Was wenn Wohnrechtbesitzter nicht Verbrauch zahlt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich würde zu gerne noch erfahren, welches Risiko besteht, wenn ein lebenslanges Wohnrechtbesitzter für eine Wohnung (ohne vertragliche Zusatzvereinbahrungen) sich entscheidet seine Verbrauchskosten nicht mehr zu bezahlen oder eine soziale Einrichtung die Auszahlung des Wohnrechts fordert?
Erlicht das Wohnrecht oder warum sonst zahlen die Leute in der Regel?

Danke im voraus und mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich würde zu gerne noch erfahren, welches Risiko besteht, wenn
ein lebenslanges Wohnrechtbesitzter für eine Wohnung (ohne
vertragliche Zusatzvereinbahrungen) sich entscheidet seine
Verbrauchskosten nicht mehr zu bezahlen

hallo,
das sollte man den wohnrechtbesitzer fragen, warum er nicht mehr bezahlt, denn wir spekulieren ungerne,…:wink:

oder eine soziale :Einrichtung die Auszahlung des Wohnrechts fordert?

soziale einrichtung ist ein extrem dehnbarer begriff: wie steht diese soziale einrichtung in verbindung mit dem wohnrechtbesitzer?
zudem: wohnt dieser denn noch in der wohnung / haus ?

bitte kurz mitteilen, sonst kann da wenig dazu gesagt werden.

Erlicht das Wohnrecht oder warum sonst zahlen die Leute in der
Regel?

Das wohnricht erlischt spätestens mit dem tod des berechtigten,. aber mit dem satz: „warum sonst zahlen die leute in der regel“ kann ich überhaupt nichts anfangen.

vielleicht nochmals melden?
cia

Danke im voraus und mit freundlichen Grüßen

Guten Tag,

die Frage war rein Hypothetisch, da ich mich für den Kauf von Wohnungen mit lebenslanger Wohnrecht interessiere aber wie viele angst habe, dass der Wohnrechtbesitzer seinen Verbrauch(Strom, Gas, Wasser) plötzlich nicht mehr bezahlt und auch von Sozialhilfe leben muss/ ins Pflegeheim kommt und diese dann für das Wohnrecht Geld fordern könnten!
Ist dies möglich und hat man dann rechtlich keine Chancen?

Danke

hallo,
vielleicht haben sie hier eine falsche bedeutung über das wohnrecht; dies ist im grundbuch eingetragen und wenn ein haus gekauft wird und finanziert werden soll, müsste die bank die grundschuld nach dem wohnrecht eintragen lassen, was fast keine bank machen wird, und vor dem wohnrecht, wird der wohnrechtnutzer nicht zustimmen.
hypothetisch ginge es nur, wenn das objekt nicht finanziert werden muss.
der nutzer zahlt aber auch keine miete und es erschließt sich mir nicht den sinn, eine solches objekt zu erwerben, es sei denn, der nutzer wäre ein familienangehöriger; sollte dies nicht der fall sein, wäre interessant, welchen grund oder sinn sie sehen, dann könnte man nochmals nachdenken, in welche richtung sich das entwickeln sollte.

cia.

Hallo,
ein lebenslanges Wohnrecht ist ein sog. geldwerter Vorteil und ist im Falle der Pflegebedürftigkeit bzw. Heimunterbringung und bei nicht ausreichendem Einkommen für diese Unterbringung zu verwerten. D.h. der Unterhaltsträger kann vom Berechtigten verlangen, dass er das WR verwertet, also gegen Entschädigung seines Wertes (diehe anderes Posting auf Deine andere Frage) zur Löschung bringt (findet sich hier im Archiv sicher öfter „ausführlichst“).

Zahlt ein WR-Inhaber seine Nebenkosten nicht, kann das die unterschiedlichsten Gründe haben, ein kompletter Vermögensverfall ohne Einspringen der öffentlichen Hand dürfte wohl der seltenste sein.

Bezieht der Berechitgte ALG2 und lebt in einer seinem Familienstand angemessenen Wohnungsgröße, wird das Jobcenter einen „Teufel tun“ und ihn umsetzen, dann kann es „nämlich“ auch noch den Kaltmietzinsanteil der neuen Wohnung „blechen“, der genau vorher „frei“ war. Also gibts hier entsprechend für die NK ALG 2 und/oder Wohngeld.

Ist die Wohnung zu groß, wäre auch hier das Wohnrecht zunächst vor Leistungsbezug zu verwerten (also wieder vom Eigentümer zu entschädigen und vom Berechtigten zu löschen).

Zahlt ein WR-Inhaber „aus Boshaftigkeit“ nicht, ist er zivilrechtlich auf Zahlung zu verklagen und ggf. gegen ihn zwangszuvollstrecken. Ist tatsächlich kein Sozialträger da, der einspringt, wird sich ein Gericht immer auf einen Vergleich hinbewegen (Aufrechnung der nicht gezahlten NK gegen den Wert des Wohnrechts), dieser Fall dürfte aber absolute Theorie sein.

„Kündigen“ kann man ein grundbuchlich gesichertes Wohnrecht jedenfalls nicht.

Gruß vom
Schnabel