Hallo,
ein lebenslanges Wohnrecht ist ein sog. geldwerter Vorteil und ist im Falle der Pflegebedürftigkeit bzw. Heimunterbringung und bei nicht ausreichendem Einkommen für diese Unterbringung zu verwerten. D.h. der Unterhaltsträger kann vom Berechtigten verlangen, dass er das WR verwertet, also gegen Entschädigung seines Wertes (diehe anderes Posting auf Deine andere Frage) zur Löschung bringt (findet sich hier im Archiv sicher öfter „ausführlichst“).
Zahlt ein WR-Inhaber seine Nebenkosten nicht, kann das die unterschiedlichsten Gründe haben, ein kompletter Vermögensverfall ohne Einspringen der öffentlichen Hand dürfte wohl der seltenste sein.
Bezieht der Berechitgte ALG2 und lebt in einer seinem Familienstand angemessenen Wohnungsgröße, wird das Jobcenter einen „Teufel tun“ und ihn umsetzen, dann kann es „nämlich“ auch noch den Kaltmietzinsanteil der neuen Wohnung „blechen“, der genau vorher „frei“ war. Also gibts hier entsprechend für die NK ALG 2 und/oder Wohngeld.
Ist die Wohnung zu groß, wäre auch hier das Wohnrecht zunächst vor Leistungsbezug zu verwerten (also wieder vom Eigentümer zu entschädigen und vom Berechtigten zu löschen).
Zahlt ein WR-Inhaber „aus Boshaftigkeit“ nicht, ist er zivilrechtlich auf Zahlung zu verklagen und ggf. gegen ihn zwangszuvollstrecken. Ist tatsächlich kein Sozialträger da, der einspringt, wird sich ein Gericht immer auf einen Vergleich hinbewegen (Aufrechnung der nicht gezahlten NK gegen den Wert des Wohnrechts), dieser Fall dürfte aber absolute Theorie sein.
„Kündigen“ kann man ein grundbuchlich gesichertes Wohnrecht jedenfalls nicht.
Gruß vom
Schnabel