Was wenn die Miete nicht abgebucht

Hallo,
ma ne allgemeine Frage.
Man nehme an, dass die Miete 6Mon. per Einzugsermächtigung von einer Wohngesellschaft abgebucht würde.
Doch plötzlich ohne Angaben von Gründen würde keine Miete eingezogen.
Sollte dies gemeldet werden oder nicht - Da sich xy ja freuen würde wenn er vergessen wurde - Wäre ja nicht seine Schuld…
Merci

Hallo

Hallo,
ma ne allgemeine Frage.
Man nehme an, dass die Miete 6Mon. per Einzugsermächtigung von
einer Wohngesellschaft abgebucht würde.
Doch plötzlich ohne Angaben von Gründen würde keine Miete
eingezogen.
Sollte dies gemeldet werden oder nicht - Da sich xy ja freuen
würde wenn er vergessen wurde - Wäre ja nicht seine Schuld…

was ihn aber nicht von der Nachzahlung entbindet, nix mit sparen :smile:,man sollte schon mal nachfragen warum nix abgebucht wurde

Merci

büdde

ähnliche Frage
Hallo,
wie lange kann der Vermieter denn die Miete noch nachfordern?

Nehmen wir folgenden Fall:
Der Mieter hat Einzugsermächtigung gegeben. Der Vermieter bucht jeden Monat zwei Posten ab: 1. Wohnungsmiete 2. Garagenmiete. Nach ca. zwei Jahren wird einmalig in einem Monat nur ein Posten abgebucht, danach alles wieder normal. Das Mietverhältnis endet einige Monate später, die Kaution wird zurückgezahlt.

Fall A: der Mieter bemerkt die fehlende Buchung. Ist er verpflichtet, das dem Vermieter zu melden?
Fall B: der Mieter bemerkt es nicht, der Vermieter x Monate nach Ende des Mietverhältnisses. Muss der ehemalige Mieter noch zahlen? Wie groß muss x sein, damit keine Ansprüche mehr gegen den ehemaligen Mieter bestehen?

Gruß
Jette

Meine Meinung:

Mietzahlungen sind grundsätzlich eine „Bringschuld“ auch wenn Einzugsermächtigung vereinbart wurde.

Wenn also nicht abgebucht wurde nachfragen, am besten schriftlich, und eventuell den nicht abgebuchten Betrag selbst überweisen damit die Nachzahlung nicht so hoch ausfällt.

Grüße

Selber Ansicht wie Vorgänger
Finanzielle Angelegenheiten ( vgl. Schulden ) wäre hier wohl auch eine, müssen erbracht werden.
Kann halt später eine Forderung kommen. Geld ist Bringschuld.
Ware ( Holschuld )