Was übernimmt eine Reiseabbruchversicherung in der Regel?

Hallo, wir mussten unseren Urlaub durch eine Erkrankung meines Mannes vorzeitig abbrechen und bei ca. 2 1/2 Wochen geplantem Urlaub eine Woche früher nach Hause fliegen. Die Reisebausteine haben wir individuell gebucht (also nicht als Pauschalreise über ein Reisebüro).
Die Reise bestand aus Flug, Stopoverhotel in Singapore und Tauchsafari (12 Tage Bootstour mit Tauchgängen). Nach den ersten Tagen an Bord konnten die Tauchgänge nicht mehr wahrgenommen werden und als endlich ein Rückflug zur Verfügung stand, beendeten wir die Reise (war die ersten Tage ausgebucht und konnte somit nicht umgebucht werden).
Meine Frage:

  • Ab wann zählt in der Regel eine Reiseabbruchversicherung? (Der Anruf bei der Versicherung ist frühzeitig erfolgt, aber aufgrund der fehlenden Flüge kamen wir nicht eher weg,. Aber Urlaub war es aufgrund von Schmerzen und ständiger Versicherungskommunikation sowie abwartende Haltung natürlich nicht mehr.)
  • Wird nur die Tauchsafari (analog Hotelnutzung) incl. nicht genutzter Leistungen (Tauchen) anteilig erstattet oder der Gesamtpreis der Reise incl. Flug als Grundlage genommen? Besteht hier ein Unterschied zur Pauschalreise aus einem Reisebüro? Also z.B. Gesamtpreis einer 14 tägigen Reise 3000 € und Abbruch nach 7 Tagen mit Erstattung von 1500 € (minus ggf. 20% bei Selbstbehalt)?

Vielen Dank für Eure/Ihre Erfahrungsberichte oder Meinungen
Constance

Hi,

kommt auf die Versicherung (AVB lesen) an. Normalerweise erstattet die Abbruchversicherung die nicht genutzten Tage sowie die Mehrkosten der Umbuchung. Warum sollte sich auch das Stopoverhotel erstatten wenn Ihr das auch „abgewohnt“ habt. Die Flüge habt Ihr ja auch genutzt, daher haben auch die keinen Erstattungswert.

bye
Rolf

Hallo!

So eine Versicherung ersetzt keinen Verlust der Urlaubsfreude und - Erholung.

Es geht um die reinen Kosten der vorzeitigen Rückreise plus die anteilige Erstattung der Leistungen, die man bezahlt hat aber nicht mehr nutzen konnte, weil man vorher abreisen müsste, aber nicht die Leistungen vor Ort die man wegen Krankheit nicht nutzen konnte.

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ersetzt bei einem versicherten Reiseabbruch die Rückreisekosten, die entstehen, wenn eine Reise vorzeitig abgebrochen werden muss oder die Heimreise wegen eines Schadensfall verzögert angetreten werden muss. Rückreisekosten können beispielsweise durch notwendig werdende Flugumbuchungen, Shuttlebusse zum Flughafen oder notwendig werdende zusätzliche Hotelkosten sein. Darüber hinaus wird Ihnen zudem der anteilige Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen erstattet. Dies können beispielsweise im Voraus bezahlte Übernachtungskosten, bereits gebuchte Touren am Urlaubsort oder andere im Voraus gezahlte Leistungen wie Massagen o. ä. sein.

Quelle: Allianz Versicherung

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe es mir schon fast gedacht. Dass das Hotel in Singapore nicht erstattet wird, ist mir klar. Ich dachte nur einmal gehört zu haben, dass bei einer Pauschalreise (wie eingangs als Beispiel beschrieben), bei Abbruch die Hälfte (natürlich nach Abbruchtagen) zurückgezahlt wird (einschließlich anteilig Flug.

Da wir auch wegen fehlenden Flugverbindungen vor Ort ausharren mussten, den Urlaub nicht genießen konnten, diese Tage allerdings nicht als Abbruch zählen - ist blöd, da der Abbruch ja bereits eher erfolgte - aber sicher nicht ausgleichbar.
Man hat dann teure Flüge bezahlt, die man nie für eine so kurze Reise gebucht hätte. Es wäre schön gewesen, wenn dies auch Beachtung gefunden hätte.
Nochmals vielen Dank! Wir werden sehen, was die Versicherung anerkennt. V.G.