden. Für die Erhaltung der Autobahn ist die Straßenaufsicht - ASFINAG - zuständig, die dann den Schaden entsprechend bewertet und die finanzielle Abgeltung für die Reparatur einfordern muss. Die ASFINAG wird von uns österreichischen Steuerzahlern erhalten.

Und das habe ich hier gefunden: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/630/fahrerflucht-die-folgen-und-wer-den-schaden-traegt/

Kann auch der Flüchtige den Unfallschaden am eigenen Fahrzeug bei seiner Versicherung geltend machen?

Nein, auch nicht bei einer Vollkaskoversicherung. Versicherte werden in der Regel Obliegenheitspflichten auferlegt, wenn sie einen Versicherungsvertrag abschließen: So muss der Versicherte unter anderem seiner Versicherung alle Umstände erläutern, die zum Unfall geführt haben und die den Hergang für die Versicherung offenlegen. Gibt nun jemand nicht an, Unfallflucht begangen zu haben, verstößt er gegen die Aufklärungsobliegenheit. […]
Zuletzt – wichtig zu wissen:
Auch wer Pfosten, Bäume oder eine Leitplanke touchiert begeht einen Fremdschaden und muss dafür mit seiner Versicherung aufkommen

Und hier: http://www.oeamtc.at/portal/meldepflicht+2500+1123488?env=a25vdD0xMTAxNTY3

Unfall muss sofort gemeldet werden

In der Regel ist ein Aufschub der Meldung lediglich in Ausnahmefälle wie bei Erster Hilfeleistung erlaubt. Andernfalls kann schon ein Zuwarten von nur 30 Minuten eine Strafe nach sich ziehen. Erfährt ein Fahrzeuglenker erst im nachhinein, dass der Unfallgegner verletzt worden ist, muss er die Behörden ebenfalls sofort benachrichtigen.

Die Kaskoversicherung wird wohl nicht zahlen (siehe 1. Link) - Fahrerflucht
Der Besuch der Werkstätt interessiert die Polizei kaum, außer das Fehrzeug ist nicht mehr 100%ig verkehrstüchtig und später in einen Unfall verwickelt, bei dem das Nichtreparieren eines entsprechenden Schadens relevant ist.

Ich persönlich würde sehr zerknirscht zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern, auch wegen eines wenigstens dann ruhige(re)n Gewissens.

dafy

Hallo Silberloewe,
warum dann die sehr detaillierte Schilderung des Sachverhalts, wenn es ohnehin bloß hypothetisch wäre?
Das kann ich so nciht nachvollziehen!

dafy

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unsinn.
lies:
http://www.sueddeutsche.de/news/leben/auto-gibt-es-in-flensburg-punkte-bei-verkehrssuenden-im-ausland-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140429-99-01491

Hallo dwarswart,

ich habe natürlich nicht gewusst, dass es seit 29. April 2014 noch immer einen - wenn auch mittlerweile leicht eingeschränkten - Freibrief für Deutsche auf Österreichs Straßen gibt.
Tja, es sind halt alle gleich, manche gleicher… :heavy_exclamation_mark:

Übrigens ein ganz besonders herzliches DANKE für die freundliche Ansprache!

Gruß
dafy

es ist deiner meinung nach ein freibrief, wenn man nicht zweimal bestraft wird?

komische auffassung hast du da.

Hallo,

„massiv strafbar“ - ich sehe im §99 der Österreichischen StVO gerade mal 2180€ maximal.
Das zählt in AT nämlich nur als Verwaltungsübertretung.

In DE ist es dagegen ein Straftabestand, der bis zu drei Jahre Gefängnis bringen könnte.

Wobei ich mich gerade frage: Ist in AT dazu das Entstehen eines Fremdschadens notwendig?
Und was sagt die eigene Kaskoversicherung bei einem nicht gemeldeten Unfall?

Hallo dwarswart,

http://www.info-graz.at/blog-graz/news/983_es-gibt-in-oesterreich-den-punkte-fuehrerschein-wir-haben-es-nur-vergessen

nur so, zur Information

dafy

nur so zu deiner information: österreicher bekommen in d auch keine punkte. genauso wenig wie irgendwelche anderen ausländer. und was sollte das auch bringen? bleiben die punkte das leben lang erhalten? werden sie von land zu land übertragen - wenn ja, mit welchem faktor bitte?

ist doch alles quatsch. also: reg dich mal ab.

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Hallo X_Strom,

Für mich sehr viel Geld, für dich wohl eher nicht.

Logischerweise zahlt die eigene Kaskoversicherung zahlt eben nicht, wenn man einen eigenen Schaden nicht meldet.
Manchmal kann so etwas sogar preisgünstiger sein als die Zahlung durch den Versicherer verbunden mit einer Prämienerhöhung (also einem Bonusverlust, der erst etliche Zeit später wieder aufgeholt wird).
Selbstbehalt gibt es je nach Versicherer und Voll/Teilkaskoversicherung in verschiedenen Höhen.

Ungemütlich wird es, wenn nicht das eigene Fahrzeug, sondern ein anderes oder eben Leitplanken/Verkehrszeichen/… die Leidtragenden sind und das nicht gemeldet wird.
Das läuft dann unter Fahrerflucht.

Diese Situation kenne ich - Gott sei Dank - nicht aus eigener Erfahrung (und möchte sie auch nie machen müssen).

Gruß

dafy

Ich verglich 3 Jahre Gefängnis mit 2180€ Strafe.
Das sind Maximalstrafen.
In D erwaten einen wohl in der Praxis eher 30 Tagessätze, auch mal bis zu 90.
Zudem ziemlich sicher ein mehrmonatiges Fahrverbot.
Das sind 1-3 Monats-Nettoeinkommen.
Die AT Durchschnittswerte kenne ich nicht.

Besten Dank für alle Stellungnahmen!

LG

Silberloewe99

Du hast dir ganz einfach unnötige Mühe mit so einem Quatsch („theoretische Überlegung“) vom silbernen Löwen gemacht.

Hallo hucklebeeri,

danke!

Gruß
dafy